Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU)
Und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen
Und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten ausschließlich die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Bewerbungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail:
zentrale.dienste@gelsenkirchen.de
Fax: +49 209-169 3530
Zweckdienlicherweise ist das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes metropole.ruhr zu verwenden.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die geforderten Angaben/Nachweise nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur unter Beachtung der Bestimmungen des § 36 VgV erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Unterbeauftragung der Stadt Gelsenkirchen schriftlich mitzuteilen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen des § 62 Abs. 2 VgV über die Unterrichtung der Bieter.
Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterien gemäß § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV berücksichtigt:
Los 1 „Fahrzeug":
— Anschaffungspreis (Gewichtung 90 %):
Das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Anschaffungspreis (Referenzwert) erhält die Maximale Punktzahl. Die Punktwerte für alle anderen Angebote ergeben sich durch Division des Referenzwertes durch den jeweiligen (höheren) Anschaffungspreis und anschließender Multiplikation mit den für das Kriterium maximalen Punkten (Faktor).
— Verbrauchs- und Emissionswerte (Gewichtung 10 %)
Gewertet werden folgende Unterkriterien zu je gleichen Teilen:
— Kraftstoffverbrauch;
— Kohlendioxid-Emissionen;
— Emissionen von Stickoxiden;
— Emissionen von Nichtmethan-Kohlenwasserstoffen;
— Partikelförmige Abgasbestandteile.
Die anzugebenden Verbrauchs- und Emissionswerte beziehen sich auf das Fahrgestell VOR Aus- und Umbau.
Das Angebot mit den jeweils niedrigsten Angaben (Referenzwert) erhält die maximale Punktzahl. Die Punktwerte für alle anderen Angebote ergeben sich durch Division des Referenzwertes durch die jeweils (höhere) Angabe zu dem Emissionswert und anschließender Multiplikation mit den für das Kriterium maximalen Punkten (Faktor).
Los 2 „Ausbau und Beladung":
Im Rahmen der Ausschreibung sind vom Bieter zwei unterschiedliche Varianten anzubieten.
Ausschlaggebend für die Wertung ist der Angebotspreis für die „Standardvariante" ohne Optional-Positionen. Das Angebot mit dem günstigsten Preis für diese Ausstattungsvariante erhält den Zuschlag.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYY8C