Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt die technologieoffene Forschung und Entwicklung erneuerbarer Kraftstoffe und leistet somit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung mit u. a. Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % bis 2030. Mit erneuerbaren Kraftstoffen (strombasierte Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen (EE) und fortschrittliche Biokraftstoffe) können Treibhausgas-Minderungen für Verkehrsträger erreicht werden, die mittelfristig nicht oder auch langfristig nur eingeschränkt elektrifiziert werden können. Das BMVI arbeitet aktuell an einem Förderkonzept zur Erzeugung strombasierter Kraftstoffe. Ziel der Förderung erneuerbarer Kraftstoffe ist es, einerseits verbliebene Forschungslücken zu schließen und andererseits den Markthochlauf zu erreichen. Insbesondere bei flüssigen strombasierten Kraftstoffen (PtL, Power-to-Liquid) besteht F&E-Bedarf hinsichtlich einzelner Verfahrensschritte (z. B. CO2-Abscheidung aus der Atmosphäre) sowie der Integration von Verfahrensschritten in eine kohärente Gesamtprozesskette, welche im Wesentlichen auf erneuerbaren Energien basiert. Zudem bestehen noch Optimierungs- und Effizienzpotenziale im Hinblick auf Produktionskosten, Energieaufwand sowie nachhaltiger Rohstoffbeschaffung. Der bestehende Forschungs- und Entwicklungsbedarf könnte durch den Aufbau einer Plattform zur Entwicklung, Erprobung und Demonstration von Produktionsprozessen von Power-to-Liquid-Kraftstoffen (PtL-Plattform) gedeckt werden. Außerdem könnte eine solche Plattform den Markthochlauf von PtL-Kraftstoffen sinnvoll ergänzen und beschleunigen. Das BMVI erwägt die Finanzierung des Aufbaus einer solchen PtL-Plattform. Aus diesem Grund sollen die detaillierte Konzeption und Planung einer solchen PtL-Plattform erarbeitet werden. Übergeordnetes Ziel des Dienstleistungsauftrags ist somit die Durch-führung von konzeptionellen und technischen Vorarbeiten zum Aufbau einer solchen PtL-Plattform.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt die technologieoffene Forschung und Entwicklung erneuerbarer Kraftstoffe und leistet somit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung mit u. a. Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % bis 2030. Mit erneuerbaren Kraftstoffen (strombasierte Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen (EE) und fortschrittliche Biokraftstoffe) können Treibhausgas-Minderungen für Verkehrsträger erreicht werden, die mittelfristig nicht oder auch langfristig nur eingeschränkt elektrifiziert werden können. Das BMVI arbeitet aktuell an einem Förderkonzept zur Erzeugung strombasierter Kraftstoffe. Ziel der Förderung erneuerbarer Kraftstoffe ist es, einerseits verbliebene Forschungslücken zu schließen und andererseits den Markthochlauf zu erreichen. Insbesondere bei flüssigen strombasierten Kraftstoffen (PtL, Power-to-Liquid) besteht F&E-Bedarf hinsichtlich einzelner Verfahrensschritte (z. B. CO2-Abscheidung aus der Atmosphäre) sowie der Integration von Verfahrensschritten in eine kohärente Gesamtprozesskette, welche im Wesentlichen auf erneuerbaren Energien basiert. Zudem bestehen noch Optimierungs- und Effizienzpotenziale im Hinblick auf Produktionskosten, Energieaufwand sowie nachhaltiger Rohstoffbeschaffung.
Der bestehende Forschungs- und Entwicklungsbedarf könnte durch den Aufbau einer Plattform zur Entwicklung, Erprobung und Demonstration von Produktionsprozessen von Power-to-Liquid-Kraftstoffen (PtL-Plattform) gedeckt werden. Außerdem könnte eine solche Plattform den Markthochlauf von PtL-Kraftstoffen sinnvoll ergänzen und beschleunigen.
