Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 mit Beladung für die Gemeinde Anger

Gemeinde Anger

Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 mit Beladung in drei Losen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-11, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-09 Auftragsbekanntmachung
2021-03-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 mit Beladung in drei Losen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-11, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦
Brandbekämpfungsausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berchtesgadener Land 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Anger
Postanschrift: Dorfplatz 4
Postleitzahl: 83454
Postort: Anger
Kontakt
Internetadresse: https://www.anger.de 🌏
E-Mail: michael.schiessl@anger.de 📧
Telefon: +49 8656988917 📞
Fax: +49 8656988915 📠
URL der Dokumente: https://www.aumass.de 🌏
URL der Teilnahme: https://www.aumass.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-14 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 243-600935
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 395 000 EUR 💰
Informationen über Lose: Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten.
Bezeichnung des Loses: Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 gem. DIN 14530-11, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 100 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen: Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten.
Bezeichnung des Loses: Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 235 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 gem. DIN 14530-11, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 60 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Anger, Lkr. Berchtesgadener Land

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Ort des Eröffnungstermins: Gemeinde Anger – Elektronische Vergabe über aumass.de
Zusätzliche Informationen: Elektronischer Tresor – autorisierte Personen mit Verifizierungscode
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Beschaffenheit, Ausführung, Verarbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 125
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität, Einsetzbarkeit, Handling
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst, Garantie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75
Preis (Gewichtung): 700
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wartungs- und Reparaturfreundlichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 600

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Kontakt
Kontaktperson: Herr Michael Schießl
Adresse des Käuferprofils: https://www.aumass.de 🌏
Dokumente URL: https://www.aumass.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 243-600935 (2020-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 403281.36 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 048-120444
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 243-600935
ABl. S-Ausgabe: 48

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-03 📅
Name: Albert Ziegler GmbH
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Albert Ziegler Straße 1
Postort: Giengen/Brenz
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 80 000 EUR 💰
246030.17 EUR 💰
Name: BAS Vertriebs GmbH
Postanschrift: Semmelweisstraße 8
Postort: Planegg
Postleitzahl: 82152
Gesamtwert des Auftrags: 77251.19 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 048-120444 (2021-03-05)