Programmbegleitforschung Rahmenbedingungen und Markt

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Die Förderung der Elektrifizierung von kommunalen und gewerblichen Flotten spielt in der aktuellen Förderrichtlinie „Elektromobilität vor Ort“ und in der ab 2021 geplanten Fortsetzung der Förderung der Elektromobilität durch das BMVI eine zentrale Rolle.
Bei der Neuausschreibung des Themenfeldes „Rahmenbedingungen und Markt“ sollen spezifische Fragestellungen rund um die Beschaffung und die Integration von Elektrofahrzeugen in kommunale und gewerbliche Fuhrparks bearbeitet und konkrete Unterstützungen für Beschaffung und Flottenmanagement erarbeitet werden. Hierzu werden ein praxisorientierter Handlungsleitfaden und ein interaktives, internetbasiertes Entscheidungstool entwickelt. Im Vergleich zu früheren Förderphasen zeigt sich ein immer stärkeres Interesse bei Flotten an einer breiteren Umstellung auf Elektrofahrzeuge. Die Flotten spielen für den Markthochlauf eine entscheidende Rolle.
Die weiteren Themenschwerpunkte des Themenfeldes liegen zum einen in der Beobachtung und Analyse der politischen und regulativen Rahmenbedingungen, der Fördermaßnahmen von Bund und Ländern sowie der Angebotsentwicklung bei Elektrofahrzeugen. Darauf aufbauend soll die Marktentwicklung in Deutschland bis 2030 prognostiziert und der Förderbedarf abgeleitet werden. Zum anderen soll die Marktentwicklung in wichtigen ausländischen Märkten sowie die jeweiligen politischen Rahmenbedingungen beobachtet und analysiert werden. Hieraus sollen Handlungsempfehlungen für die deutsche Politik abgeleitet werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-06 Auftragsbekanntmachung
2021-03-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Kurze Beschreibung:
Die Förderung der Elektrifizierung von kommunalen und gewerblichen Flotten spielt in der aktuellen Förderrichtlinie „Elektromobilität vor Ort“ und in der ab 2021 geplanten Fortsetzung der Förderung der Elektromobilität durch das BMVI eine zentrale Rolle. Bei der Neuausschreibung des Themenfeldes „Rahmenbedingungen und Markt“ sollen spezifische Fragestellungen rund um die Beschaffung und die Integration von Elektrofahrzeugen in kommunale und gewerbliche Fuhrparks bearbeitet und konkrete Unterstützungen für Beschaffung und Flottenmanagement erarbeitet werden. Hierzu werden ein praxisorientierter Handlungsleitfaden und ein interaktives, internetbasiertes Entscheidungstool entwickelt. Im Vergleich zu früheren Förderphasen zeigt sich ein immer stärkeres Interesse bei Flotten an einer breiteren Umstellung auf Elektrofahrzeuge. Die Flotten spielen für den Markthochlauf eine entscheidende Rolle. Die weiteren Themenschwerpunkte des Themenfeldes liegen zum einen in der Beobachtung und Analyse der politischen und regulativen Rahmenbedingungen, der Fördermaßnahmen von Bund und Ländern sowie der Angebotsentwicklung bei Elektrofahrzeugen. Darauf aufbauend soll die Marktentwicklung in Deutschland bis 2030 prognostiziert und der Förderbedarf abgeleitet werden. Zum anderen soll die Marktentwicklung in wichtigen ausländischen Märkten sowie die jeweiligen politischen Rahmenbedingungen beobachtet und analysiert werden. Hieraus sollen Handlungsempfehlungen für die deutsche Politik abgeleitet werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: b.kleinen@fz-juelich.de 📧
Fax: +49 2461-61-5837 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E21845288 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E21845288 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 220-540508
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Förderung der Elektrifizierung von kommunalen und gewerblichen Flotten spielt in der aktuellen Förderrichtlinie „Elektromobilität vor Ort“ und in der ab 2021 geplanten Fortsetzung der Förderung der Elektromobilität durch das BMVI eine zentrale Rolle.