Das BMVI erwägt die Finanzierung des Aufbaus einer solchen PtL-Plattform. Aus diesem Grund sollen die detaillierte Konzeption und Planung einer solchen PtL-Plattform erarbeitet werden. Übergeordnetes Ziel des Dienstleistungsauftrags ist somit die Durch-führung von konzeptionellen und technischen Vorarbeiten zum Aufbau einer solchen PtL-Plattform.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt die technologieoffene Forschung und Entwicklung erneuerbarer Kraftstoffe und leistet somit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung mit u. a. Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % bis 2030. Mit erneuerbaren Kraftstoffen (strombasierte Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen (EE) und fortschrittliche Biokraftstoffe) können Treibhausgas-Minderungen für Verkehrsträger erreicht werden, die mittelfristig nicht oder auch langfristig nur eingeschränkt elektrifiziert werden können. Das BMVI arbeitet aktuell an einem Förderkonzept zur Erzeugung strombasierter Kraftstoffe. Ziel der Förderung erneuerbarer Kraftstoffe ist es, einerseits verbliebene Forschungslücken zu schließen und andererseits den Markthochlauf zu erreichen. Insbesondere bei flüssigen strombasierten Kraftstoffen (PtL, Power-to-Liquid) besteht F&E-Bedarf hinsichtlich einzelner Verfahrensschritte (z. B. CO2-Abscheidung aus der Atmosphäre) sowie der Integration von Verfahrensschritten in eine kohärente Gesamtprozesskette, welche im Wesentlichen auf erneuerbaren Energien basiert. Zudem bestehen noch Optimierungs- und Effizienzpotenziale im Hinblick auf Produktionskosten, Energieaufwand sowie nachhaltiger Rohstoffbeschaffung.
Der bestehende Forschungs- und Entwicklungsbedarf könnte durch den Aufbau einer Plattform zur Entwicklung, Erprobung und Demonstration von Produktionsprozessen von Power-to-Liquid-Kraftstoffen (PtL-Plattform) gedeckt werden. Außerdem könnte eine solche Plattform den Markthochlauf von PtL-Kraftstoffen sinnvoll ergänzen und beschleunigen.
Das BMVI erwägt die Finanzierung des Aufbaus einer solchen PtL-Plattform. Aus diesem Grund sollen die detaillierte Konzeption und Planung einer solchen PtL-Plattform erarbeitet werden. Übergeordnetes Ziel des Dienstleistungsauftrags ist somit die Durch-führung von konzeptionellen und technischen Vorarbeiten zum Aufbau einer solchen PtL-Plattform.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de🌏
E-Mail: b.kleinen@fz-juelich.de📧
Fax: +49 2461-61-5837 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E24897346🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E24897346🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 127-310655
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt die technologieoffene Forschung und Entwicklung erneuerbarer Kraftstoffe und leistet somit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung mit u. a. Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % bis 2030. Mit erneuerbaren Kraftstoffen (strombasierte Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen (EE) und fortschrittliche Biokraftstoffe) können Treibhausgas-Minderungen für Verkehrsträger erreicht werden, die mittelfristig nicht oder auch langfristig nur eingeschränkt elektrifiziert werden können. Das BMVI arbeitet aktuell an einem Förderkonzept zur Erzeugung strombasierter Kraftstoffe. Ziel der Förderung erneuerbarer Kraftstoffe ist es, einerseits verbliebene Forschungslücken zu schließen und andererseits den Markthochlauf zu erreichen. Insbesondere bei flüssigen strombasierten Kraftstoffen (PtL, Power-to-Liquid) besteht F&E-Bedarf hinsichtlich einzelner Verfahrensschritte (z. B. CO2-Abscheidung aus der Atmosphäre) sowie der Integration von Verfahrensschritten in eine kohärente Gesamtprozesskette, welche im Wesentlichen auf erneuerbaren Energien basiert. Zudem bestehen noch Optimierungs- und Effizienzpotenziale im Hinblick auf Produktionskosten, Energieaufwand sowie nachhaltiger Rohstoffbeschaffung.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt die technologieoffene Forschung und Entwicklung erneuerbarer Kraftstoffe und leistet somit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung mit u. a. Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % bis 2030. Mit erneuerbaren Kraftstoffen (strombasierte Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen (EE) und fortschrittliche Biokraftstoffe) können Treibhausgas-Minderungen für Verkehrsträger erreicht werden, die mittelfristig nicht oder auch langfristig nur eingeschränkt elektrifiziert werden können. Das BMVI arbeitet aktuell an einem Förderkonzept zur Erzeugung strombasierter Kraftstoffe. Ziel der Förderung erneuerbarer Kraftstoffe ist es, einerseits verbliebene Forschungslücken zu schließen und andererseits den Markthochlauf zu erreichen. Insbesondere bei flüssigen strombasierten Kraftstoffen (PtL, Power-to-Liquid) besteht F&E-Bedarf hinsichtlich einzelner Verfahrensschritte (z. B. CO2-Abscheidung aus der Atmosphäre) sowie der Integration von Verfahrensschritten in eine kohärente Gesamtprozesskette, welche im Wesentlichen auf erneuerbaren Energien basiert. Zudem bestehen noch Optimierungs- und Effizienzpotenziale im Hinblick auf Produktionskosten, Energieaufwand sowie nachhaltiger Rohstoffbeschaffung.
