Die Projektbegleitungsleistungen beziehen sich primär auf die Durchführung des Zuwendungsverfahrens gegenüber geförderten Einrichtungen. Hierbei sind unter anderem die Prüfung und Bewertung der Projektplanungen, Projektaktivitäten und des Projektfortschritts in den Einrichtungen anhand des Maßstabes einer möglichst zielgerichteten, effizienten und wirtschaftlichen Umsetzung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung innerhalb der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen. Dies mit dem Ziel, die Zuwendungsbedarfe zu ermitteln und zu validieren sowie die zweckgerechte Verwendung der zugewendeten Mittel zu überprüfen. Es gilt dabei betriebswirtschaftliche, technische und rechtliche Aspekte miteinander zu verknüpfen. Auf der Grundlage der hierbei gewonnenen Erkenntnisse sind u. a. zweckdienliche Harmonisierungs- und Standardisierungsmaßnahmen zu erarbeiten und durch geeignete Maßnahmen in den Einrichtungen zu implementieren. Hierbei ist insbesondere die Umsetzung des BMBF-Leitfadens „Validierung von Zuwendungsbedarfen und Controlling im Bereich Stilllegung, Rückbau und Entsorgung kerntechnischer Versuchsanlagen im Geschäftsbereich des Bundes“ (Stand Februar 2016) relevant. Daneben sind weitere fachliche und administrative Unterstützungsleistungen, die mit der Durchführung des Zuwendungsverfahrens im Zusammenhang stehen – wie die Erstellung und Pflege einer Datenbank, Zuarbeiten bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen, Mandatsträgervorbereitungen, etc. – zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 04514-7/6(2020)
Kurze Beschreibung:
Die Projektbegleitungsleistungen beziehen sich primär auf die Durchführung des Zuwendungsverfahrens gegenüber geförderten Einrichtungen. Hierbei sind unter anderem die Prüfung und Bewertung der Projektplanungen, Projektaktivitäten und des Projektfortschritts in den Einrichtungen anhand des Maßstabes einer möglichst zielgerichteten, effizienten und wirtschaftlichen Umsetzung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung innerhalb der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen. Dies mit dem Ziel, die Zuwendungsbedarfe zu ermitteln und zu validieren sowie die zweckgerechte Verwendung der zugewendeten Mittel zu überprüfen. Es gilt dabei betriebswirtschaftliche, technische und rechtliche Aspekte miteinander zu verknüpfen. Auf der Grundlage der hierbei gewonnenen Erkenntnisse sind u. a. zweckdienliche Harmonisierungs- und Standardisierungsmaßnahmen zu erarbeiten und durch geeignete Maßnahmen in den Einrichtungen zu implementieren. Hierbei ist insbesondere die Umsetzung des BMBF-Leitfadens „Validierung von Zuwendungsbedarfen und Controlling im Bereich Stilllegung, Rückbau und Entsorgung kerntechnischer Versuchsanlagen im Geschäftsbereich des Bundes“ (Stand Februar 2016) relevant.
Daneben sind weitere fachliche und administrative Unterstützungsleistungen, die mit der Durchführung des Zuwendungsverfahrens im Zusammenhang stehen – wie die Erstellung und Pflege einer Datenbank, Zuarbeiten bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen, Mandatsträgervorbereitungen, etc. – zu erbringen.
Die Projektbegleitungsleistungen beziehen sich primär auf die Durchführung des Zuwendungsverfahrens gegenüber geförderten Einrichtungen. Hierbei sind unter anderem die Prüfung und Bewertung der Projektplanungen, Projektaktivitäten und des Projektfortschritts in den Einrichtungen anhand des Maßstabes einer möglichst zielgerichteten, effizienten und wirtschaftlichen Umsetzung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung innerhalb der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen. Dies mit dem Ziel, die Zuwendungsbedarfe zu ermitteln und zu validieren sowie die zweckgerechte Verwendung der zugewendeten Mittel zu überprüfen. Es gilt dabei betriebswirtschaftliche, technische und rechtliche Aspekte miteinander zu verknüpfen. Auf der Grundlage der hierbei gewonnenen Erkenntnisse sind u. a. zweckdienliche Harmonisierungs- und Standardisierungsmaßnahmen zu erarbeiten und durch geeignete Maßnahmen in den Einrichtungen zu implementieren. Hierbei ist insbesondere die Umsetzung des BMBF-Leitfadens „Validierung von Zuwendungsbedarfen und Controlling im Bereich Stilllegung, Rückbau und Entsorgung kerntechnischer Versuchsanlagen im Geschäftsbereich des Bundes“ (Stand Februar 2016) relevant.
