Es soll eine Qualifizierungsmaßnahme „Primero“ zur Orientierung, Aktivierung und Stabilisierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II Antragsverfahren/Leistungsbezug nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB III durchgeführt werden. Die Teilnehmer werden der Maßnahme nach Bedarf zugewiesen. Basierend auf der Bedarfsanalyse der letzten Jahre ergibt sich ein Zuweisungskorridor von 80 bis 100 Teilnehmern pro Monat. Es besteht eine Aufstockungsoption um bis zu 50 %. Die Gesamtmaßnahme beginnt am 1.8.2020 und endet am 31.7.2022. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Hochtaunuskreis behält sich vor, die Gesamtlaufzeit der Maßnahme über den 31.7.2022 hinaus einmalig für weitere 12 Monate zu den Konditionen dieser Ausschreibung zu verlängern. Der Verlängerungszeitraum ist in diesem Falle vom 1.8.2022-31.7.2023.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine und berufliche Bildung
Referenznummer: 20/2020
Kurze Beschreibung:
Es soll eine Qualifizierungsmaßnahme „Primero“ zur Orientierung, Aktivierung und Stabilisierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II Antragsverfahren/Leistungsbezug nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB III durchgeführt werden.
Die Teilnehmer werden der Maßnahme nach Bedarf zugewiesen. Basierend auf der Bedarfsanalyse der letzten Jahre ergibt sich ein Zuweisungskorridor von 80 bis 100 Teilnehmern pro Monat. Es besteht eine Aufstockungsoption um bis zu 50 %.
Die Gesamtmaßnahme beginnt am 1.8.2020 und endet am 31.7.2022. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Hochtaunuskreis behält sich vor, die Gesamtlaufzeit der Maßnahme über den 31.7.2022 hinaus einmalig für weitere 12 Monate zu den Konditionen dieser Ausschreibung zu verlängern. Der Verlängerungszeitraum ist in diesem Falle vom 1.8.2022-31.7.2023.
Es soll eine Qualifizierungsmaßnahme „Primero“ zur Orientierung, Aktivierung und Stabilisierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II Antragsverfahren/Leistungsbezug nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB III durchgeführt werden.
Die Teilnehmer werden der Maßnahme nach Bedarf zugewiesen. Basierend auf der Bedarfsanalyse der letzten Jahre ergibt sich ein Zuweisungskorridor von 80 bis 100 Teilnehmern pro Monat. Es besteht eine Aufstockungsoption um bis zu 50 %.
Die Gesamtmaßnahme beginnt am 1.8.2020 und endet am 31.7.2022. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Hochtaunuskreis behält sich vor, die Gesamtlaufzeit der Maßnahme über den 31.7.2022 hinaus einmalig für weitere 12 Monate zu den Konditionen dieser Ausschreibung zu verlängern. Der Verlängerungszeitraum ist in diesem Falle vom 1.8.2022-31.7.2023.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine und berufliche Bildung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hochtaunuskreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-23 📅
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 058-139874
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr (1.8.2022-31.7.2023).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll eine Qualifizierungsmaßnahme „Primero“ zur Orientierung, Aktivierung und Stabilisierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II Antragsverfahren/Leistungsbezug nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB III durchgeführt werden.
Es soll eine Qualifizierungsmaßnahme „Primero“ zur Orientierung, Aktivierung und Stabilisierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II Antragsverfahren/Leistungsbezug nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB III durchgeführt werden.
Die Teilnehmer werden der Maßnahme nach Bedarf zugewiesen. Basierend auf der Bedarfsanalyse der letzten Jahre ergibt sich ein Zuweisungskorridor von 80 bis 100 Teilnehmern pro Monat. Es besteht eine Aufstockungsoption um bis zu 50 %.
Die Gesamtmaßnahme beginnt am 1.8.2020 und endet am 31.7.2022. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Hochtaunuskreis behält sich vor, die Gesamtlaufzeit der Maßnahme über den 31.7.2022 hinaus einmalig für weitere 12 Monate zu den Konditionen dieser Ausschreibung zu verlängern. Der Verlängerungszeitraum ist in diesem Falle vom 1.8.2022-31.7.2023.