Der bestehende Forschungs- und Entwicklungsbedarf könnte durch den Aufbau einer Plattform zur Entwicklung, Erprobung und Demonstration von Produktionsprozessen von Power-to-Liquid-Kraftstoffen (PtL-Plattform) gedeckt werden. Außerdem könnte eine solche Plattform den Markthochlauf von PtL-Kraftstoffen sinnvoll ergänzen und beschleunigen.
Der bestehende Forschungs- und Entwicklungsbedarf könnte durch den Aufbau einer Plattform zur Entwicklung, Erprobung und Demonstration von Produktionsprozessen von Power-to-Liquid-Kraftstoffen (PtL-Plattform) gedeckt werden. Außerdem könnte eine solche Plattform den Markthochlauf von PtL-Kraftstoffen sinnvoll ergänzen und beschleunigen.
Das BMVI erwägt die Finanzierung des Aufbaus einer solchen PtL-Plattform. Aus diesem Grund sollen die detaillierte Konzeption und Planung einer solchen PtL-Plattform erarbeitet werden. Übergeordnetes Ziel des Dienstleistungsauftrags ist somit die Durch-führung von konzeptionellen und technischen Vorarbeiten zum Aufbau einer solchen PtL-Plattform.
Das BMVI erwägt die Finanzierung des Aufbaus einer solchen PtL-Plattform. Aus diesem Grund sollen die detaillierte Konzeption und Planung einer solchen PtL-Plattform erarbeitet werden. Übergeordnetes Ziel des Dienstleistungsauftrags ist somit die Durch-führung von konzeptionellen und technischen Vorarbeiten zum Aufbau einer solchen PtL-Plattform.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80-95 % zu senken. Erneuerbare Kraftstoffe liefern dabei einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor. Insbesondere für Verkehrsanwendungen, bei denen eine Elektrifizierung auf Basis von Batterien oder Wasserstoff-basierten Brennstoffzellen mittelfristig bis langfristig technisch schwierig ist (z. B. Schiffs- und Luftverkehr), ist der Einsatz von Flüssigkraftstoffen ein entscheidender Hebel zur Umsetzung eines nachhaltigen Verkehrs. Zudem können erneuerbare Flüssigkraftstoffe, zum Beispiel durch Beimischung zu konventionellen Kraftstoffen, eine Klimaschutzwirkung der Bestandsflotte bewirken. Aufgrund des begrenzten Potentials von Biokraftstoffen wird mittel- bis langfristig ein umfassender Einsatz von strombasierten Flüssigkraftstoffen (PtL-Kraftstoffe) notwendig.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80-95 % zu senken. Erneuerbare Kraftstoffe liefern dabei einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor. Insbesondere für Verkehrsanwendungen, bei denen eine Elektrifizierung auf Basis von Batterien oder Wasserstoff-basierten Brennstoffzellen mittelfristig bis langfristig technisch schwierig ist (z. B. Schiffs- und Luftverkehr), ist der Einsatz von Flüssigkraftstoffen ein entscheidender Hebel zur Umsetzung eines nachhaltigen Verkehrs. Zudem können erneuerbare Flüssigkraftstoffe, zum Beispiel durch Beimischung zu konventionellen Kraftstoffen, eine Klimaschutzwirkung der Bestandsflotte bewirken. Aufgrund des begrenzten Potentials von Biokraftstoffen wird mittel- bis langfristig ein umfassender Einsatz von strombasierten Flüssigkraftstoffen (PtL-Kraftstoffe) notwendig.
