Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt seit 2015 alle 2 Jahre die BAuA-Arbeitszeitbefragung als Teil der systematischen und für die Erwerbsbevölkerung repräsentativen Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland durch. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Befragungsleistungen und Leistungen der Panelverwaltung und -pflege im Rahmen des Projekts „Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland: Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025“. Der Leistungsbereich A umfasst die Fortführung der BAuA-Arbeitszeitbefragung (2021, 2023 und 2025). Bei dieser Panelbefragung werden Erwerbstätige in jeweils 40-minütigen computergestützten Telefoninterviews (CATI) zu Arbeitszeitthemen und damit zusammenhängenden Aspekten von Gesundheit, Belastungen und individuellen Merkmalen befragt. In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 sollen insgesamt 20 000 Erwerbstätige (Panel + Auffrischer) befragt werden. Für ggf. weitere BAuA-Arbeitszeitbefragungen in den Jahren 2023 und 2025 sind neben der Befragung der Panelfälle Auffrischerstichproben von jeweils 3 000 Erwerbstätigen vorgesehen. Der Leistungsbereich B umfasst die Inzentivierung und Durchführung der Panelverwaltung und -pflege (2021 bis 2027).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: BAuA - 546233 - F 2508 - Fu
Kurze Beschreibung:
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt seit 2015 alle 2 Jahre die BAuA-Arbeitszeitbefragung als Teil der systematischen und für die Erwerbsbevölkerung repräsentativen Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland durch. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Befragungsleistungen und Leistungen der Panelverwaltung und -pflege im Rahmen des Projekts „Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland: Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025“. Der Leistungsbereich A umfasst die Fortführung der BAuA-Arbeitszeitbefragung (2021, 2023 und 2025). Bei dieser Panelbefragung werden Erwerbstätige in jeweils 40-minütigen computergestützten Telefoninterviews (CATI) zu Arbeitszeitthemen und damit zusammenhängenden Aspekten von Gesundheit, Belastungen und individuellen Merkmalen befragt. In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 sollen insgesamt 20 000 Erwerbstätige (Panel + Auffrischer) befragt werden. Für ggf. weitere BAuA-Arbeitszeitbefragungen in den Jahren 2023 und 2025 sind neben der Befragung der Panelfälle Auffrischerstichproben von jeweils 3 000 Erwerbstätigen vorgesehen. Der Leistungsbereich B umfasst die Inzentivierung und Durchführung der Panelverwaltung und -pflege (2021 bis 2027).
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt seit 2015 alle 2 Jahre die BAuA-Arbeitszeitbefragung als Teil der systematischen und für die Erwerbsbevölkerung repräsentativen Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland durch. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Befragungsleistungen und Leistungen der Panelverwaltung und -pflege im Rahmen des Projekts „Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland: Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025“. Der Leistungsbereich A umfasst die Fortführung der BAuA-Arbeitszeitbefragung (2021, 2023 und 2025). Bei dieser Panelbefragung werden Erwerbstätige in jeweils 40-minütigen computergestützten Telefoninterviews (CATI) zu Arbeitszeitthemen und damit zusammenhängenden Aspekten von Gesundheit, Belastungen und individuellen Merkmalen befragt. In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 sollen insgesamt 20 000 Erwerbstätige (Panel + Auffrischer) befragt werden. Für ggf. weitere BAuA-Arbeitszeitbefragungen in den Jahren 2023 und 2025 sind neben der Befragung der Panelfälle Auffrischerstichproben von jeweils 3 000 Erwerbstätigen vorgesehen. Der Leistungsbereich B umfasst die Inzentivierung und Durchführung der Panelverwaltung und -pflege (2021 bis 2027).
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-17 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 137-337222
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Bei der Ausschreibungsform handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen.
Bieterfragen/Rückfragen können spätestens bis zum 18.8.2020, 12.00 Uhr, eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden ausschließlich über die eVergabeplattform des Bundes in den drauffolgenden Tagen veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.
Projektbeginn: ca. 1.1.2021
Laufzeit: 7 Jahre
Bindefrist an das Angebot für eine mögliche Zuschlagserteilung: bis zum 31.1.2021
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die eVergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).
Es gilt deutsches Recht.
Bei der Ausschreibungsform handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen.
Bieterfragen/Rückfragen können spätestens bis zum 18.8.2020, 12.00 Uhr, eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden ausschließlich über die eVergabeplattform des Bundes in den drauffolgenden Tagen veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.
Projektbeginn: ca. 1.1.2021
Laufzeit: 7 Jahre
Bindefrist an das Angebot für eine mögliche Zuschlagserteilung: bis zum 31.1.2021
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die eVergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).
Es gilt deutsches Recht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe anliegende Auftragsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe anliegende Auftragsunterlagen.
