Projekt Übergangscoach 2020-2022

Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz

Das Projekt „Übergangscoach“ des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz wird seit dem 1. September 2019 an ausgewählten Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Für die Fortführung des Projekts (vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landes-haushalt) im Zeitraum 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 werden Bildungsträger benötigt, die mit ihrem geschulten Personal die Maßnahme vor Ort in der Schule durchführen, indem sie Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 und neun bei der Vorbereitung des Übergangs in Ausbildung und Beruf unterstützen. Die Arbeit der Übergangscoachs wird in das schulische Konzept der Beruflichen Orientierung eingebettet und mit den anderen Instrumenten und Maßnahmen verzahnt, so dass eine kontinuierliche, passgenaue, individuelle Berufliche Orientierung, ausgehend von der Potenzialanalyse „Profil AC“ bis hin zum Übergang in Ausbildung, stattfindet. Die Schulen in den jeweiligen Losen ergeben sich aus der Anlage 5 bzw. aus der Anlage 1.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-20 Auftragsbekanntmachung
2020-10-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Berufsberatung
Referenznummer: 562/20
Kurze Beschreibung:
Das Projekt „Übergangscoach“ des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz wird seit dem 1. September 2019 an ausgewählten Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Für die Fortführung des Projekts (vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landes-haushalt) im Zeitraum 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 werden Bildungsträger benötigt, die mit ihrem geschulten Personal die Maßnahme vor Ort in der Schule durchführen, indem sie Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 und neun bei der Vorbereitung des Übergangs in Ausbildung und Beruf unterstützen. Die Arbeit der Übergangscoachs wird in das schulische Konzept der Beruflichen Orientierung eingebettet und mit den anderen Instrumenten und Maßnahmen verzahnt, so dass eine kontinuierliche, passgenaue, individuelle Berufliche Orientierung, ausgehend von der Potenzialanalyse „Profil AC“ bis hin zum Übergang in Ausbildung, stattfindet. Die Schulen in den jeweiligen Losen ergeben sich aus der Anlage 5 bzw. aus der Anlage 1.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Berufsberatung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Coaching 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Mittlere Bleiche 61
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: https://bm.rlp.de/de/startseite/ 🌏
E-Mail: vergabe@mmv-recht.de 📧
URL der Dokumente: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYUY5CV/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYUY5CV 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-25 📅
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 100-241353
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Der Auftragswert ist keine Pflichtangabe. Aus diesem Grund ist unter „Geschätzter Wert“ als Platzhalter 0,01 EUR eingetragen. Die Schulen, die dem Auftrag unterfallen, sind in der Anlage 1 bzw. in der Anlage 5 aufgeführt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Informationen über Lose: A-H
Bezeichnung des Loses: Los A
Losnummer: A
Kurze Beschreibung:
Zur Leistung gehört die Zurverfügungstellung und Koordinierung von geeignetem Personal, das auf Grundlage dieser Leistungsbeschreibung Schülerinnen und Schüler in enger Abstimmung mit der Schule in der Regel in Kleingruppen sozialpädagogisch fundiert begleitet und gezielt coacht, um die Integration in eine (duale) Berufsausbildung zu erreichen. Geeignet im Sinne dieser Ausschreibung sind Personen, die
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— als Fach- und Führungskräfte aufgrund ihrer Berufserfahrung, ihrer guten Kontakte zur regionalen Wirtschaft und ihrer langjährigen Erfahrung in der - auch ehrenamtlichen - Arbeit mit jungen Menschen (zum Beispiel im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung) besonders geeignet erscheinen oder
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— eine Qualifikation als Meister, Techniker oder Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung nachweisen und innerhalb der letzten fünf Jahre über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen verfügen (darüber hinaus muss innerhalb der letzten fünf Jahre eine praktische Erfahrung in den dualen Ausbildungsberufen und eine mindestens einjährige Führungserfahrung bzw. Ausbildungserfahrung nachgewiesen werden) oder
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— ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) haben. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) mit ein.