Daneben sind weitere fachliche und administrative Unterstützungsleistungen, die mit der Durchführung des Zuwendungsverfahrens im Zusammenhang stehen – wie die Erstellung und Pflege einer Datenbank, Zuarbeiten bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen, Mandatsträgervorbereitungen, etc. – zu erbringen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-17 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 116-281942
ABl. S-Ausgabe: 116
Zusätzliche Informationen
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Hierfür ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form über die e-Vergabeplattform an alle Bieter gesendet.
Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
Die Bieter sind gehalten, die Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die die Vergabeunterlagen betreffen oder für die Erstellung des Angebotes relevant sind, sind unverzüglich, spätestens bis zum 29.6.2020, 12 Uhr (eingehend) zu stellen.
Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote beantwortet werden.
Die Bieter sind gehalten, Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen ausschließlich auf dem elektronischen Weg über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen und von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht auf dem elektronischen Weg über die e-Vergabeplattform des Bundes erfolgt, umgehend zurückweisen.
Das Angebot ist bis zum 21.07.2020, 12 Uhr entsprechend den Anforderungen gemäß der europaweiten Auftragsbekanntmachung und dieser Bewerbungsbedingungen elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Zustellung des Angebots im Verantwortungsbereich des Bieters liegt. Berücksichtigt werden ausschließlich Angebote, die bis zum 21.07.2020, 12 Uhr elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes eingegangen sind.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Hierfür ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form über die e-Vergabeplattform an alle Bieter gesendet.
Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
Die Bieter sind gehalten, die Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die die Vergabeunterlagen betreffen oder für die Erstellung des Angebotes relevant sind, sind unverzüglich, spätestens bis zum 29.6.2020, 12 Uhr (eingehend) zu stellen.
Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote beantwortet werden.
Die Bieter sind gehalten, Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen ausschließlich auf dem elektronischen Weg über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen und von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht auf dem elektronischen Weg über die e-Vergabeplattform des Bundes erfolgt, umgehend zurückweisen.
Das Angebot ist bis zum 21.07.2020, 12 Uhr entsprechend den Anforderungen gemäß der europaweiten Auftragsbekanntmachung und dieser Bewerbungsbedingungen elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Zustellung des Angebots im Verantwortungsbereich des Bieters liegt. Berücksichtigt werden ausschließlich Angebote, die bis zum 21.07.2020, 12 Uhr elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes eingegangen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Projektbegleitungsleistungen beziehen sich primär auf die Durchführung des Zuwendungsverfahrens gegenüber geförderten Einrichtungen. Hierbei sind unter anderem die Prüfung und Bewertung der Projektplanungen, Projektaktivitäten und des Projektfortschritts in den Einrichtungen anhand des Maßstabes einer möglichst zielgerichteten, effizienten und wirtschaftlichen Umsetzung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung innerhalb der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen. Dies mit dem Ziel, die Zuwendungsbedarfe zu ermitteln und zu validieren sowie die zweckgerechte Verwendung der zugewendeten Mittel zu überprüfen. Es gilt dabei betriebswirtschaftliche, technische und rechtliche Aspekte miteinander zu verknüpfen. Auf der Grundlage der hierbei gewonnenen Erkenntnisse sind u. a. zweckdienliche Harmonisierungs- und Standardisierungsmaßnahmen zu erarbeiten und durch geeignete Maßnahmen in den Einrichtungen zu implementieren. Hierbei ist insbesondere die Umsetzung des BMBF-Leitfadens „Validierung von Zuwendungsbedarfen und Controlling im Bereich Stilllegung, Rückbau und Entsorgung kerntechnischer Versuchsanlagen im Geschäftsbereich des Bundes“ (Stand Februar 2016) relevant.