PtL-Kraftstoffe sind bisher am Markt nicht etabliert und es existieren keine Erzeugungsanlagen in industrieller Größenordnung. Die prozesstechnischen Technologien der PtL-Produktion sind größtenteils verfügbar. Es besteht jedoch noch Forschungs- und Entwicklungsbedarf hinsichtlich einzelner Verfahrensschritte (z. B. CO2-Abscheidung aus der Atmosphäre) sowie der Integration der gesamten Produktionskette auf Basis erneuerbarer Energien. Zudem sind noch Optimierungs- und Effizienzpotenziale im Hinblick auf Produktionskosten, Energieaufwand und nachhaltiger Rohstoffbeschaffung zu heben.
PtL-Kraftstoffe sind bisher am Markt nicht etabliert und es existieren keine Erzeugungsanlagen in industrieller Größenordnung. Die prozesstechnischen Technologien der PtL-Produktion sind größtenteils verfügbar. Es besteht jedoch noch Forschungs- und Entwicklungsbedarf hinsichtlich einzelner Verfahrensschritte (z. B. CO2-Abscheidung aus der Atmosphäre) sowie der Integration der gesamten Produktionskette auf Basis erneuerbarer Energien. Zudem sind noch Optimierungs- und Effizienzpotenziale im Hinblick auf Produktionskosten, Energieaufwand und nachhaltiger Rohstoffbeschaffung zu heben.
Der bestehende Forschungs- und Entwicklungsbedarf könnte durch den Aufbau einer Plattform zur Entwicklung, Erprobung und Demonstration von Produktionsprozessen von Power-to-Liquid-Kraftstoffen (PtL-Plattform) adressiert werden. Um verschiedene F&E-Bedarfe adressieren zu können, sollte eine solche PtL-Plattform aus einem Forschungs- und einem Demonstrationsmodul zusammengesetzt sein. Dabei würde das Forschungsmodul eine Forschungsanlage für F&E-Tätigkeiten im Labormaßstab inkl. einer Infrastruktur u. a. für die Analyse von PtL-Kraftstoffprodukten beinhalten. Für die Erprobung von Anlagen unter realen Betriebsbedingungen würde das Demonstrationsmodul eine Demonstrationsanlage inkl. Nebenanlagen (z. B. Wasseraufbereitung) und entsprechender Infrastruktur bereitstellen. Das Demonstrationsmodul würde dabei alle notwendigen Prozessschritte der PtL-Produktion exklusive der Stromerzeugung beinhalten. Die Produktionskapazität soll wesentlich über bestehende Demonstrationsanlagen in Deutschland hinausgehen um durch die Skalierungsschritte der Technologien einen Markthochlauf zu unterstützen. Zur Gewährleistung einer marktnahen Forschung und Entwicklung, soll sich eine solche PtL-Plattform zudem durch Netzwerktätigkeiten mit Wissenschaft und Industrie auszeichnen. Geeignete Standorte sowie konsistente technische und organisatorische Betriebskonzepte einer solchen PtL-Plattform sind noch zu identifizieren. Vor diesem Hintergrund sind für eine potentielle Umsetzung einer solchen PtL-Plattform umfangreiche konzeptionelle und technische Planungsarbeiten notwendig, welche im Rahmen dieses Dienstleistungsauftrags durchgeführt werden sollen.
Der bestehende Forschungs- und Entwicklungsbedarf könnte durch den Aufbau einer Plattform zur Entwicklung, Erprobung und Demonstration von Produktionsprozessen von Power-to-Liquid-Kraftstoffen (PtL-Plattform) adressiert werden. Um verschiedene F&E-Bedarfe adressieren zu können, sollte eine solche PtL-Plattform aus einem Forschungs- und einem Demonstrationsmodul zusammengesetzt sein. Dabei würde das Forschungsmodul eine Forschungsanlage für F&E-Tätigkeiten im Labormaßstab inkl. einer Infrastruktur u. a. für die Analyse von PtL-Kraftstoffprodukten beinhalten. Für die Erprobung von Anlagen unter realen Betriebsbedingungen würde das Demonstrationsmodul eine Demonstrationsanlage inkl. Nebenanlagen (z. B. Wasseraufbereitung) und entsprechender Infrastruktur bereitstellen. Das Demonstrationsmodul würde dabei alle notwendigen Prozessschritte der PtL-Produktion exklusive der Stromerzeugung beinhalten. Die Produktionskapazität soll wesentlich über bestehende Demonstrationsanlagen in Deutschland hinausgehen um durch die Skalierungsschritte der Technologien einen Markthochlauf zu unterstützen. Zur Gewährleistung einer marktnahen Forschung und Entwicklung, soll sich eine solche PtL-Plattform zudem durch Netzwerktätigkeiten mit Wissenschaft und Industrie auszeichnen. Geeignete Standorte sowie konsistente technische und organisatorische Betriebskonzepte einer solchen PtL-Plattform sind noch zu identifizieren. Vor diesem Hintergrund sind für eine potentielle Umsetzung einer solchen PtL-Plattform umfangreiche konzeptionelle und technische Planungsarbeiten notwendig, welche im Rahmen dieses Dienstleistungsauftrags durchgeführt werden sollen.
