Schwachstrom (strukturierte Verkabelung) Die Stadtverwaltung Bautzen baut am Schützenplatz eine neue Kindertagesstätte. Das Gebäude besteht aus 2 durch ein Foyer miteinander verbundenen Gebäudeteilen, Krippe im Osten und Hort im Westen des Grundstücks. Die Gebäude für Krippe und Hort sind jeweils zweigeschossig (EG und OG), das Foyer ist eingeschossig und wird als Dachterrasse zur Verbindung der Gebäudeteile genutzt. Alle Gebäudeteile sind flach gegründet und werden nicht unterkellert, die haustechnische Verbindung zwischen den Gebäuden erfolgt über unter der Sohle verlegte Leerrohre. Das Datennetz ist gemäß der Planungs- und Montagerichtlinie der Stadtverwaltung Bautzen auszuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroinstallationsarbeiten
Referenznummer: 65.1/011/20 mit
Kurze Beschreibung:
Schwachstrom (strukturierte Verkabelung)
Die Stadtverwaltung Bautzen baut am Schützenplatz eine neue Kindertagesstätte. Das Gebäude besteht aus 2 durch ein Foyer miteinander verbundenen Gebäudeteilen, Krippe im Osten und Hort im Westen des Grundstücks. Die Gebäude für Krippe und Hort sind jeweils zweigeschossig (EG und OG), das Foyer ist eingeschossig und wird als Dachterrasse zur Verbindung der Gebäudeteile genutzt. Alle Gebäudeteile sind flach gegründet und werden nicht unterkellert, die haustechnische Verbindung zwischen den Gebäuden erfolgt über unter der Sohle verlegte Leerrohre.
Das Datennetz ist gemäß der Planungs- und Montagerichtlinie der Stadtverwaltung Bautzen auszuführen.
Die Stadtverwaltung Bautzen baut am Schützenplatz eine neue Kindertagesstätte. Das Gebäude besteht aus 2 durch ein Foyer miteinander verbundenen Gebäudeteilen, Krippe im Osten und Hort im Westen des Grundstücks. Die Gebäude für Krippe und Hort sind jeweils zweigeschossig (EG und OG), das Foyer ist eingeschossig und wird als Dachterrasse zur Verbindung der Gebäudeteile genutzt. Alle Gebäudeteile sind flach gegründet und werden nicht unterkellert, die haustechnische Verbindung zwischen den Gebäuden erfolgt über unter der Sohle verlegte Leerrohre.
Das Datennetz ist gemäß der Planungs- und Montagerichtlinie der Stadtverwaltung Bautzen auszuführen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektroinstallationsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bautzen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-27 📅
Datum des Beginns: 2020-05-11 📅
Datum des Endes: 2020-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 041-096073
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 14 VOB/A sind bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote bei der Öffnung der Angebote keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schwachstrom (strukturierte Verkabelung)
Die Stadtverwaltung Bautzen baut am Schützenplatz eine neue Kindertagesstätte. Das Gebäude besteht aus 2 durch ein Foyer miteinander verbundenen Gebäudeteilen, Krippe im Osten und Hort im Westen des Grundstücks. Die Gebäude für Krippe und Hort sind jeweils zweigeschossig (EG und OG), das Foyer ist eingeschossig und wird als Dachterrasse zur Verbindung der Gebäudeteile genutzt. Alle Gebäudeteile sind flach gegründet und werden nicht unterkellert, die haustechnische Verbindung zwischen den Gebäuden erfolgt über unter der Sohle verlegte Leerrohre.
Die Stadtverwaltung Bautzen baut am Schützenplatz eine neue Kindertagesstätte. Das Gebäude besteht aus 2 durch ein Foyer miteinander verbundenen Gebäudeteilen, Krippe im Osten und Hort im Westen des Grundstücks. Die Gebäude für Krippe und Hort sind jeweils zweigeschossig (EG und OG), das Foyer ist eingeschossig und wird als Dachterrasse zur Verbindung der Gebäudeteile genutzt. Alle Gebäudeteile sind flach gegründet und werden nicht unterkellert, die haustechnische Verbindung zwischen den Gebäuden erfolgt über unter der Sohle verlegte Leerrohre.
Das Datennetz ist gemäß der Planungs- und Montagerichtlinie der Stadtverwaltung Bautzen auszuführen.
Neubau einer Kindertageseinrichtung, Am Schützenplatz 4a, 02625 Bautzen
— Hinweis: Systemgarantie Datennetz für 25 Jahre,
— 1 Stück Verteilerschrank 19-Zoll,
— 4 Stück Patchfeld 19-Zoll,
— 4 000 m Datenkabel Kat 7A geschirmt,
— 220 m Fernsprech-Außenkabel,
— 1 Stück Verteilerkasten VKA 4,
— 220 m LWL Universalkabel,
— 45 Stück Datenanschlussdosen,
— diverse Messungen/Bohrungen/Brandschutzabschottungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bautzen
Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer)
2) rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
3) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
4) Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1) rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt;
3) Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
4) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Mindeststandards:
1) rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt;
3) Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
4) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1) Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben;
2) Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal.