Die Gesamtmaßnahme beginnt am 1.8.2020 und endet am 31.7.2022. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Hochtaunuskreis behält sich vor, die Gesamtlaufzeit der Maßnahme über den 31.7.2022 hinaus einmalig für weitere 12 Monate zu den Konditionen dieser Ausschreibung zu verlängern. Der Verlängerungszeitraum ist in diesem Falle vom 1.8.2022-31.7.2023.
Zielsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) ist es, die berufliche (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen und die individuelle Beschäftigungsfähigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) durch Erhalt und Ausbau ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten zu fördern. Um diese Auftragsstellung möglichst zeitnah gerecht zu werden, benötigt das Kommunale Jobcenter Hochtaunus ein Instrument, welches sofort nach Antragstellung ansetzt.
Zielsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) ist es, die berufliche (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen und die individuelle Beschäftigungsfähigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) durch Erhalt und Ausbau ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten zu fördern. Um diese Auftragsstellung möglichst zeitnah gerecht zu werden, benötigt das Kommunale Jobcenter Hochtaunus ein Instrument, welches sofort nach Antragstellung ansetzt.
Die Maßnahme „Primero“ ist eine direkt greifende Maßnahme für Neuantragstellende und Neukunden des Kommunale Jobcenters Hochtaunus und dient dazu, die Teilnehmer bei der eigenverantwortlichen Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu begleiten und zu unterstützen.
Die Maßnahme „Primero“ ist eine direkt greifende Maßnahme für Neuantragstellende und Neukunden des Kommunale Jobcenters Hochtaunus und dient dazu, die Teilnehmer bei der eigenverantwortlichen Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu begleiten und zu unterstützen.
Die Maßnahme greift sofort nach Antragstellung beim Kommunalen Jobcenter Hochtaunus und hilft, die Entstehung von Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.
Viele Kunden des Kommunalen Jobcenters Hochtaunus weisen multiple Vermittlungshemmnisse auf und verbleiben daher oft in der Langzeitarbeitslosigkeit und somit im SGB II-Bezug. Um eine Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit entgegenzuwirken, zielt die Maßnahme „Primero“ auf eine sofortige Aktivierung der Kunden und Beseitigung der Vermittlungshemmnisse ab.
Viele Kunden des Kommunalen Jobcenters Hochtaunus weisen multiple Vermittlungshemmnisse auf und verbleiben daher oft in der Langzeitarbeitslosigkeit und somit im SGB II-Bezug. Um eine Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit entgegenzuwirken, zielt die Maßnahme „Primero“ auf eine sofortige Aktivierung der Kunden und Beseitigung der Vermittlungshemmnisse ab.
Im Vordergrund steht die eigenverantwortliche Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, die durch eine intensive, individuelle Förderung der Teilnehmer durch die Mitarbeiter vom „Primero“ unterstützt wird.
Es handelt sich um ein offenes Konzept, das heißt, es werden der Maßnahme kontinuierlich und fortlaufend Antragstellende und Neukunden des Kommunalen Jobcenters Hochtaunus zugewiesen.
Die Ausschreibung der Maßnahme „Primero“ erfolgt mittels einer funktionalen Leistungsbeschreibung.
Interessierte Träger werden explizit dazu aufgefordert, erfolgsversprechende, innovative Ideen zur Umsetzung der Maßnahme einfließen zu lassen. Die Konzeption der Maßnahme wird hierbei, unter Berücksichtigung vorgegebener Rahmenbedingungen, mit den Anbietern im anschließenden Verhandlungsverfahren festgelegt. Die Rahmenbedingungen sind der funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage III-1) zu entnehmen.
Interessierte Träger werden explizit dazu aufgefordert, erfolgsversprechende, innovative Ideen zur Umsetzung der Maßnahme einfließen zu lassen. Die Konzeption der Maßnahme wird hierbei, unter Berücksichtigung vorgegebener Rahmenbedingungen, mit den Anbietern im anschließenden Verhandlungsverfahren festgelegt. Die Rahmenbedingungen sind der funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage III-1) zu entnehmen.
Es ist mit Zuweisungen von 80 bis 100 Teilnehmern pro Monat zu rechnen. Es besteht eine Aufstockungsoption um bis zu 50 %.
