Lieferung von 19 Elektro-PKWs aufgeteilt in 2 Lose

Stadt Bielefeld – Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen

Lieferung von 13 Elektro-PKW aus dem Fahrzeugsegment Mini und/oder Kleinwagen gemäß Kraftfahrtbundesamt (Los 1) sowie 6 leichte Elektro-Nutzfahrzeuge mit mindestens 5 Sitzplätzen aus dem Fahrzeugsegment Utilities gemäß Kraftfahrtbundesamt (Los 2) als Neufahrzeuge.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-27 Auftragsbekanntmachung
2020-08-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrofahrzeuge
Referenznummer: 100.31-4853
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 13 Elektro-PKW aus dem Fahrzeugsegment Mini und/oder Kleinwagen gemäß Kraftfahrtbundesamt (Los 1) sowie 6 leichte Elektro-Nutzfahrzeuge mit mindestens 5 Sitzplätzen aus dem Fahrzeugsegment Utilities gemäß Kraftfahrtbundesamt (Los 2) als Neufahrzeuge.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrofahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrofahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bielefeld – Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Postanschrift: Niederwall 23
Postleitzahl: 33602
Postort: Bielefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/ 🌏
E-Mail: michele.herfurth@bielefeld.de 📧
Telefon: +49 521513024 📞
Fax: +49 521513350 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9SMZ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9SMZ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 063-150435
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 13 Elektro-PKW aus dem Fahrzeugsegment Mini und/oder Kleinwagen gemäß Kraftfahrtbundesamt.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 13 Elektro-PKW aus dem Fahrzeugsegment Mini und/oder Kleinwagen gemäß Kraftfahrtbundesamt.
Dauer: 336 Tage
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 6 leichten Elektro-Nutzfahrzeugen mit mindestens 5 Sitzplätzen aus dem Fahrzeugsegment Utilities gemäß Kraftfahrtbundesamt
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 6 leichten Elektro-Nutzfahrzeugen mit mindestens 5 Sitzplätzen aus dem Fahrzeugsegment Utilities gemäß Kraftfahrtbundesamt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bielefeld

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
5. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Betriebs-/Firmenbeschreibung (Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bewerbers mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen (z. B. Einzelplatz- oder Linienfertigung).
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2. Kundendienst-/Service-Standort (Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein. Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Service-stützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern. Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
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— Fehlerdiagnosen;
— Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten;
— Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
— Umbauten und
— turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, 33602 Bielefeld
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst und Service, Standort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst und Service, Service und Erreichbarkeit
Kundendienst und Service, Ersatzteilversorgung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantie-/Gewährleistungszeitraum, Fahrzeug
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantie-/Gewährleistungszeitraum, Akku
Lieferzeit
Preis (Gewichtung): 50 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9SMZ/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9SMZ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 063-150435 (2020-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 100.31-4853 EX
Gesamtwert des Auftrags: 0.02 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bielefeld — Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 172-414016
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 063-150435
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9JVX

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 13 Elektro-PKW aus dem Fahrzeugsegment Mini und/oder Kleinwagen gemäß Kraftfahrtbundesamt

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-28 📅
Name: Markötter Automobile GmbH
Postanschrift: aufm Kampe 1-11
Postort: Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland 🇩🇪
Gütersloh 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Elmar Pütting
Postanschrift: Deichstraße 20
Postort: Rees
Postleitzahl: 46459
Land: Kleve 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 48147
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
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Quelle: OJS 2020/S 172-414016 (2020-08-31)
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