Mindeststandards: Siehe anliegende Auftragsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe anliegende Auftragsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe anliegende Auftragsunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Mit der Fortführung der bisherigen BAuA-Arbeitszeitbefragung als Panelstudie soll eine Dateninfrastruktur für die Untersuchung mittel- und langfristiger Effekte von Arbeitszeitgestaltung auf die Gesundheit geschaffen sowie das Monitoring im Rahmen der Arbeitszeitberichterstattung fortgeführt werden.Einer der wichtigsten Aspekte und gleichzeitig die größte Herausforderung bei Panelbefragungen sind die Bindung und Wiederteilnahmemotivation der befragten Personen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Gesichtspunkte. Eine getrennte Vergabe der einzelnen Befragungswellen in Verbindung mit einer sequenziellen Panelverwaltung/-pflege würde den Fortbestand der BAuA-Arbeitszeitbefragung als Panelstudie gefährden. Die Weitergabe der Adressdaten an einen Dritten erfordert die Einwilligung der Befragten, die hierzu vorab eingeholt werden müsste. Daher birgt jeder Wechsel des Befragungsinstituts große Risiken im Hinblick auf die Panelmortalität, da die teilnehmenden Personen ggf. nicht zustimmen, dass ihre Daten an ein anderes Befragungsinstitut weitergegeben werden. Zudem sind bei jedem Wechsel des Befragungsinstituts methodische Verzerrungen zu erwarten. Diesen Risiken soll mit der Vergabe des Auftrags über einen Rahmenvertrag begegnet werden, der Kontinuität über drei Befragungswellen sicherstellt.
Mit der Fortführung der bisherigen BAuA-Arbeitszeitbefragung als Panelstudie soll eine Dateninfrastruktur für die Untersuchung mittel- und langfristiger Effekte von Arbeitszeitgestaltung auf die Gesundheit geschaffen sowie das Monitoring im Rahmen der Arbeitszeitberichterstattung fortgeführt werden.Einer der wichtigsten Aspekte und gleichzeitig die größte Herausforderung bei Panelbefragungen sind die Bindung und Wiederteilnahmemotivation der befragten Personen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Gesichtspunkte. Eine getrennte Vergabe der einzelnen Befragungswellen in Verbindung mit einer sequenziellen Panelverwaltung/-pflege würde den Fortbestand der BAuA-Arbeitszeitbefragung als Panelstudie gefährden. Die Weitergabe der Adressdaten an einen Dritten erfordert die Einwilligung der Befragten, die hierzu vorab eingeholt werden müsste. Daher birgt jeder Wechsel des Befragungsinstituts große Risiken im Hinblick auf die Panelmortalität, da die teilnehmenden Personen ggf. nicht zustimmen, dass ihre Daten an ein anderes Befragungsinstitut weitergegeben werden. Zudem sind bei jedem Wechsel des Befragungsinstituts methodische Verzerrungen zu erwarten. Diesen Risiken soll mit der Vergabe des Auftrags über einen Rahmenvertrag begegnet werden, der Kontinuität über drei Befragungswellen sicherstellt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Mit der Fortführung der bisherigen BAuA-Arbeitszeitbefragung als Panelstudie soll eine Dateninfrastruktur für die Untersuchung mittel- und langfristiger Effekte von Arbeitszeitgestaltung auf die Gesundheit geschaffen sowie das Monitoring im Rahmen der Arbeitszeitberichterstattung fortgeführt werden.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Mit der Fortführung der bisherigen BAuA-Arbeitszeitbefragung als Panelstudie soll eine Dateninfrastruktur für die Untersuchung mittel- und langfristiger Effekte von Arbeitszeitgestaltung auf die Gesundheit geschaffen sowie das Monitoring im Rahmen der Arbeitszeitberichterstattung fortgeführt werden.
Einer der wichtigsten Aspekte und gleichzeitig die größte Herausforderung bei Panelbefragungen sind die Bindung und Wiederteilnahmemotivation der befragten Personen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Gesichtspunkte. Eine getrennte Vergabe der einzelnen Befragungswellen in Verbindung mit einer sequenziellen Panelverwaltung/-pflege würde den Fortbestand der BAuA-Arbeitszeitbefragung als Panelstudie gefährden. Die Weitergabe der Adressdaten an einen Dritten erfordert die Einwilligung der Befragten, die hierzu vorab eingeholt werden müsste. Daher birgt jeder Wechsel des Befragungsinstituts große Risiken im Hinblick auf die Panelmortalität, da die teilnehmenden Personen ggf. nicht zustimmen, dass ihre Daten an ein anderes Befragungsinstitut weitergegeben werden. Zudem sind bei jedem Wechsel des Befragungsinstituts methodische Verzerrungen zu erwarten. Diesen Risiken soll mit der Vergabe des Auftrags über einen Rahmenvertrag begegnet werden, der Kontinuität über drei Befragungswellen sicherstellt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Einer der wichtigsten Aspekte und gleichzeitig die größte Herausforderung bei Panelbefragungen sind die Bindung und Wiederteilnahmemotivation der befragten Personen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Gesichtspunkte. Eine getrennte Vergabe der einzelnen Befragungswellen in Verbindung mit einer sequenziellen Panelverwaltung/-pflege würde den Fortbestand der BAuA-Arbeitszeitbefragung als Panelstudie gefährden. Die Weitergabe der Adressdaten an einen Dritten erfordert die Einwilligung der Befragten, die hierzu vorab eingeholt werden müsste. Daher birgt jeder Wechsel des Befragungsinstituts große Risiken im Hinblick auf die Panelmortalität, da die teilnehmenden Personen ggf. nicht zustimmen, dass ihre Daten an ein anderes Befragungsinstitut weitergegeben werden. Zudem sind bei jedem Wechsel des Befragungsinstituts methodische Verzerrungen zu erwarten. Diesen Risiken soll mit der Vergabe des Auftrags über einen Rahmenvertrag begegnet werden, der Kontinuität über drei Befragungswellen sicherstellt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt am Hauptsitz Dortmund.