Zunächst soll eine Analyse von Technologien und Verfahrenstechniken der PtL-Produktion durchgeführt werden. Diese dient als fachliche Grundlage zur Beurteilung zielführender Technologien eines PtL-Demonstrationsmoduls als Bestandteil einer PtL-Plattform. Darauf basierend sollen konzeptionelle Vorschläge für den Betrieb einer modularen PtL-Plattform erstellt werden, welche dem AG als Informationsgrundlage über die Ausgestaltung eines Demonstrationsmoduls einer PtL-Plattform die-nen sollen (AP1).
Zunächst soll eine Analyse von Technologien und Verfahrenstechniken der PtL-Produktion durchgeführt werden. Diese dient als fachliche Grundlage zur Beurteilung zielführender Technologien eines PtL-Demonstrationsmoduls als Bestandteil einer PtL-Plattform. Darauf basierend sollen konzeptionelle Vorschläge für den Betrieb einer modularen PtL-Plattform erstellt werden, welche dem AG als Informationsgrundlage über die Ausgestaltung eines Demonstrationsmoduls einer PtL-Plattform die-nen sollen (AP1).
Des Weiteren sollen geeignete Standorte für eine PtL-Plattform identifiziert und diese auf Basis unterschiedlicher Bewertungskriterien priorisiert werden (AP2).
In einem nächsten Schritt sollen die technische Konzeption und Planung eines Demonstrationsmoduls und eines Forschungsmoduls durchgeführt werden (AP 3).
Parallel hierzu soll ein Vorschlag zur organisatorischen und rechtlichen Ausgestaltung erarbeitet werden, welche unter anderem die Organisationsform- und -struktur sowie die Einbindung von Kooperationspartnern beinhaltet (AP4).
Der Aufbau von Demonstrations- und / oder Forschungsmodul ist nicht Teil dieser Ausschreibung.
Dauer: 10 Monate
Zusätzliche Informationen: Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Bieters und der Partner (vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte);
— Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse);
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ zu nutzen.);
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ zu nutzen.);
— Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.);
— Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.);
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in und dem Projektträger Jülich vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.);
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in und dem Projektträger Jülich vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.);
— Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer…
… sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. (Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ genutzt werden.);
… ist jeweils die Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns einzureichen (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen);
— Gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, sowie für seinen Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der Bieter/Konsortialpartner/notwendige Unterauftragnehmer das den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt (Anlage „Erforderliche Daten für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO)“) ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
— Gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, sowie für seinen Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der Bieter/Konsortialpartner/notwendige Unterauftragnehmer das den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt (Anlage „Erforderliche Daten für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO)“) ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden. Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden. Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung): Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung): Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
— abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringen soll;
— Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen);
— Der/die Projektleiter/Projektleiterin muss nachweisen, dass er/sie mindestens 10 Jahre Erfahrung im Projektmanagement von ähnlicher Projektgrößenordnung (mind. 200 000 EUR netto und Projektteam von mind. 8 Personen) besitzt.
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Umfassende Kenntnisse zum internationalen Stand der Technik von relevanten Technologien im Bereich Power-to-Liquid-Kraftstoffe.
2. Erfahrung in der Planung von technischen Anlagen im Labor- und Demonstrationsmaßstab, die typischerweise zur Erzeugung von erneuerbaren Kraftstoffen (z. B. Wasserstoff) Anwendung finden.
3. Erfahrung in der Aufbereitung und Dokumentation von Informationen für politische Entscheidungsprozesse innerhalb der Bundesverwaltung.
4. Einschlägige Vernetzung mit Marktakteuren und Einrichtungen oder Netzwerken, die relevante Anforderungen im Bereich PtL entwickeln.
