Beschreibung der Beschaffung
Es soll eine Qualifizierungsmaßnahme „Primero“ zur Orientierung, Aktivierung und Stabilisierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II Antragsverfahren/Leistungsbezug nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB III durchgeführt werden.
Zielsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) ist es, die berufliche (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen und die individuelle Beschäftigungsfähigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) durch Erhalt und Ausbau ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten zu fördern. Um diese Auftragsstellung möglichst zeitnah gerecht zu werden, benötigt das Kommunale Jobcenter Hochtaunus ein Instrument, welches sofort nach Antragstellung ansetzt.
Die Maßnahme „Primero“ ist eine direkt greifende Maßnahme für Neuantragstellende und Neukunden des Kommunale Jobcenters Hochtaunus und dient dazu, die Teilnehmer bei der eigenverantwortlichen Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu begleiten und zu unterstützen.
Die Maßnahme greift sofort nach Antragstellung beim Kommunalen Jobcenter Hochtaunus und hilft, die Entstehung von Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.
Viele Kunden des Kommunalen Jobcenters Hochtaunus weisen multiple Vermittlungshemmnisse auf und verbleiben daher oft in der Langzeitarbeitslosigkeit und somit im SGB II-Bezug. Um eine Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit entgegenzuwirken, zielt die Maßnahme „Primero“ auf eine sofortige Aktivierung der Kunden und Beseitigung der Vermittlungshemmnisse ab.
Im Vordergrund steht die eigenverantwortliche Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, die durch eine intensive, individuelle Förderung der Teilnehmer durch die Mitarbeiter vom „Primero“ unterstützt wird.
Es handelt sich um ein offenes Konzept, das heißt, es werden der Maßnahme kontinuierlich und fortlaufend Antragstellende und Neukunden des Kommunalen Jobcenters Hochtaunus zugewiesen.
Die Ausschreibung der Maßnahme „Primero“ erfolgt mittels einer funktionalen Leistungsbeschreibung.
Interessierte Träger werden explizit dazu aufgefordert, erfolgsversprechende, innovative Ideen zur Umsetzung der Maßnahme einfließen zu lassen. Die Konzeption der Maßnahme wird hierbei, unter Berücksichtigung vorgegebener Rahmenbedingungen, mit den Anbietern im anschließenden Verhandlungsverfahren festgelegt. Die Rahmenbedingungen sind der funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage III-1) zu entnehmen.
Es ist mit Zuweisungen von 80 bis 100 Teilnehmern pro Monat zu rechnen. Es besteht eine Aufstockungsoption um bis zu 50 %.
Die Durchführung dieser Maßnahme wird durch Bundes-Mittel (EGT) finanziert.