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Bei der Neuausschreibung des Themenfeldes „Rahmenbedingungen und Markt“ sollen spezifische Fragestellungen rund um die Beschaffung und die Integration von Elektrofahrzeugen in kommunale und gewerbliche Fuhrparks bearbeitet und konkrete Unterstützungen für Beschaffung und Flottenmanagement erarbeitet werden. Hierzu werden ein praxisorientierter Handlungsleitfaden und ein interaktives, internetbasiertes Entscheidungstool entwickelt. Im Vergleich zu früheren Förderphasen zeigt sich ein immer stärkeres Interesse bei Flotten an einer breiteren Umstellung auf Elektrofahrzeuge. Die Flotten spielen für den Markthochlauf eine entscheidende Rolle.
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Die weiteren Themenschwerpunkte des Themenfeldes liegen zum einen in der Beobachtung und Analyse der politischen und regulativen Rahmenbedingungen, der Fördermaßnahmen von Bund und Ländern sowie der Angebotsentwicklung bei Elektrofahrzeugen. Darauf aufbauend soll die Marktentwicklung in Deutschland bis 2030 prognostiziert und der Förderbedarf abgeleitet werden. Zum anderen soll die Marktentwicklung in wichtigen ausländischen Märkten sowie die jeweiligen politischen Rahmenbedingungen beobachtet und analysiert werden. Hieraus sollen Handlungsempfehlungen für die deutsche Politik abgeleitet werden.
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Die Modellregionen Elektromobilität und ihre begleitende Forschung wurden vom BMVI ursprünglich 2009 im Rahmen des Konjunkturpakets II ins Leben gerufen. In den Modellregionen konnten nennenswerte Fahrzeugflottengrößen und Infrastruktureinheiten aufgebaut werden. Des Weiteren wurden feste Strukturen innerhalb der Projektlandschaft und der Begleitforschung etabliert. Seit Juni 2015 fördert das BMVI Elektromobilität im Rahmen der Förderrichtlinie „Elektromobilität vor Ort“ (Anpassung am 5.12.2017). Diese zielt mit Ihren 3 Fördersäulen, Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der für den Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur, Erstellung von Elektromobilitätskonzepten sowie anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, im Wesentlichen auf die Unterstützung von Kommunen. Da Kommunen zum einen selbst Fuhrparke und Fahrzeugflotten betreiben und zum anderen für die Mobilitätsplanung vor Ort zuständig sind, haben Maßnahmen auf kommunaler Ebene einen hohen Verbreitungseffekt. Im Rahmen der aktuellen Förderrichtlinie sind bis Anfang 2020 die Beschaffung von 16 000 E-Fahrzeugen und 8 000 Ladesäulen, die Durchführung von 209 Elektromobilitätskonzepten sowie 27 F&E-Projekte gefördert worden. Das Ende des Jahres auslaufende aktuelle Förderprogramm soll ab 2021 durch eine neue, noch zu konzipierende Förderrichtlinie mit ähnlicher Struktur und ähnlichen Fördergegenständen ersetzt werden.
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Die grundsätzlichen Strukturen aus der Phase der Modellregionen (Verknüpfung mit regionalen Akteuren, programmübergreifende Begleitforschung) sind im aktuellen Förderprogramm übernommen worden. Die übergeordnete Begleitforschung hat weiterhin das Ziel, das Förderprogramm angewandt-wissenschaftlich zu begleiten, Maßnahmen zu evaluieren, wesentliche übergreifende Fragestellungen zu erforschen und zu analysieren und damit die Politik zu beraten. Zudem sollen Erkenntnisse aus Projekten und Regionen für eine programmatische Verwertung zusammengeführt werden. In den Bundesländern kann auf vorhandene Kontakte zu den regionalen Projektleitstellen wie Landesenergie- und Landeselektromobilitätsagenturen zurückgegriffen werden. Zweimal im Jahr treffen sich alle Beteiligten, Bundesakteure (BMVI, PtJ, NOW) sowie die Projektleitstellen und Vertreter der Begleitforschung, im Rahmen des Strategiekreises Elektromobilität des BMVI.
