Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind Es sind mindestens 3 Referenzen über Aufträge als Sachverständigenorganisation einzureichen, die mit den Leistungen der vorliegenden Ausschreibung (wie z. B. Beratungen zu Industriegebäude mit Anteilen von Büro- und Verwaltungsgebäuden) vergleichbar sind und umfangreiche Kenntnisse in den Zertifizierungssystemen des BNB oder des DGNB nachweisen. Hierbei sind Angaben zum Bearbeitungszeitraum,
Der evtl. beteiligten Partner, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, der Branche, des Anwendungsbereichs sowie des Rechnungswertes, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, zu machen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden. Projektbeschreibungen/Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal einer DIN A4-Seiten vorzulegen und – soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen.
Die Referenzen müssen des Weiteren enthalten:
— Projektname/-bezeichnung,
— Auftraggeber,
— Erreichter Qualitätsstandard gem. DGNB/BNB (Bronze, Silber, Gold),
— Funktion (Unterauftragnehmer, Generalunternehmer etc.),
— Auftragsvolumen,
— Projektort und ggf. Land,
— Anzahl der eingesetzten Projektleiter/innen, Ingenieure/innen,
— Kurzbeschreibung der Auftragsinhalte.
Auf die Angabe einzelner Punkte (z. B. des Auftragsvolumens) kann ggf. bei vereinbarter Vertraulichkeit mit dem Auftraggeber verzichtet werden. Durch eine detaillierte Auftragsbeschreibung muss mithin deutlich erkennbar sein, im welchem Umfang Arbeiten durchgeführt wurden.
Die Referenzen werden hinsichtlich der Vergleichbarkeit nach Art und Umfang bewertet. Die Bewertung der Referenzen erfolgt nach folgendem Punktsystem:
0 Punkte: nicht vergleichbares Referenzobjekt (mindestens 3 Referenzen müssen über 0 Punkte erreichen, andernfalls führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren) 1 Punkt: nur annähernd vergleichbares Referenzobjekt ohne Zertifizierung gemäß Qualitätsstandard „Bronze“ oder „Silber“ oder „Gold“ 2 Punkte: mit geringen Einschränkungen vergleichbares Referenzobjekt mit dem Qualitätsstandard „Bronze“ oder „Silber“ 3 Punkte: vergleichbares Referenzobjekt, mit dem Qualitätsstandard „Silber“ oder „Gold“ Die Gesamtbewertung ergibt sich aus der durchschnittlichen Punktzahl der 3 bestbewerteten Referenzprojekte.
2. Angaben zu Arbeitskräften Der Bewerber muss eine qualifizierte Handhabung und Anwendung des Bewertungssystems sicherstellen, für die Leistungserbringung ist mind. 1 Mitarbeiter als Sachverständiger für Nachhaltiges Bauen und mind. 1 Mitarbeiter als BNB Koordinator zu benennen und nachzuweisen.
Die Qualifikation des vom Bieter zur Leistungserbringung geplanten Projektteams muss über die nachgewiesene Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen im Themengebiet Nachhaltigkeit nachgewiesen werden. Hierzu zählen beispielsweise mehrtägige erfolgreich abgeschlossene Lehrgänge zum „Koordinator Nachhaltiges Bauen nach BNB“, „Sachverständiger Nachhaltiges Bauen nach BNB“, „Auditor für Nachhaltiges Bauen nach DGNB“ oder „Fachplaner Nachhaltiges Bauen nach BNB“.
Die Benennung insbesondere des/des Projektleiters/in sowie deren Vertreter ist verbindlich. Der genannte Projektleiter muss über die Qualifikation „Sachverständiger Nachhaltiges Bauen nach BNB“ verfügen. Ein personeller Wechsel insbesondere des/des Projektleiters/in ist während des Vergabeverfahrens und im Falle der Auftragserteilung nur mit Zustimmung des AG nach Prüfung der Qualifikation möglich.
Das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal wird wie folgt bewertet:
1 Punkt: Mind. 2 Mitarbeiter mit o. g. Qualifikationsnachweis wovon einer mind. Sachverständiger für Nachhaltiges Bauen sein muss 2 Punkte: Mind. 2 Mitarbeiter mit o. g. Qualifikationsnachweis wovon einer mind. Sachverständiger für Nachhaltiges Bauen sein muss + 1 bis 2 zusätzliche Mitarbeiter die in Deutschland in den Bereichen Nachhaltiges Bauen, Energieeffizienz, Lebenszykluskosten von Gebäuden, Bauphysik und Akustik tätig waren 3 Punkte: Mind. drei Mitarbeiter mit o. g. Qualifikationsnachweis wovon einer mind. Sachverständiger für Nachhaltiges Bauen sein muss + 3 oder mehr zusätzliche Mitarbeiter die in Deutschland in den Bereichen Nachhaltiges Bauen, Energieeffizienz, Lebenszykluskosten von Gebäuden, Bauphysik und Akustik tätig waren Hinweis: Bitte beachten Sie die Besonderen Vertragsbedingungen AtZÜV, die Vertragsbestandteil werden und in den Anlagen zu finden sind.
3. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, muss zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden.