Gemäß § 7 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bieter mit ihrem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und ggfs. § 8 Abs. 2 sowie § 9 Abs. 1 und 2 HVTG abzugeben (Anlage II.5). Dies bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bieter innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis Eintrag im Berufs-, Handels- oder Gewerbezentralregister und/oder in einem gerichtlichen Register;
— Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben;
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft;
— Bankauskünfte, Bankerklärungen;
— Entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckungen. Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Landes, bzw. des Mitgliedsstaates, indem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist;
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe sind, der letzten zwei Geschäftsjahre;
— eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die dem Gegenstand dieser Ausschreibung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragssumme, Vertragslaufzeit und Ansprechpartner (Referenzliste, besonders mit Behörden);
— Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.