5. Erfahrung im organisatorischen Aufbau von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbarer technischer und organisatorischer Komplexität.
Es sind zu den Punkten 1. bis 4. jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Dabei sollte insgesamt mindestens ein Referenzprojekt einen Mindestauftragswert i. H. v 200 000 EUR netto besitzen. Abweichend von den obigen Anforderungen ist bei Punkt 5. nur eine Referenz auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben, welche nicht älter als 7 Jahre ist. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer oder Projektteam durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte mit einem Mindestauftragswert i. H. v 200,00 EUR netto. Maßgeblich für die Berechnung der 7 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu den Punkten 1. bis 4. jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Dabei sollte insgesamt mindestens ein Referenzprojekt einen Mindestauftragswert i. H. v 200 000 EUR netto besitzen. Abweichend von den obigen Anforderungen ist bei Punkt 5. nur eine Referenz auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben, welche nicht älter als 7 Jahre ist. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer oder Projektteam durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte mit einem Mindestauftragswert i. H. v 200,00 EUR netto. Maßgeblich für die Berechnung der 7 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— Projektbezeichnung;
— Projektlaufzeit;
— Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes;
— Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt);
— Angabe des Auftraggebers;
— Projektvolumen in Euro. Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
— Projektvolumen in Euro. Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Durchführung des Vergabeverfahrens: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E24897346🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E24897346 (http://www.subreport.de/E24897346) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E24897346 (http://www.subreport.de/E24897346) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Übersendungsschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E24897346 ein (http://www.subreport.de/E24897346). Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 17.7.2020 zu stellen.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Übersendungsschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E24897346 ein (http://www.subreport.de/E24897346). Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 17.7.2020 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Quelle: OJS 2020/S 127-310655 (2020-06-30)
Ergänzende Angaben (2020-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt die technologieoffene Forschung und Entwicklung erneuerbarer Kraftstoffe und leistet somit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung mit u. a. Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % bis 2030. Mit erneuerbaren Kraftstoffen (strombasierte Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen (EE) und fortschrittliche Biokraftstoffe) können Treibhausgas-Minderungen für Verkehrsträger erreicht werden, die mittelfristig nicht oder auch langfristig nur eingeschränkt elektrifiziert werden können. Das BMVI arbeitet aktuell an einem Förderkonzept zur Erzeugung strombasierter Kraftstoffe. Ziel der Förderung erneuerbarer Kraftstoffe ist es, einerseits verbliebene Forschungslücken zu schließen und andererseits den Markthochlauf zu erreichen. Insbesondere bei flüssigen strombasierten Kraftstoffen (PtL, Power-to-Liquid) besteht F&E-Bedarf hinsichtlich einzelner Verfahrensschritte (z. B. CO2-Abscheidung aus der Atmosphäre) sowie der Integration von Verfahrensschritten in eine kohärente Gesamtprozesskette, welche im Wesentlichen auf erneuerbaren Energien basiert. Zudem bestehen noch Optimierungs- und Effizienzpotenziale im Hinblick auf Produktionskosten, Energieaufwand sowie nachhaltiger Rohstoffbeschaffung.
Der bestehende Forschungs- und Entwicklungsbedarf könnte durch den Aufbau einer Plattform zur Entwicklung, Erprobung und Demonstration von Produktionsprozessen von Power-to-Liquid-Kraftstoffen (PtL-Plattform) gedeckt werden. Außerdem könnte eine solche Plattform den Markthochlauf von PtL-Kraftstoffen sinnvoll ergänzen und beschleunigen.