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Von der programmübergreifenden Begleitforschung werden im aktuellen Förderprogramm 3 Themenfelder adressiert („Innovative Antriebe und Fahrzeuge“, „Vernetzte Mobilität“ und „Rahmenbedingungen und Markt“). Die frühere Begleitforschung „Ladeinfrastruktur“ ist seit Anfang 2020 in die von der NOW verantwortete „Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur“ integriert worden. Ergänzt wird die Programmbegleitforschung durch das Wissensmanagement, das zentrale Datenmonitoring (ZDM) und das Starterset Elektromobilität. Im Wissensmanagement der NOW wird das Wissen im Bereich Elektromobilität gesammelt und aufbereitet. Hauptaufgabe des Wissensmanagement ist die Zuarbeit für das BMVI bei fachlichen Anfragen. Das ZDM bündelt alle im Programm relevanten Daten und führt eigene Erhebungen und Auswertungen durch. Analysiert werden insbesondere Fahrzeug- und Ladeinfrastrukturdaten aus verbauten Datenloggern in ausgewählten E-Fahrzeugen sowie die Stamm- und Betriebsdaten aus den Beschaffungsprojekten. Zudem werden im Rahmen des ZDM die KBA-Zahlen analysiert und der Ladeinfrastrukturaufbau in Deutschland erfasst. Seit Februar 2020 wird das ZDM NOW-intern umgesetzt. Die Begleitforschung Rahmenbedingungen und Markt wird eng mit dem ZDM speziell bei der Beobachtung der Marktentwicklung (AP 2) und der Auswertung der Beschaffungsprojekte (AP 3) zusammenarbeiten. Mit dem Starterset Elektromobilität (www.starterset-elektromobilitaet.de), das von der NOW im Auftrag des BMVI betrieben wird, sollen insbesondere Kommunen und kommunalen Unternehmen angesprochen werden. Hier gibt es Informationen und Handlungsempfehlungen, die für die Umsetzung des Themas Elektromobilität von Bedeutung sind. Auch die Erkenntnisse aus den Begleitforschungen werden auf dem Starterset Elektromobilität verwertet.
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Optionale Verlängerung der Laufzeit um 6 Monate mit Durchführung einer Online-Befragung zum Thema Beschaffung & Integration von E-Fahrzeugen in Flotten sowie Fortführung der AP 1, 2 & 3 (Option 2). Einzelheiten sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
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Beschreibung der Optionen:
Option 1:
Bearbeitung von bis zu 10 Ad-hoc-Anfragen Der Auftragnehmer soll in der Lage sein, das vorhandene Wissen bei entsprechenden Anfragen durch das BMVI und die NOW jederzeit fristgerecht (ggf. kurzfristig innerhalb weniger Stunden) und vollständig aufzubereiten und übertragbar zu dokumentieren. Der Umfang der inhaltlichen Anfragen kann dabei von der Lieferung einzelner Stichpunkte/Statistiken zu einem Sachverhalt über die Erstellung von Power-Point-Folien bis hin zu 2-3 seitigen Sprechzetteln reichen. Im Mittel kann mit einem zeitlichen Aufwand von 2 Stunden pro Anfrage kalkuliert werden.
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Insgesamt sind als Option bis zu 10 Ad-hoc-Anfragen vorzusehen, die einzeln zu kalkulieren und abzurechnen sind.
Option 2:
Verlängerung Es ist die Option einer Verlängerung der Laufzeit um 6 Monate vorzusehen. Inhaltich sollen im Rahmen der Verlängerung die Marktentwicklung und die politischen und regulativen Rahmenbedingungen weiter beobachtet und analysiert werden (AP 1 & AP 2), eine Onlinebefragung zum Thema Beschaffung und Integration von E-Fahrzeugen in Flotten durchgeführt, ein weiteres Treffen der AG „Flotte & Elektromobilität“ organisiert und die Entscheidungshilfe gepflegt und angepasst werden (AP 3).