Mindeststandards:
1) Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben;
2) Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 14 VOB/A sind bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote bei der Öffnung der Angebote keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Sollten nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen
Unklarheiten, Wiedersprüche oder Fehler(u. a. Verstoß gegen geltendes Recht) vorliegen,
So hat dieser die Auftraggeberin unter der genannten Kontaktstelle umgehend in Textform darauf hinzuweisen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 041-096073 (2020-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schwachstrom (strukturierte Verkabelung)
Die Stadtverwaltung Bautzen baut am Schützenplatz eine neue Kindertagesstätte. Das Gebäude besteht aus 2 durch ein Foyer miteinander verbundenen Gebäudeteilen, Krippe im Osten und Hort im Westen des Grundstücks. Die Gebäude Krippe und Hort sind jeweils zweigeschossig (EG und OG), das Foyer ist Eingeschossig und wird als Dachterrasse zur Verbindung der Gebäudeteile genutzt. Alle Gebäudeteile sind flach gegründet und werden nicht unterkellert, die Haustechnische Verbindung zwischen den Gebäuden erfolgt über unter der Sohle verlegte Leerrohre. Das Datennetz ist gemäß der Planungs- und Montagerichtlinie der Stadtverwaltung Bautzen auszuführen.
Die Stadtverwaltung Bautzen baut am Schützenplatz eine neue Kindertagesstätte. Das Gebäude besteht aus 2 durch ein Foyer miteinander verbundenen Gebäudeteilen, Krippe im Osten und Hort im Westen des Grundstücks. Die Gebäude Krippe und Hort sind jeweils zweigeschossig (EG und OG), das Foyer ist Eingeschossig und wird als Dachterrasse zur Verbindung der Gebäudeteile genutzt. Alle Gebäudeteile sind flach gegründet und werden nicht unterkellert, die Haustechnische Verbindung zwischen den Gebäuden erfolgt über unter der Sohle verlegte Leerrohre. Das Datennetz ist gemäß der Planungs- und Montagerichtlinie der Stadtverwaltung Bautzen auszuführen.
Gesamtwert des Auftrags: 23 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadtverwaltung Bautzen baut am Schützenplatz eine neue Kindertagesstätte. Das Gebäude besteht aus 2 durch ein Foyer miteinander verbundenen Gebäudeteilen, Krippe im Osten und Hort im Westen des Grundstücks. Die Gebäude Krippe und Hort sind jeweils zweigeschossig (EG und OG), das Foyer ist Eingeschossig und wird als Dachterrasse zur Verbindung der Gebäudeteile genutzt. Alle Gebäudeteile sind flach gegründet und werden nicht unterkellert, die Haustechnische Verbindung zwischen den Gebäuden erfolgt über unter der Sohle verlegte Leerrohre. Das Datennetz ist gemäß der Planungs- und Montagerichtlinie der Stadtverwaltung Bautzen auszuführen.
Die Stadtverwaltung Bautzen baut am Schützenplatz eine neue Kindertagesstätte. Das Gebäude besteht aus 2 durch ein Foyer miteinander verbundenen Gebäudeteilen, Krippe im Osten und Hort im Westen des Grundstücks. Die Gebäude Krippe und Hort sind jeweils zweigeschossig (EG und OG), das Foyer ist Eingeschossig und wird als Dachterrasse zur Verbindung der Gebäudeteile genutzt. Alle Gebäudeteile sind flach gegründet und werden nicht unterkellert, die Haustechnische Verbindung zwischen den Gebäuden erfolgt über unter der Sohle verlegte Leerrohre. Das Datennetz ist gemäß der Planungs- und Montagerichtlinie der Stadtverwaltung Bautzen auszuführen.
— Hinweis: Systemgarantie Datennetz für 25 Jahre;
— 1 Stück Verteilerschrank 19-Zoll;
— 4 Stück Patchfeld 19-Zoll;
— 4 000 m Datenkabel Kat 7A geschirmt;
— 220 m Fernsprech-Außenkabel;
— 1 Stück Verteilerkasten VKA 4;
— 220 m LWL Universalkabel;
— 45 Stück Datenanschlussdosen;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DEUTSCHLAND
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-30 📅
Name: DET Bautzen GmbH
Postanschrift: Schlungwitzer Straße 1a
Postort: Obergurig
Postleitzahl: 02692
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: det-bautzen@web.de📧
Land: Bautzen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 23178.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.