Das BMVI erwägt die Finanzierung des Aufbaus einer solchen PtL-Plattform. Aus diesem Grund sollen die detaillierte Konzeption und Planung einer solchen PtL-Plattform erarbeitet werden. Übergeordnetes Ziel des Dienstleistungsauftrags ist somit die Durchführung von konzeptionellen und technischen Vorarbeiten zum Aufbau einer solchen PtL-Plattform.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt die technologieoffene Forschung und Entwicklung erneuerbarer Kraftstoffe und leistet somit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung mit u. a. Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor um 40-42 % bis 2030. Mit erneuerbaren Kraftstoffen (strombasierte Kraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen (EE) und fortschrittliche Biokraftstoffe) können Treibhausgas-Minderungen für Verkehrsträger erreicht werden, die mittelfristig nicht oder auch langfristig nur eingeschränkt elektrifiziert werden können. Das BMVI arbeitet aktuell an einem Förderkonzept zur Erzeugung strombasierter Kraftstoffe. Ziel der Förderung erneuerbarer Kraftstoffe ist es, einerseits verbliebene Forschungslücken zu schließen und andererseits den Markthochlauf zu erreichen. Insbesondere bei flüssigen strombasierten Kraftstoffen (PtL, Power-to-Liquid) besteht F&E-Bedarf hinsichtlich einzelner Verfahrensschritte (z. B. CO2-Abscheidung aus der Atmosphäre) sowie der Integration von Verfahrensschritten in eine kohärente Gesamtprozesskette, welche im Wesentlichen auf erneuerbaren Energien basiert. Zudem bestehen noch Optimierungs- und Effizienzpotenziale im Hinblick auf Produktionskosten, Energieaufwand sowie nachhaltiger Rohstoffbeschaffung.
Der bestehende Forschungs- und Entwicklungsbedarf könnte durch den Aufbau einer Plattform zur Entwicklung, Erprobung und Demonstration von Produktionsprozessen von Power-to-Liquid-Kraftstoffen (PtL-Plattform) gedeckt werden. Außerdem könnte eine solche Plattform den Markthochlauf von PtL-Kraftstoffen sinnvoll ergänzen und beschleunigen.
Das BMVI erwägt die Finanzierung des Aufbaus einer solchen PtL-Plattform. Aus diesem Grund sollen die detaillierte Konzeption und Planung einer solchen PtL-Plattform erarbeitet werden. Übergeordnetes Ziel des Dienstleistungsauftrags ist somit die Durchführung von konzeptionellen und technischen Vorarbeiten zum Aufbau einer solchen PtL-Plattform.
Der hier angegebene Mindestauftragswert beträgt 200 000 EUR. In Worten: zweihunderttausend Euro.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BMVI erwägt die Finanzierung des Aufbaus einer solchen PtL-Plattform. Aus diesem Grund sollen die detaillierte Konzeption und Planung einer solchen PtL-Plattform erarbeitet werden. Übergeordnetes Ziel des Dienstleistungsauftrags ist somit die Durchführung von konzeptionellen und technischen Vorarbeiten zum Aufbau einer solchen PtL-Plattform.
Das BMVI erwägt die Finanzierung des Aufbaus einer solchen PtL-Plattform. Aus diesem Grund sollen die detaillierte Konzeption und Planung einer solchen PtL-Plattform erarbeitet werden. Übergeordnetes Ziel des Dienstleistungsauftrags ist somit die Durchführung von konzeptionellen und technischen Vorarbeiten zum Aufbau einer solchen PtL-Plattform.
Quelle: OJS 2020/S 129-317303 (2020-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Bundesregierung ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 – 95 % zu senken. Erneuerbare Kraftstoffe liefern dabei einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor. Insbesondere für Verkehrsanwendungen, bei denen eine Elektrifizierung auf Basis von Batterien oder Wasserstoff-basierten Brennstoffzellen mittelfristig bis langfristig technisch schwierig ist (z. B. Schiffs- und Luftverkehr), ist der Einsatz von Flüssigkraftstoffen ein entscheidender Hebel zur Umsetzung eines nachhaltigen Verkehrs. Zudem können erneuerbare Flüssigkraftstoffe, zum Beispiel durch Beimischung zu konventionellen Kraftstoffen, eine Klimaschutzwirkung der Bestandsflotte bewirken. Aufgrund des begrenzten Potentials von Biokraftstoffen wird mittel- bis langfristig ein umfassender Einsatz von strombasierten Flüssigkraftstoffen (PtL-Kraftstoffe) notwendig.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 – 95 % zu senken. Erneuerbare Kraftstoffe liefern dabei einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor. Insbesondere für Verkehrsanwendungen, bei denen eine Elektrifizierung auf Basis von Batterien oder Wasserstoff-basierten Brennstoffzellen mittelfristig bis langfristig technisch schwierig ist (z. B. Schiffs- und Luftverkehr), ist der Einsatz von Flüssigkraftstoffen ein entscheidender Hebel zur Umsetzung eines nachhaltigen Verkehrs. Zudem können erneuerbare Flüssigkraftstoffe, zum Beispiel durch Beimischung zu konventionellen Kraftstoffen, eine Klimaschutzwirkung der Bestandsflotte bewirken. Aufgrund des begrenzten Potentials von Biokraftstoffen wird mittel- bis langfristig ein umfassender Einsatz von strombasierten Flüssigkraftstoffen (PtL-Kraftstoffe) notwendig.