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Innerhalb des Loses betreuen Übergangscoachs i.d.R. mehrere Schulen in örtlicher Nähe. Jeder teilnehmenden Schule steht ein Zeitkontingent in Tagen pro Woche zur Verfügung. Die Aufteilung des Zeitkontingents einer Einzelschule auf mehrere Übergangscoachs ist ausgeschlossen. In Anlage 1 und 5 sind die Lose mit den beteiligten Schulen und den jeweiligen Zeitkontingenten aufgeführt. Die dort definierten Zeitkontingente sind weder austauschbar noch übertragbar. Eine Veränderung der Zeitkontingente kann nur durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz erfolgen. Es wird festgelegt, dass ein Zeitkontingent von einem Tag acht Arbeitsstunden à 60 Minuten umfasst, wobei die einmalige An- und Abreise pro Tag und die Mittagspause nicht eingerechnet werden. Der Mindestumfang der persönlichen Präsenzzeiten des Übergangscoachs an der jeweiligen Schule beträgt 60 % des für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler an dieser Schule insgesamt zur Verfügung stehenden Zeitvolumens. Die Schulen stellen adäquate Räumlichkeiten für Einzelgespräche und Gruppenangebote zur Verfügung und unterstützen die Einbindung des Übergangscoachs in das Kollegium und bestehende Teamstrukturen. Auch in Ferienzeiten ist die für das Projekt zur Verfügung stehende Zeit (außerhalb der Urlaubszeiten) durch die Übergangscoachs zu nutzen. Dies kann z. B. in Form von Betreuungsangeboten für die Schülerinnen und Schüler, Vor- und Nachbereitung oder auch Verwaltungsarbeit geschehen. Über die Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler sowie die Aufteilung in Einzel- und vor allem Kleingruppenangebote entscheidet die Schulleitung vor dem Hintergrund des zur Verfügung stehenden Zeitkontingents. Voraussetzung für die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers ist, dass mit ihm oder ihr eine Potenzialanalyse nach dem Verfahren Profil AC durchgeführt wurde.
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Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021). Die zu bedienenden Schulen im Los ergeben sich aus der Anlage 1 bzw. aus der Anlage 5.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor,den Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV zu vergeben, wenn eine Dienstleistung beschafft werden soll, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen besteht, die durch denselben öffentlichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand des ersten Auftrags war, das im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit Ausnahme eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben wurde.
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Beschreibung der Optionen:
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021).
Zusätzliche Informationen:
Der Auftragswert ist keine Pflichtangabe. Aus diesem Grund ist unter „Geschätzter Wert“ als Platzhalter 0,01 EUR eingetragen. Die Schulen, die dem Auftrag unterfallen, sind in der Anlage 1 bzw. in der Anlage 5 aufgeführt.
Bezeichnung des Loses: Los B
Losnummer: B
Zusätzliche Informationen:
Der Auftragswert ist keine Pflichtangabe. Aus diesem Grund ist unter
"Geschätzter Wert" als Platzhalter 0,01 Euro eingetragen. Die Schulen, die dem Auftrag unterfallen, sind in der Anlage 1 bzw. in der Anlage 5 aufgeführt.
Bezeichnung des Loses: Los C
Losnummer: C
Bezeichnung des Loses: Los D
Losnummer: D
Bezeichnung des Loses: Los E
Losnummer: E
Bezeichnung des Loses: Los F
Losnummer: F
Bezeichnung des Loses: Los G
Losnummer: G
Kurze Beschreibung:
Innerhalb des Loses betreuen Übergangscoachs i.d.R. mehrere Schulen in örtlicher Nähe. Jeder teilnehmenden Schule steht ein Zeitkontingent in Tagen pro Woche zur Verfügung. Die Aufteilung des Zeitkontingents einer Einzelschule auf mehrere Übergangscoachs ist ausgeschlossen. In Anlage 1und 5 sind die Lose mit den beteiligten Schulen und den jeweiligen Zeitkontingenten aufgeführt. Die dort definierten Zeitkontingente sind weder austauschbar noch übertragbar. Eine Veränderung der Zeitkontingente kann nur durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz erfolgen. Es wird festgelegt, dass ein Zeitkontingent von einem Tag acht Arbeitsstunden à 60 Minuten umfasst, wobei die einmalige An- und Abreise pro Tag und die Mittagspause nicht eingerechnet werden. Der Mindestumfang der persönlichen Präsenzzeiten des Übergangscoachs an der jeweiligen Schule beträgt 60 % des für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler an dieser Schule insgesamt zur Verfügung stehenden Zeitvolumens. Die Schulen stellen adäquate Räumlichkeiten für Einzelgespräche und Gruppenangebote zur Verfügung und unterstützen die Einbindung des Übergangscoachs in das Kollegium und bestehende Teamstrukturen. Auch in Ferienzeiten ist die für das Projekt zur Verfügung stehende Zeit (außerhalb der Urlaubszeiten) durch die Übergangscoachs zu nutzen. Dies kann z. B. in Form von Betreuungsangeboten für die Schülerinnen und Schüler, Vor- und Nachbereitung oder auch Verwaltungsarbeit geschehen. Über die Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler sowie die Aufteilung in Einzel- und vor allem Kleingruppenangebote entscheidet die Schulleitung vor dem Hintergrund des zur Verfügung stehenden Zeitkontingents. Voraussetzung für die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers ist, dass mit ihm oder ihr eine Potenzialanalyse nach dem Verfahren Profil AC durchgeführt wurde.