Die Projektbegleitungsleistungen beziehen sich primär auf die Durchführung des Zuwendungsverfahrens gegenüber geförderten Einrichtungen. Hierbei sind unter anderem die Prüfung und Bewertung der Projektplanungen, Projektaktivitäten und des Projektfortschritts in den Einrichtungen anhand des Maßstabes einer möglichst zielgerichteten, effizienten und wirtschaftlichen Umsetzung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung innerhalb der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen. Dies mit dem Ziel, die Zuwendungsbedarfe zu ermitteln und zu validieren sowie die zweckgerechte Verwendung der zugewendeten Mittel zu überprüfen. Es gilt dabei betriebswirtschaftliche, technische und rechtliche Aspekte miteinander zu verknüpfen. Auf der Grundlage der hierbei gewonnenen Erkenntnisse sind u. a. zweckdienliche Harmonisierungs- und Standardisierungsmaßnahmen zu erarbeiten und durch geeignete Maßnahmen in den Einrichtungen zu implementieren. Hierbei ist insbesondere die Umsetzung des BMBF-Leitfadens „Validierung von Zuwendungsbedarfen und Controlling im Bereich Stilllegung, Rückbau und Entsorgung kerntechnischer Versuchsanlagen im Geschäftsbereich des Bundes“ (Stand Februar 2016) relevant.
Daneben sind weitere fachliche und administrative Unterstützungsleistungen, die mit der Durchführung des Zuwendungsverfahrens im Zusammenhang stehen – wie die Erstellung und Pflege einer Datenbank, Zuarbeiten bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen, Mandatsträgervorbereitungen, etc. – zu erbringen.
Daneben sind weitere fachliche und administrative Unterstützungsleistungen, die mit der Durchführung des Zuwendungsverfahrens im Zusammenhang stehen – wie die Erstellung und Pflege einer Datenbank, Zuarbeiten bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen, Mandatsträgervorbereitungen, etc. – zu erbringen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 3 Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 3 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zum Bieter (Formular-Ziffern I bis VII „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“)
— Bieterbogen (entspricht Ziffer I): Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen;
— Bieterbogen (entspricht Ziffer I): Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen;
— Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): Der Bieter hat anzugeben, für welche Leistungsbestandteile er Unterauftragnehmer einsetzen wird. Die Unterauftragnehmer, die bereits feststehen, sind unter Angabe des Leistungsbereichs und Beschreibung der Teilleistungen (Art und Umfang) mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen;
— Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): Der Bieter hat anzugeben, für welche Leistungsbestandteile er Unterauftragnehmer einsetzen wird. Die Unterauftragnehmer, die bereits feststehen, sind unter Angabe des Leistungsbereichs und Beschreibung der Teilleistungen (Art und Umfang) mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen;
— Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen;
— Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen;
— Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen;
— Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen;
— Verflechtungserklärung (entspricht Ziffer V): Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Art das Unternehmen mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich an den betroffenen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung untersucht und bewertet werden sollen, beteiligen werden;
— Verflechtungserklärung (entspricht Ziffer V): Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Art das Unternehmen mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich an den betroffenen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung untersucht und bewertet werden sollen, beteiligen werden;
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV (entspricht Ziffer VI);
— Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen – Selbstreinigung nach § 125 GWB (entspricht Ziffer VII).
Zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als 6 Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als 6 Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, § 45 VgV (Formular-Ziffer VIII „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht.
Zusätzlich: Bankauskunft
Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Unternehmens (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Unternehmen bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Unternehmen ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Unternehmens (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Unternehmen bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Unternehmen ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, § 46 VgV (Formular-Ziffer IX „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“)
Zu 1.: Erklärung zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, sowie zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen.
Zu 1.: Erklärung zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, sowie zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen.
Zu 2.: Referenzen
Ausführliche Darstellung von Referenzen des Bieters über die Durchführung vergleichbarer Aufgaben in den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet).
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat.
Durch die Referenzen sollen folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein:
— fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Stilllegung, des Rückbaus und der Entsorgung kerntechnischer Anlagen, deren Rahmenbedingungen sowie deren Entwicklung, beteiligte Akteure und internationale Einbettung
— Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern
Ein Referenzauftrag kann mehrere der geforderten Gesichtspunkte abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzaufträge zu benennen.
Hinweise:
Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. Hinsichtlich einer möglichen Eignungsleihe ist Ziffer 2.7 zu beachten.