Der bestehende Forschungs- und Entwicklungsbedarf könnte durch den Aufbau einer Plattform zur Entwicklung, Erprobung und Demonstration von Produktionsprozessen von Power-to-Liquid-Kraftstoffen (PtL-Plattform) adressiert werden. Um verschiedene F&E-Bedarfe adressieren zu können, sollte eine solche PtL-Plattform aus einem Forschungs- und einem Demonstrationsmodul zusammengesetzt sein. Dabei würde das Forschungsmodul eine Forschungsanlage für F&E-Tätigkeiten im Labormaßstab inkl. einer Infrastruktur u.a. für die Analyse von PtL-Kraftstoffprodukten beinhalten. Für die Erprobung von Anlagen unter realen Betriebsbedingungen würde das Demonstrationsmodul eine Demonstrationsanlage inkl. Nebenanlagen (z. B. Wasseraufbereitung) und entsprechender Infrastruktur bereitstellen. Das Demonstrationsmodul würde dabei alle notwendigen Prozessschritte der PtL-Produktion exklusive der Stromerzeugung beinhalten. Die Produktionskapazität soll wesentlich über bestehende Demonstrationsanlagen in Deutschland hinausgehen um durch die Skalierungsschritte der Technologien einen Markthochlauf zu unterstützen. Zur Gewährleistung einer marktnahen Forschung und Entwicklung, soll sich eine solche PtL-Plattform zudem durch Netzwerktätigkeiten mit Wissenschaft und Industrie auszeichnen. Geeignete Standorte sowie konsistente technische und organisatorische Betriebskonzepte einer solchen PtL-Plattform sind noch zu identifizieren. Vor diesem Hintergrund sind für eine potentielle Umsetzung einer solchen PtL-Plattform umfangreiche konzeptionelle und technische Planungsarbeiten notwendig, welche im Rahmen dieses Dienstleistungsauftrags durchgeführt werden sollen.
Der bestehende Forschungs- und Entwicklungsbedarf könnte durch den Aufbau einer Plattform zur Entwicklung, Erprobung und Demonstration von Produktionsprozessen von Power-to-Liquid-Kraftstoffen (PtL-Plattform) adressiert werden. Um verschiedene F&E-Bedarfe adressieren zu können, sollte eine solche PtL-Plattform aus einem Forschungs- und einem Demonstrationsmodul zusammengesetzt sein. Dabei würde das Forschungsmodul eine Forschungsanlage für F&E-Tätigkeiten im Labormaßstab inkl. einer Infrastruktur u.a. für die Analyse von PtL-Kraftstoffprodukten beinhalten. Für die Erprobung von Anlagen unter realen Betriebsbedingungen würde das Demonstrationsmodul eine Demonstrationsanlage inkl. Nebenanlagen (z. B. Wasseraufbereitung) und entsprechender Infrastruktur bereitstellen. Das Demonstrationsmodul würde dabei alle notwendigen Prozessschritte der PtL-Produktion exklusive der Stromerzeugung beinhalten. Die Produktionskapazität soll wesentlich über bestehende Demonstrationsanlagen in Deutschland hinausgehen um durch die Skalierungsschritte der Technologien einen Markthochlauf zu unterstützen. Zur Gewährleistung einer marktnahen Forschung und Entwicklung, soll sich eine solche PtL-Plattform zudem durch Netzwerktätigkeiten mit Wissenschaft und Industrie auszeichnen. Geeignete Standorte sowie konsistente technische und organisatorische Betriebskonzepte einer solchen PtL-Plattform sind noch zu identifizieren. Vor diesem Hintergrund sind für eine potentielle Umsetzung einer solchen PtL-Plattform umfangreiche konzeptionelle und technische Planungsarbeiten notwendig, welche im Rahmen dieses Dienstleistungsauftrags durchgeführt werden sollen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-09 📅
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR); Institut für Verbrennungstechnik
Postanschrift: Pfaffenwaldring 38-40
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.