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Bezeichnung des Loses: Los H
Losnummer: H
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die ausgewählten Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz können der Anlage 1 entnommen werden. Der Loszuschnitt kann darüber hinaus separat der Anlage 5 entnommen werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Sofern erforderlich: Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV),
2. Auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
4. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mittels Eigenerklärung.
Auf gesonderte Anforderung: Nachweis durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
5. Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
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Vergleichbar sind Referenzen zu folgenden Tätigkeiten:
— Projekterfahrung mit Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung sowie zur Persönlichkeits- und Berufswahlkompetenzentwicklung in Kooperation mit Schulen (z. B. Übergangscoach, Berufseinstiegsbegleitung); oder/und
— Durchführung von Projekten in den relevanten Bereichen des (möglichst rheinland-pfälzischen) Bildungssystems und dabei erworbene Kenntnisse der regionalen Ausbildungs- und Berufsangebote; oder/und
— Projektarbeit im sozialpädagogischen Bereich mit Zielrichtung Berufseinstiegsbegleitung, konzeptionelle Ausgestaltung von Fördermaßnahmen und deren Dokumentation
8. Falls zutreffend: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern,
9. Falls Einsatz von Nachunternehmern bejaht: Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmern; sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden,
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10. Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe.
Mindeststandards:
7. Der Bewerber weist mindestens eine geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit einer Zusammenarbeit mit Betrieben, Kammern sowie Einrichtungen der Arbeitsagenturen auf.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
11. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB),
12. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB),
13. Falls erforderlich: Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB),
14. Eigenerklärung darüber, dass für das Unter-nehmen kein Eintrag im Korruptionsregister oder in einem entsprechenden Register erfolgt ist bzw. unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserklärung in Frage stellt. Im Zweifelsfall sind entsprechende Einträge mit dem Teilnahmeantrag und im laufenden Verfahren unverzüglich dem Auftraggeber zu melden, vgl. Nummer 4 der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung vom 22. Januar 2019- FM – 0308-0004-0401-415 (MinBl. 2019 S. 14),
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15. Erklärung zur Einhaltung des MiLoG,
16. Auszug aus dem Gewerbezentralregister – falls vorliegend,
17. Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung,
18. Verpflichtungserklärung nach dem Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:01
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers bzw. seinen Vertretern gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYUY5CV/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stabsstelle Berufliche Orientierung
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://bm.rlp.de/de/bildung/schule/berufs-und-studienorientierung/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Nutzung der Vergabeplattform:
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz herunterladen. Sofern sich ein Bieter nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bieter stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz unter dem Bereich „Kommunikation“ zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B) Rügeerfordernis:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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C. Haushaltsvorbehalt:
Die Vergabe der Leistungen, bezogen auf den Zeitraum des Haushaltsjahres 2021/2022, erfolgt unter Haushaltsvorbehalt. Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021).