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Der AG behält sich vor, die Optionen jeweils separat und bei Bedarf bis spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zu ziehen. Hierzu wird der AN ein gesondertes Auftragsschreiben erhalten.
Zusätzliche Informationen: Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Bieters, aller Mitglieder der Bietergemeinschaft und aller Unterauftragnehmer (vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte);
— Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer, Email-Adresse);
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ zu nutzen.);
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— Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.);
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— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in und dem Projektträger Jülich vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.);
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— Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. (Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ genutzt werden.);
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— Erklärung des Bieters/Bietergemeinschaftsmitglieds/notwendigen Unterauftragnehmers gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen);
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— Gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs. 2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, sowie für seinen Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Für Gesellschaften mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können diese Auskünfte nur nach Antrag auf Auskunft durch die Vertreterin oder den Vertreter der Gesellschaft selbst und grundsätzlich auch nur an die Gesellschaft erfolgen, § 150 Abs. 1 GewO. Auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz werden Hinweise zur Antragstellung für juristische Personen und Personenvereinigungen mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik angegeben (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/GZR/Auskunft/Jurpersonen_Ausland/Jurpersonen_Ausland_node.html). Da man die Auskunftsmöglichkeit für ausländische Unternehmen nicht auf den Auftraggeber ausweiten kann, muss - vor Zuschlagserteilung - selbst eine entsprechende Auskunft beantragt und vorgelegt werden, da ansonsten der Zuschlag nicht erteilt werden darf. Das den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt (Anlage „Erforderliche Daten für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO)“) hat dennoch jeder in- und ausländische Bieter/Konsortialpartner/notwendige Unterauftragnehmer ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Die betreffenden Dokumente sind – soweit vorgesehen – an der dafür vorgesehenen Stelle gem. § 126b BGB mit Angabe der Namen der erklärenden Person(en) und entsprechender Funktionsbezeichnung zu versehen. Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren (2017, 2018, 2019). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht. Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
— abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt;
— Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Sprachkenntnisse, derzeitige Funktion).
Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung): Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 5 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
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Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Fachkenntnisse und Erfahrungen bei der wissenschaftlichen Begleitung der Marktentwicklung der Elektromobilität und Erstellung von Marktübersichten;
2. Fachkenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf das Monitoring und die Evaluation von politischen und regulativen Rahmenbedingungen der Elektromobilität und der Ableitungen von Handlungsempfehlungen;
3. Umfangreiche Fachkompetenz und Erfahrungen im Themengebiet Beschaffung und Integration von Elektrofahrzeugen in kommunalen und/oder gewerblichen Flotten (Flottenmanagement & Technik);
4. Vertiefte juristische Kenntnisse und Kompetenzen in den von der Elektromobilität tangierten Rechtsgebieten (nachhaltige Beschaffung, Steuerrecht, etc.);
5. Erfahrungen auf dem Gebiet der empirischen Sozialforschung, speziell der qualitativen Sozialforschung (u. a. Fokusgruppen, Experteninterviews, Fallstudien);
6. Erfahrungen in der Konzeption, Planung und Durchführung (inkl. Moderation und Auswertung) von Arbeitstreffen und Veranstaltungen (Teilnehmer 50 – 100 Personen);
7. Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von anwendungsorientierten Praxisleitfäden auf Grundlage der Ergebnisse wissenschaftlicher Forschungsarbeiten;
8. Erfahrungen rund um die Konzeptionierung und Steuerung der Umsetzung von webbasierten, interaktiven Softwarelösungen;
9. Umfangreiche Erfahrungen im Bereich der allgemeinverständlichen und öffentlichkeitswirksamen Aufbereitung und Präsentation von Forschungsergebnissen.