Zu 3.: Verantwortliche bzw. leitende Mitarbeiter/innen
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
— Langjährige Erfahrungen (mindestens 5 Jahre Berufserfahrung) auf dem Gebiet der Stilllegung, dem Rückbau und der Entsorgung kerntechnischer Anlagen einschließlich der Konditionierung, des Transports und der Lagerung der beim Rückbau anfallenden Abfälle (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis).
— Langjährige Erfahrungen (mindestens 5 Jahre Berufserfahrung) auf dem Gebiet der Stilllegung, dem Rückbau und der Entsorgung kerntechnischer Anlagen einschließlich der Konditionierung, des Transports und der Lagerung der beim Rückbau anfallenden Abfälle (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis).
— Im Wege eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums erworbene, betriebswirtschaftliche oder naturwissenschaftliche bzw. ingenieurswissenschaftliche Kenntnisse (bspw. Chemie, Physik, Maschinenbau, etc.), die für den Bereich der Stilllegung, dem Rückbau und der Entsorgung kerntechnischer Anlagen relevant sind (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis).
— Im Wege eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums erworbene, betriebswirtschaftliche oder naturwissenschaftliche bzw. ingenieurswissenschaftliche Kenntnisse (bspw. Chemie, Physik, Maschinenbau, etc.), die für den Bereich der Stilllegung, dem Rückbau und der Entsorgung kerntechnischer Anlagen relevant sind (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis).
— Langjährige Erfahrung (mindestens 3 Jahre) als Leiter/in einer Organisationseinheit mit einem für diese Leistungserbringung geforderten vergleichbaren Aufgabenspektrum einschließlich fachlicher Führungsverantwortung für mindestens vier Mitarbeiter/innen (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis).
— Langjährige Erfahrung (mindestens 3 Jahre) als Leiter/in einer Organisationseinheit mit einem für diese Leistungserbringung geforderten vergleichbaren Aufgabenspektrum einschließlich fachlicher Führungsverantwortung für mindestens vier Mitarbeiter/innen (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis).
— Sprachkenntnisse:
Deutsch (für Nicht-Muttersprachler/-innen je ein Referenznachweis für Sprachniveau entsprechend C1/C2).
Zu 4.: Sonstige Mitarbeiter/innen (Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, kaufmännisch-administrative Mitarbeiter/innen und Sekretariatsmitarbeiter/innen)
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen sonstigen Mitarbeiter/innen des Bieters. Für das Mitarbeiterteam müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen sonstigen Mitarbeiter/innen des Bieters. Für das Mitarbeiterteam müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
— Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet…
… der Stilllegung, dem Rückbau und der Entsorgung kerntechnischer Anlagen einschließlich der Konditionierung, des Transports und der Lagerung der beim Rückbau anfallenden Abfälle (für mindestens zwei Mitarbeiter/innen insgesamt mindestens 3 Referenznachweise).
… des Projektmanagements (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis).
— Im Wege eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums…
… erworbene, naturwissenschaftliche bzw. ingenieurswissenschaftliche Kenntnisse (bspw. Chemie, Physik, Maschinenbau, etc.), die für den Bereich der Stilllegung, dem Rückbau und der Entsorgung kerntechnischer Anlagen relevant sind (für mindestens zwei Mitarbeiter/innen jeweils mindestens ein Referenznachweis).
— Erfahrungen, aus denen fundierte Kenntnisse des…
… allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Haushalts- bzw. Zuwendungsrechts hervorgehen (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis).
… besonderen Verwaltungsrechts (insbesondere des Atom- und Umweltrechts) hervorgehen (für mindestens zwei Mitarbeiter/innen jeweils mindestens ein Referenznachweis).
— Erfahrungen, aus denen Grundkenntnisse des Arbeits-, Vergabe- und Gesellschaftsrechts hervorgehen (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis).
— Fundierte Erfahrungen im Bereich der Wissensvermittlung (insbesondere Konzeption, Planung und Durchführung von Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen) (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis).
— Fundierte Erfahrungen und mindestens im Wege einer einschlägigen Berufsausbildung erworbene Kenntnisse im informationstechnischen Bereich für den Aufbau und die Pflege einer Datenbank (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis).
— Fundierte Erfahrungen und mindestens im Wege einer einschlägigen Berufsausbildung erworbene Kenntnisse im informationstechnischen Bereich für den Aufbau und die Pflege einer Datenbank (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis).