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Bekanntmachungs-ID: CXPDYYUY5CV

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-2234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131-16-2113 📠
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 100-241353 (2020-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt „Übergangscoach“ des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz wird seit dem 1. September 2019 an ausgewählten Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Für die Fortführung des Projekts (vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt) im Zeitraum 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 werden Bildungsträger benötigt, die mit ihrem geschulten Personal die Maßnahme vor Ort in der Schule durchführen, indem sie Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen acht und neun bei der Vorbereitung des Übergangs in Ausbildung und Beruf unterstützen. Die Arbeit der Übergangscoachs wird in das schulische Konzept der Beruflichen Orientierung eingebettet und mit den anderen Instrumenten und Maßnahmen verzahnt, so dass eine kontinuierliche, passgenaue, individuelle Berufliche Orientierung, ausgehend von der Potenzialanalyse „Profil AC“ bis hin zum Übergang in Ausbildung, stattfindet. Die Schulen in den jeweiligen Losen ergaben sich aus der Anlage 5 bzw. aus der Anlage 1 der Vergabeunterlagen.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 210-513819
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 100-241353
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Der Auftragswert ist keine Pflichtangabe. Aus diesem Grund ist unter „Geschätzter Wert“ als Platzhalter 0,01 EUR eingetragen. Die Schulen, die dem Auftrag unterfallen, waren in der Anlage 1 bzw. in der Anlage 5 der Vergabeunterlagen aufgeführt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Leistung gehört die Zurverfügungstellung und Koordinierung von geeignetem Personal, das auf Grundlage der Leistungsbeschreibung Schülerinnen und Schüler in enger Abstimmung mit der Schule in der Regel in Kleingruppen sozialpädagogisch fundiert begleitet und gezielt coacht, um die Integration in eine (duale) Berufsausbildung zu erreichen. Geeignet im Sinne der Ausschreibung sind Personen, die
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Innerhalb des Loses betreuen Übergangscoachs i.d.R. mehrere Schulen in örtlicher Nähe. Jeder teilnehmenden Schule steht ein Zeitkontingent in Tagen pro Woche zur Verfügung. Die Aufteilung des Zeitkontingents einer Einzelschule auf mehrere Übergangscoachs ist ausgeschlossen. In Anlage 1 und 5 der Vergabeunterlagen waren die Lose mit den beteiligten Schulen und den jeweiligen Zeitkontingenten aufgeführt. Die dort definierten Zeitkontingente waren weder austauschbar noch übertragbar. Eine Veränderung der Zeitkontingente kann nur durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz erfolgen. Es wird festgelegt, dass ein Zeitkontingent von einem Tag acht Arbeitsstunden à 60 Minuten umfasst, wobei die einmalige An- und Abreise pro Tag und die Mittagspause nicht eingerechnet werden. Der Mindestumfang der persönlichen Präsenzzeiten des Übergangscoachs an der jeweiligen Schule beträgt 60 % des für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler an dieser Schule insgesamt zur Verfügung stehenden Zeitvolumens. Die Schulen stellen adäquate Räumlichkeiten für Einzelgespräche und Gruppenangebote zur Verfügung und unterstützen die Einbindung des Übergangscoachs in das Kollegium und bestehende Teamstrukturen. Auch in Ferienzeiten ist die für das Projekt zur Verfügung stehende Zeit (außerhalb der Urlaubszeiten) durch die Übergangscoachs zu nutzen. Dies kann z. B. in Form von Betreuungsangeboten für die Schülerinnen und Schüler, Vor- und Nachbereitung oder auch Verwaltungsarbeit geschehen. Über die Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler sowie die Aufteilung in Einzel- und vor allem Kleingruppenangebote entscheidet die Schulleitung vor dem Hintergrund des zur Verfügung stehenden Zeitkontingents. Voraussetzung für die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers ist, dass mit ihm oder ihr eine Potenzialanalyse nach dem Verfahren Profil AC durchgeführt wurde.
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Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli 2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1. Februar 2021). Die zu bedienenden Schulen im Los ergaben sich aus der Anlage 1 bzw. aus der Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Informationen:
Der Auftragswert ist keine Pflichtangabe. Aus diesem Grund ist unter „Geschätzter Wert“ als Platzhalter 0,01 EUR eingetragen. Die Schulen, die dem Auftrag unterfallen, waren in der Anlage 1 bzw. in der Anlage 5 der Vergabeunterlagen aufgeführt.
"Geschätzter Wert" als Platzhalter 0,01 Euro eingetragen. Die Schulen, die dem Auftrag unterfallen, waren in der Anlage 1 bzw. in der Anlage 5 der Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Optionen:
Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Schulen im Lauf des Projektzeitraums 1. August 2020 bis 31. Juli2022 wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Landeshaushalt angestrebt (frühestens zum 1.Februar 2021).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die ausgewählten Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz konnten der Anlage 1 der Vergabeunterlagen entnommen werden. Der Loszuschnitt konnte darüber hinaus separat der Anlage 5 der Vergabeunterlagen entnommen werden.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlichen Konzeption
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-14 📅
Name: Geniefabrik GmbH
Postanschrift: Gothestraße 20
Postort: Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland 🇩🇪
Neunkirchen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH
Postanschrift: Lise-Meitner-Straße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land: Rheinhessen-Pfalz 🏙️
Name: ÜAZ Wittlich
Postanschrift: Max-Planck-Straße 9
Postort: Wittlich
Postleitzahl: 54516
Land: Trier 🏙️
Name: berufsbildungszentrum Bitburg-Prüm
Postanschrift: Industriestraße 14
Postort: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land: Eifelkreis Bitburg-Prüm 🏙️
Name: internationaler Bund IB SüdWest GmbH
Postanschrift: Andernacher Str. 182-188
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land: Koblenz 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
4
2
3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYUY5GS

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Quelle: OJS 2020/S 210-513819 (2020-10-23)