Es sind zu allen Punkten jeweils mindestens eine Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. einer DIN A4-Seite aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
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— Projektbezeichnung,
— Projektlaufzeit,
— Projektinhalt,
— erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
— Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt).
Ein Referenzauftrag kann mehrere der geforderten Gesichtspunkte abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens 4 verschiedene Referenzaufträge zu benennen.
Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Durchführung des Vergabeverfahrens: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E21845288 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E21845288 (http://www.subreport.de/E21845288) kostenlos zur Verfügung gestellt.
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Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Übersendungsschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E21845288 ein (http://www.subreport.de/E21845288). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 27.11.2020 zu stellen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kontaktstelle) zu rügen.
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Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2020/S 220-540508 (2020-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 055-138909
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 220-540508
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Modellregionen Elektromobilität und ihre begleitende Forschung wurden vom BMVI ursprünglich 2009 im Rahmen des Konjunkturpakets II ins Leben gerufen. In den Modellregionen konnten nennenswerte Fahrzeugflottengrößen und Infrastruktureinheiten aufgebaut werden. Des Weiteren wurden feste Strukturen innerhalb der Projektlandschaft und der Begleitforschung etabliert. Seit Juni 2015 fördert das BMVI Elektromobilität im Rahmen der Förderrichtlinie „Elektromobilität vor Ort“ (Anpassung am 5.12.2017). Diese zielt mit Ihren 3 Fördersäulen, Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der für den Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur, Erstellung von Elektromobilitätskonzepten sowie anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, im Wesentlichen auf die Unterstützung von Kommunen. Da Kommunen zum einen selbst Fuhrparke und Fahrzeugflotten betreiben und zum anderen für die Mobilitätsplanung vor Ort zuständig sind, haben Maßnahmen auf kommunaler Ebene einen hohen Verbreitungseffekt. Im Rahmen der aktuellen Förderrichtlinie sind bis Anfang 2020 die Beschaffung von 16.000 E-Fahrzeugen und 8.000 Ladesäulen, die Durchführung von 209 Elektromobilitätskonzepten sowie 27 F&E-Projekte gefördert worden. Das Ende des Jahres auslaufende aktuelle Förderprogramm soll ab 2021 durch eine neue, noch zu konzipierende Förderrichtlinie mit ähnlicher Struktur und ähnlichen Fördergegenständen ersetzt werden.
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Beschreibung der Optionen:
Bearbeitung von bis zu 10 Ad-hoc-Anfragen:
Der Auftragnehmer soll in der Lage sein, das vorhandene Wissen bei entsprechenden Anfragen durch das BMVI und die NOW jederzeit fristgerecht (ggf. kurzfristig innerhalb weniger Stunden) und vollständig aufzubereiten und übertragbar zu dokumentieren. Der Umfang der inhaltlichen Anfragen kann dabei von der Lieferung einzelner Stichpunkte/Statistiken zu einem Sachverhalt über die Erstellung von Power-Point-Folien bis hin zu 2-3 seitigen Sprechzetteln reichen. Im Mittel kann mit einem zeitlichen Aufwand von 2 Stunden pro Anfrage kalkuliert werden.
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Verlängerung:
Es ist die Option einer Verlängerung der Laufzeit um sechs Monate vorzusehen. Inhaltich sollen im Rahmen der Verlängerung die Marktentwicklung und die politischen und regulativen Rahmenbedingungen weiter beobachtet und analysiert werden (AP 1 & AP 2), eine Onlinebefragung zum Thema Beschaffung und Integration von E-Fahrzeugen in Flotten durchgeführt, ein weiteres Treffen der AG „Flotte & Elektromobilität“ organisiert und die Entscheidungshilfe gepflegt und angepasst werden (AP 3).
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kompetenz Projektleitung und Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Preis (Gewichtung): 25 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-08 📅
Name: Institut Stadt|Mobilität|Energie (ISME)
Postanschrift: Rotenwaldstraße 18
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70179
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2021/S 055-138909 (2021-03-16)