Förderung von Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Schulen auf Basis des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells in Rheda-Wiedenbrück.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NGA-Breitbandausbau im Sonderaufruf Schulen in Rheda-Wiedenbrück
2020-VgV-EU-02
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Kurze Beschreibung:
“Förderung von Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Schulen auf Basis des sog....”
Kurze Beschreibung
Förderung von Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Schulen auf Basis des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells in Rheda-Wiedenbrück.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 672268.91 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Gütersloh🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheda-Wiedenbrück, Stadtgebiet
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation („Next Generation Access“ – „NGA“) in den noch unterversorgten Schulen in Rheda-Wiedenbrück (nachfolgend „Auftraggeber“). Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen unterversorgten Schulen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Insoweit die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind, ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nichtrückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen(sog. „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Endkundenpreis Schulprodukt 1
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Endkundenpreis Schulprodukt 2
Kostenkriterium (Name): Endkundenpreis Schulprodukt 3
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen;
— Eigenerklärung des Bieters, dass in den letzten zwei Jahren keine Verstöße gegen einschlägige Normen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des Arbeitsnehmerentsendegesetzes und des Mindestlohngesetzes vorliegen;
— Eigenerklärung des Bieters, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden;
— Eigenerklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Unternehmensprofil des Bieters (Dauer des Firmenbestehens bzw. Angabe des Gründungsjahres, gewählte Gesellschaftsform sowie gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Nachweise zu erbringen:
— Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG);
— soweit eine Eintragungspflicht besteht: Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 2 Jahre).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über den Gesamt-Nettoumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Eigenerklärung über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über den Gesamt-Nettoumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Eigenerklärung über den Netto-Umsatz des Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Eigenerklärung oder – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt;
— Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckung über 5 Mio. EUR für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“EUR Benennung von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten 5 Jahren mit einer kurzen Beschreibung des Projektes, des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
EUR Benennung von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten 5 Jahren mit einer kurzen Beschreibung des Projektes, des Gesamt-/Auftragswertes, dem jeweiligen Leistungszeitraum sowie der Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers und Auftragsortes einschließlich der Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Hinweispflicht nach dem TVgG-NRW:
Auftragnehmer, Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften unterliegen u. a. den Vorgaben des Gesetzes über die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Hinweispflicht nach dem TVgG-NRW:
Auftragnehmer, Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften unterliegen u. a. den Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz NRW – TVgG-NRW) vom 22.3.2018. Die geforderten Vertragsbedingungen nach § 2 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung, sind Bestandteil des Angebots. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besonderen Vertragsbedingungen nach § 2 TVgG NRW zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (Ziffer 1.3 i. V. m. Ziffer 1c) nicht auf Beschäftigte beziehen, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-AuslEuGH, 18.9.2014, Aktenzeichne C-549-13).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-26
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-26
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Erdgeschoss, Zimmer E35”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Ҥ 55 Abs. 2 VgV.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
§ 55 Abs. 2 VgV.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
“Der Auftraggeber gestaltet das zugrundeliegende Verfahren als einstufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb aus. Auch wenn...”
Der Auftraggeber gestaltet das zugrundeliegende Verfahren als einstufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb aus. Auch wenn vorliegend eine Dienstleistungskonzession i. S. v. § 105 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gegeben ist, sieht der Auftraggeber mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung zur Bereichsausnahme gem. § 149 Nr. 8 GWB (vgl. OLG Dresden, Be-schl. v. 21.08.2019, AZ: Verg 5/19 1/SVK/017-19) von einer direkten Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) ab. Der Auftraggeber orientiert sich damit lediglich an den Regelungen der KonzVgV, insbesondere an § 12 KonzVgV.
Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung der genannten vergaberechtlichen Regelungen. Der Auftraggeber orientiert sich an diesen allein zur Strukturierung seines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens.
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt zum Download bereitgestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Die Angebote können elektronisch in Textform abgegeben werden. Die Abgabe einer Bieteranfrage ist gestattet bis zum 18.5.2020, 11.00 Uhr.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2020/S 071-169081 (2020-04-08)
Ergänzende Angaben (2020-04-09)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 071-169081
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.5)
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Gesamtwert
Alter Wert
Text: Wert ohne MwSt.: 672 268.91 EUR
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: II.2.11)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu Optionen
Alter Wert
Text: Optionen: nein
Neuer Wert
Text:
“Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Option des Auftraggebers besteht, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen.”
Quelle: OJS 2020/S 073-175069 (2020-04-09)
Ergänzende Angaben (2020-05-19)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-05-26 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2020-06-23 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-05-26 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2020-06-23 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“[...] Die Abgabe einer Bieteranfrage ist gestattet bis zum 18.5.2020, 11.00 Uhr.” Neuer Wert
Text:
“[...] Die Abgabe einer Bieteranfrage ist gestattet bis zum 15.6.2020, 11.00 Uhr.”
Quelle: OJS 2020/S 099-238029 (2020-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Förderung des NGA-Breitbandausbaus unterversorgter Schulen auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells in Rheda-Wiedenbrück
2020-VgV-EU-02”
Produkte/Dienstleistungen: Internet-Entwicklung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA) in den noch unterversorgten Schulen in Rheda-Wiedenbrück (nachfolgend Auftraggeber). Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen unterversorgten Schulen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Insoweit die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind, ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen,
nichtrückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1727749.31 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Internet-Entwicklung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück (Schulen)
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA) in den noch unterversorgten Schulen in Rheda-Wiedenbrück (nachfolgend Auftraggeber). Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen unterversorgten Schulen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Insoweit die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind, ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen,
nichtrückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 071-169081
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-VgV-EU02
Titel: NGA-Breitbandausbau im Sonderaufruf Schulen in Rheda-Wiedenbrück
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Greenfiber Netz & Management GmbH
Postanschrift: Mönckebergstraße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 672268.91 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, Satz, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Postanschrift: Rathausplatz 13
Postort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Telefon: +49 5242963345📞
Fax: +49 5242963222 📠
Quelle: OJS 2021/S 188-489561 (2021-09-23)