Bei der Ausschreibungsform handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen.
Bei der Ausschreibungsform handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen.
Bieterfragen/Rückfragen können spätestens bis zum 18.8.2020, 12.00 Uhr, eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden ausschließlich über die eVergabeplattform des Bundes in den drauffolgenden Tagen veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.
Bieterfragen/Rückfragen können spätestens bis zum 18.8.2020, 12.00 Uhr, eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden ausschließlich über die eVergabeplattform des Bundes in den drauffolgenden Tagen veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.
Projektbeginn: ca. 1.1.2021
Laufzeit: 7 Jahre
Bindefrist an das Angebot für eine mögliche Zuschlagserteilung: bis zum 31.1.2021
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die eVergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).
Es gilt deutsches Recht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der einzuhaltenden Fristen wird auf die §§ 160ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 137-337222 (2020-07-15)
Ergänzende Angaben (2020-07-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Zur Fristverlängerung wurden 2 zusätzliche Anlagen angefügt:
— Die Information zur Fristverlängerung / Anlage P: Verschiebung der Angebotsabgabefrist auf den 15.9.2020 / 10.00 Uh r und Verschiebung des Termins für die späteste Einreichung von Bieterfragen: 31.8.2020 / 12.00 Uhr;
— Das überarbeitete eVergabe-Angebotsformular mit der neuenen Frist / Anlage Ia -NEUE FRIST.
Zur Fristverlängerung wurden 2 zusätzliche Anlagen angefügt:
— Die Information zur Fristverlängerung / Anlage P: Verschiebung der Angebotsabgabefrist auf den 15.9.2020 / 10.00 Uh r und Verschiebung des Termins für die späteste Einreichung von Bieterfragen: 31.8.2020 / 12.00 Uhr;
— Das überarbeitete eVergabe-Angebotsformular mit der neuenen Frist / Anlage Ia -NEUE FRIST.
Quelle: OJS 2020/S 150-368567 (2020-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt seit 2015 alle zwei Jahre die BAuA-Arbeitszeitbefragung als Teil der systematischen und für die Erwerbsbevölkerung repräsentativen Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland durch. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Befragungsleistungen und Leistungen der Panelverwaltung und -pflege im Rahmen des Projekts „Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland: Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025“. Der Leistungsbereich A umfasst die Fortführung der BAuA-Arbeitszeitbefragung (2021, 2023 und 2025). Bei dieser Panelbefragung werden Erwerbstätige in jeweils 40-minütigen computergestützten Telefoninterviews (CATI) zu Arbeitszeitthemen und damit zusammenhängenden Aspekten von Gesundheit, Belastungen und individuellen Merkmalen befragt. In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 sollen insgesamt 20 000 Erwerbstätige (Panel + Auffrischer) befragt werden. Für ggf. weitere BAuA-Arbeitszeitbefragungen in den Jahren 2023 und 2025 sind neben der Befragung der Panelfälle Auffrischerstichproben von jeweils 3 000 Erwerbstätigen vorgesehen. Der Leistungsbereich B umfasst die Inzentivierung und Durchführung der Panelverwaltung und -pflege (2021 bis 2027).
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt seit 2015 alle zwei Jahre die BAuA-Arbeitszeitbefragung als Teil der systematischen und für die Erwerbsbevölkerung repräsentativen Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland durch. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Befragungsleistungen und Leistungen der Panelverwaltung und -pflege im Rahmen des Projekts „Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland: Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025“. Der Leistungsbereich A umfasst die Fortführung der BAuA-Arbeitszeitbefragung (2021, 2023 und 2025). Bei dieser Panelbefragung werden Erwerbstätige in jeweils 40-minütigen computergestützten Telefoninterviews (CATI) zu Arbeitszeitthemen und damit zusammenhängenden Aspekten von Gesundheit, Belastungen und individuellen Merkmalen befragt. In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 sollen insgesamt 20 000 Erwerbstätige (Panel + Auffrischer) befragt werden. Für ggf. weitere BAuA-Arbeitszeitbefragungen in den Jahren 2023 und 2025 sind neben der Befragung der Panelfälle Auffrischerstichproben von jeweils 3 000 Erwerbstätigen vorgesehen. Der Leistungsbereich B umfasst die Inzentivierung und Durchführung der Panelverwaltung und -pflege (2021 bis 2027).
Gesamtwert des Auftrags: 3163369.28 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge