Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Feuerwache Nord; Elektroinstallation
60.6.906.20
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Elektroinstallation.
1️⃣
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Feuer- und Rettungswache
Nord Boelckestr. 102
24159 Kiel-Holtenau
Beschreibung der Beschaffung:
“— Unterverteilungen ca. 19 St.;
— ca. 800 m Kabeltrassen;
— ca. 1 km Sammelhaltertrasse;
— ca. 100 m Brüstungskanal;
— ca. 100 St. Brandschottungen;
— ca....”
Beschreibung der Beschaffung
— Unterverteilungen ca. 19 St.;
— ca. 800 m Kabeltrassen;
— ca. 1 km Sammelhaltertrasse;
— ca. 100 m Brüstungskanal;
— ca. 100 St. Brandschottungen;
— ca. 600 Installationsgeräte, KNX-Systeme;
— ca. 20 km Starkstrom-Kabel- und Leitungen in E0 und E90;
— Aufputz-Installationen Hallen und Werkstatt;
— Ca. 800 Stück allgemeine Leuchten und Sicherheitsleuchten;
— Potentialausgleichsanlagen mit ca. 20 St. Potentialausgleichsschienen und Kabel und Leitungen und Überspannungsschutzeinrichtungen;
— Fernmeldetechnik mit Telefonverkabelung auf Patchfeld, Behinderten-WC-Notrufanlage, Türsprechanlagen, Antennenanlage mit SAT-Verstärker und Anschlussdosen,
— ca. 330 St. Datenanschlüsse inklusive Verkabelung anteilige Datenschränke, etc.;
— Verkabelung von Störmeldemeldungen und Verknüpfung mit der GLT;
— Elektrische Anlagen in Außenanlagen mit Außenanlagen mit Außenleuchten als Anbauleuchten am Gebäude ca. 40 St.;
— ca. 16 St. Mastleuchten, ca. 3 Pollerleuchten;
— Außenverkabelung mit Erdkabel ca. 500 m und ca. 500 m Leerrohrsysteme und ca. 6 Kabelschächte.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-06 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-24
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-24
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
“Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation", elektronisch zu führen ist....”
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation", elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis einschließlich 11.9.2020 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYY5B