Deutsch (alle Mitarbeiter/innen; für Nicht-Muttersprachler/-innen je ein Referenznachweis für Sprachniveau entsprechend C1/C2)
Englisch (mindestens zwei Mitarbeiter/innen; je ein Referenznachweis für Sprachniveau von mindestens entsprechend B2)
Hinweis zu 2. bis 4.: Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt, soweit sich aus den Festlegungen zu 2. bis 5. nichts anderes ergibt.
Hinweis zu 2. bis 4.: Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt, soweit sich aus den Festlegungen zu 2. bis 5. nichts anderes ergibt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Hierfür ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form über die e-Vergabeplattform an alle Bieter gesendet.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Hierfür ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form über die e-Vergabeplattform an alle Bieter gesendet.
Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
Die Bieter sind gehalten, die Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die die Vergabeunterlagen betreffen oder für die Erstellung des Angebotes relevant sind, sind unverzüglich, spätestens bis zum 29.6.2020, 12 Uhr (eingehend) zu stellen.
Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote beantwortet werden.
Die Bieter sind gehalten, Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen ausschließlich auf dem elektronischen Weg über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen und von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht auf dem elektronischen Weg über die e-Vergabeplattform des Bundes erfolgt, umgehend zurückweisen.
Die Bieter sind gehalten, Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen ausschließlich auf dem elektronischen Weg über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen und von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht auf dem elektronischen Weg über die e-Vergabeplattform des Bundes erfolgt, umgehend zurückweisen.
Das Angebot ist bis zum 21.07.2020, 12 Uhr entsprechend den Anforderungen gemäß der europaweiten Auftragsbekanntmachung und dieser Bewerbungsbedingungen elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Zustellung des Angebots im Verantwortungsbereich des Bieters liegt. Berücksichtigt werden ausschließlich Angebote, die bis zum 21.07.2020, 12 Uhr elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes eingegangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Zustellung des Angebots im Verantwortungsbereich des Bieters liegt. Berücksichtigt werden ausschließlich Angebote, die bis zum 21.07.2020, 12 Uhr elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes eingegangen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vergabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriftender §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vergabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriftender §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
E-Mail: z24.vergabe@bmbf.bund.de📧
Quelle: OJS 2020/S 116-281942 (2020-06-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Projektbegleitungsleistungen beziehen sich primär auf die Durchführung des Zuwendungsverfahrens gegenüber geförderten Einrichtungen. Hierbei sind unter anderem die Prüfung und Bewertung der Projektplanungen, Projektaktivitäten und des Projektfortschritts in den Einrichtungen anhand des Maßstabes einer möglichst zielgerichteten, effizienten und wirtschaftlichen Umsetzung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung innerhalb der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen. Dies mit dem Ziel, die Zuwendungsbedarfe zu ermitteln und zu validieren sowie die zweckgerechte Verwendung der zugewendeten Mittel zu überprüfen. Es gilt dabei betriebswirtschaftliche, technische und rechtliche Aspekte miteinander zu verknüpfen. Auf der Grundlage der hierbei gewonnenen Erkenntnisse sind u.a. zweckdienliche Harmonisierungs- und Standardisierungsmaßnahmen zu erarbeiten und durch geeignete Maßnahmen in den Einrichtungen zu implementieren. Hierbei ist insbesondere die Umsetzung des BMBF-Leitfadens „Validierung von Zuwendungsbedarfen und Controlling im Bereich Stilllegung, Rückbau und Entsorgung kerntechnischer Versuchsanlagen im Geschäftsbereich des Bundes“ (Stand Februar 2016) relevant.
Daneben sind weitere fachliche und administrative Unterstützungsleistungen, die mit der Durchführung des Zuwendungsverfahrens im Zusammenhang stehen – wie die Erstellung und Pflege einer Datenbank, Zuarbeiten bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen, Mandatsträgervorbereitungen, etc. – zu erbringen.
