Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Aurich ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 10 658 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 12.036 Haushalten sowie 976 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II – RL Breitbandausbau NI“) finanziert. Die entsprechenden Förderbescheide einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages. Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Auftraggeber die erforderlichen Materialien zur Errichtung des passiven Netzes beizustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Referenznummer: 2020-07-LA
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Aurich ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 10 658 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 12.036 Haushalten sowie 976 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II – RL Breitbandausbau NI“) finanziert.
Die entsprechenden Förderbescheide einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages.
Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Auftraggeber die erforderlichen Materialien zur Errichtung des passiven Netzes beizustellen.
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Aurich ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 10 658 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 12.036 Haushalten sowie 976 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II – RL Breitbandausbau NI“) finanziert.
Die entsprechenden Förderbescheide einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages.
Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Auftraggeber die erforderlichen Materialien zur Errichtung des passiven Netzes beizustellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsnetz📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Aurich
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Aurich ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 10 658 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 12.036 Haushalten sowie 976 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie.
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Aurich ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 10 658 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 12.036 Haushalten sowie 976 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II – RL Breitbandausbau NI“) finanziert.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II – RL Breitbandausbau NI“) finanziert.
Die entsprechenden Förderbescheide einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages.
Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Auftraggeber die erforderlichen Materialien zur Errichtung des passiven Netzes beizustellen.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: M1: Passivmaterial
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Passivmaterial.
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: M2: Aktivmaterial
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Aktivmaterial.
Bezeichnung des Loses: M3: Bauwerke
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Bauwerke.
Bezeichnung des Loses: M4: PoP (Hauptverteiler)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: PoP (Hauptverteiler).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats, in dem der Bieter seine Niederlassung hat, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer entsprechenden Bankenerklärung.
(Unbedenklichkeitsbestätigung) Aus der Erklärung soll sich ergeben, wie die Bank ihre finanziellen Beziehungen zu ihrem Kunden in der Vergangenheit bis zum Tag der Ausstellung der Erklärung bewertet. Das kann etwa durch die Erklärung geschehen, dass die finanziellen Beziehungen zu dem Kunden bisher in jeder Hinsicht zufriedenstellend waren und es keine negativen Feststellungen gibt. Möglich ist auch die Erklärung, dass aus der Sicht der Bank keine Gründe vorliegen oder ihr bekannt sind, aus denen von einer Geschäftsbeziehung zu dem Kunden aus Bonitätsgründen abzuraten wäre. Es muss sich um ein unterschriebenes Schriftstück der Bank des Bewerbers handeln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Unbedenklichkeitsbestätigung) Aus der Erklärung soll sich ergeben, wie die Bank ihre finanziellen Beziehungen zu ihrem Kunden in der Vergangenheit bis zum Tag der Ausstellung der Erklärung bewertet. Das kann etwa durch die Erklärung geschehen, dass die finanziellen Beziehungen zu dem Kunden bisher in jeder Hinsicht zufriedenstellend waren und es keine negativen Feststellungen gibt. Möglich ist auch die Erklärung, dass aus der Sicht der Bank keine Gründe vorliegen oder ihr bekannt sind, aus denen von einer Geschäftsbeziehung zu dem Kunden aus Bonitätsgründen abzuraten wäre. Es muss sich um ein unterschriebenes Schriftstück der Bank des Bewerbers handeln.
— Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (laufendes Kalenderjahr);
— Vorlage der Jahresabschlüsse bzgl. der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage der Jahresabschlüsse bzgl. der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
— eine Erklärung über den Gesamtumsatz jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Mindeststandards:
Kumulierter Mindestumsatz (Gesamtumsatz) insgesamt in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Los in Höhe von:
— Los 1: 12,0 Mio. EUR;
— Los 2: 5,4 Mio. EUR;
— Los 3: 2,0 Mio. EUR;
— Los 4: 2,6 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
— Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
— Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens;
— Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht;
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende weiteren Unterlagen und Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
— Erklärung Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen (Anlage 04_Erklärung Kenntnisnahme Zuwendungsvoraussetzungen);
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB.
— Bei Inanspruchnahme von Subunternehmen oder der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Eignungsnachweise zu erbringen;
— Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften das Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft“ (Anlage 07 Erklärung Bietergemeinschaft) abzugeben;
— Bei Einsatz von Nachunternehmern ist das Formblatt „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (Anlage 05 Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer) einzureichen;
— In diesem Fall ist zusätzlich von dem Nachunternehmer eine Nachunternehmererklärung Formblatt „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ (Anlage 06 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) abzugeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 131-320799 (2020-07-06)
Ergänzende Angaben (2020-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Aurich ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 10.658 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 12.036 Haushalten sowie 976 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II – RL Breitbandausbau NI") finanziert.
Die entsprechenden Förderbescheide einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages.
Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Auftraggeber die erforderlichen Materialien zur Errichtung des passiven Netzes beizustellen.
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Aurich ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 10.658 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 12.036 Haushalten sowie 976 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II – RL Breitbandausbau NI") finanziert.
Die entsprechenden Förderbescheide einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages.
Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Auftraggeber die erforderlichen Materialien zur Errichtung des passiven Netzes beizustellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Aurich ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 10.658 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 12.036 Haushalten sowie 976 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie.
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Aurich ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 10.658 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 12.036 Haushalten sowie 976 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II – RL Breitbandausbau NI") finanziert.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II – RL Breitbandausbau NI") finanziert.
Quelle: OJS 2020/S 154-377020 (2020-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Aurich ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 10 658 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 12 036 Haushalten sowie 976 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II — RL Breitbandausbau NI“) finanziert.
Die entsprechenden Förderbescheide einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages.
Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Auftraggeber die erforderlichen Materialien zur Errichtung des passiven Netzes beizustellen.
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Aurich ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 10 658 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 12 036 Haushalten sowie 976 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II — RL Breitbandausbau NI“) finanziert.
Die entsprechenden Förderbescheide einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages.
Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Auftraggeber die erforderlichen Materialien zur Errichtung des passiven Netzes beizustellen.
Gesamtwert des Auftrags: 11838557.91 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Aurich ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 10 658 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 12 036 Haushalten sowie 976 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie.
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Aurich ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 10 658 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 12 036 Haushalten sowie 976 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II — RL Breitbandausbau NI“) finanziert.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II — RL Breitbandausbau NI“) finanziert.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-30 📅
Name: HTI Cordes & Graefe Bremen KG
Postort: Stuhr
Land: Deutschland 🇩🇪 Diepholz
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 7082067.17 EUR 💰
Name: ZTT Europe GmbH
Postort: Tauberbischofsheim
Land: Main-Tauber-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 145 290 EUR 💰
1109736.74 EUR 💰
Name: Connect Com GmbH
Postort: Nürtingen
Land: Esslingen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 501 464 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
13
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB — Einleitung, Antrag.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;