Die Projektbegleitungsleistungen beziehen sich primär auf die Durchführung des Zuwendungsverfahrens gegenüber geförderten Einrichtungen. Hierbei sind unter anderem die Prüfung und Bewertung der Projektplanungen, Projektaktivitäten und des Projektfortschritts in den Einrichtungen anhand des Maßstabes einer möglichst zielgerichteten, effizienten und wirtschaftlichen Umsetzung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung innerhalb der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen. Dies mit dem Ziel, die Zuwendungsbedarfe zu ermitteln und zu validieren sowie die zweckgerechte Verwendung der zugewendeten Mittel zu überprüfen. Es gilt dabei betriebswirtschaftliche, technische und rechtliche Aspekte miteinander zu verknüpfen. Auf der Grundlage der hierbei gewonnenen Erkenntnisse sind u.a. zweckdienliche Harmonisierungs- und Standardisierungsmaßnahmen zu erarbeiten und durch geeignete Maßnahmen in den Einrichtungen zu implementieren. Hierbei ist insbesondere die Umsetzung des BMBF-Leitfadens „Validierung von Zuwendungsbedarfen und Controlling im Bereich Stilllegung, Rückbau und Entsorgung kerntechnischer Versuchsanlagen im Geschäftsbereich des Bundes“ (Stand Februar 2016) relevant.
Daneben sind weitere fachliche und administrative Unterstützungsleistungen, die mit der Durchführung des Zuwendungsverfahrens im Zusammenhang stehen – wie die Erstellung und Pflege einer Datenbank, Zuarbeiten bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen, Mandatsträgervorbereitungen, etc. – zu erbringen.
Gesamtwert des Auftrags: 10640461.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Projektbegleitungsleistungen beziehen sich primär auf die Durchführung des Zuwendungsverfahrens gegenüber geförderten Einrichtungen. Hierbei sind unter anderem die Prüfung und Bewertung der Projektplanungen, Projektaktivitäten und des Projektfortschritts in den Einrichtungen anhand des Maßstabes einer möglichst zielgerichteten, effizienten und wirtschaftlichen Umsetzung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung innerhalb der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen. Dies mit dem Ziel, die Zuwendungsbedarfe zu ermitteln und zu validieren sowie die zweckgerechte Verwendung der zugewendeten Mittel zu überprüfen. Es gilt dabei betriebswirtschaftliche, technische und rechtliche Aspekte miteinander zu verknüpfen. Auf der Grundlage der hierbei gewonnenen Erkenntnisse sind u.a. zweckdienliche Harmonisierungs- und Standardisierungsmaßnahmen zu erarbeiten und durch geeignete Maßnahmen in den Einrichtungen zu implementieren. Hierbei ist insbesondere die Umsetzung des BMBF-Leitfadens „Validierung von Zuwendungsbedarfen und Controlling im Bereich Stilllegung, Rückbau und Entsorgung kerntechnischer Versuchsanlagen im Geschäftsbereich des Bundes“ (Stand Februar 2016) relevant.
Die Projektbegleitungsleistungen beziehen sich primär auf die Durchführung des Zuwendungsverfahrens gegenüber geförderten Einrichtungen. Hierbei sind unter anderem die Prüfung und Bewertung der Projektplanungen, Projektaktivitäten und des Projektfortschritts in den Einrichtungen anhand des Maßstabes einer möglichst zielgerichteten, effizienten und wirtschaftlichen Umsetzung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung innerhalb der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen. Dies mit dem Ziel, die Zuwendungsbedarfe zu ermitteln und zu validieren sowie die zweckgerechte Verwendung der zugewendeten Mittel zu überprüfen. Es gilt dabei betriebswirtschaftliche, technische und rechtliche Aspekte miteinander zu verknüpfen. Auf der Grundlage der hierbei gewonnenen Erkenntnisse sind u.a. zweckdienliche Harmonisierungs- und Standardisierungsmaßnahmen zu erarbeiten und durch geeignete Maßnahmen in den Einrichtungen zu implementieren. Hierbei ist insbesondere die Umsetzung des BMBF-Leitfadens „Validierung von Zuwendungsbedarfen und Controlling im Bereich Stilllegung, Rückbau und Entsorgung kerntechnischer Versuchsanlagen im Geschäftsbereich des Bundes“ (Stand Februar 2016) relevant.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): K2. Qualität des Konzeptes „Administrative und fachliche Unterstützung des Auftraggebers bei Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des Zuwendungsverfahrens“
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): K3. Qualität des Konzeptes „Administrative und fachliche Unterstützung des Auftraggebers bei der Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Aufsichtsratssitzungen bzw. Gesellschafterversammlungen“
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-24 📅
Name: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH
Postanschrift: Schwertпergasse 1
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 10640461.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2020/S 173-418635 (2020-09-02)