Die Durchführung dieser Maßnahme wird durch Bundes-Mittel (EGT) finanziert.
Zusätzliche Informationen: Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr (1.8.2022-31.7.2023).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Durchführungsort der Maßnahme befindet sich in einer der Kommunen Bad Homburg, Oberursel, Steinbach oder Friedrichsdorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung) sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebotes folgende Angaben und Erklärungen des Bewerbers/Bieters erforderlich:
— Nachweis der Leistungsfähigkeit/ Eignungsnachweis (Anlage III-5) inkl.:
—— Nachweise für Unfall- und Haftpflichtversicherung des Bieters;
—— Nachweis der Rechtsform des Bieters;
—— Nachweis der Maßnahme Räumlichkeiten (Anschrift), falls bereits vorhanden;
—— Kurzvorstellung des Unternehmens und Organigramm.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter, der den Auftrag für die Maßnahme erhält, muss dem Auftraggeber die zwingend notwendige Trägerzulassung für Gruppenmaßnahmen gem. §§ 176 ff Drittes Sozialgesetzbuch/Arbeitsförderung (SGB III) i. V. mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) schriftlich nachweisen bzw. durch die Bestätigung der entsprechenden Beantragung nachweisen, dass er bis zum Maßnahme-Start darüber verfügen wird.
Der Bieter, der den Auftrag für die Maßnahme erhält, muss dem Auftraggeber die zwingend notwendige Trägerzulassung für Gruppenmaßnahmen gem. §§ 176 ff Drittes Sozialgesetzbuch/Arbeitsförderung (SGB III) i. V. mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) schriftlich nachweisen bzw. durch die Bestätigung der entsprechenden Beantragung nachweisen, dass er bis zum Maßnahme-Start darüber verfügen wird.
Der Verfahrensablauf ergibt sich aus dem vollständigen Veröffentlichungstext, der auf dem Vergabeportal als PDF „Veröffentlichungstext“ eingestellt ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber sich vorbehält, bereits auf eines der Erstangebote den Zuschlag zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Falls die Vorlage einzelner Nachweise von einer Auftragsvergabe abhängig ist, bitten wir, dies im Angebot zu vermerken; deren Vorlage ist dann im Falle einer Auftragserteilung nachzuholen.
Gemäß § 7 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bieter mit ihrem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und ggfs. § 8 Abs. 2 sowie § 9 Abs. 1 und 2 HVTG abzugeben (Anlage III-4). Dies bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Die Eigenerklärung ist auf der Online-Plattform eingestellt (Anlage III-4).
Gemäß § 7 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bieter mit ihrem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und ggfs. § 8 Abs. 2 sowie § 9 Abs. 1 und 2 HVTG abzugeben (Anlage III-4). Dies bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Die Eigenerklärung ist auf der Online-Plattform eingestellt (Anlage III-4).
Bieter-Konzept:
Sofern der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, hat er für die Maßnahme ein schriftlich ausgearbeitetes, detailliertes und aktuelles Durchführungskonzept zu erstellen. Der Umfang ist auf maximal 25 Seiten bei einer lesbaren Schriftart und -größe (z. B. Schriftart Arial, Schriftgrad 11) zu beschränken. In diesem Durchführungskonzept ist schlüssig auf alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte, entsprechend der vorgegebenen Gliederung in der Bewertungsmatrix, einzugehen. Insbesondere soll das Konzept konkret beschreiben, wie die aufgeführten Inhalte umgesetzt und die geforderten Ziele erreicht werden und welche Arbeitsfelder für die Teilnehmer konkret angeboten werden.
Sofern der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, hat er für die Maßnahme ein schriftlich ausgearbeitetes, detailliertes und aktuelles Durchführungskonzept zu erstellen. Der Umfang ist auf maximal 25 Seiten bei einer lesbaren Schriftart und -größe (z. B. Schriftart Arial, Schriftgrad 11) zu beschränken. In diesem Durchführungskonzept ist schlüssig auf alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte, entsprechend der vorgegebenen Gliederung in der Bewertungsmatrix, einzugehen. Insbesondere soll das Konzept konkret beschreiben, wie die aufgeführten Inhalte umgesetzt und die geforderten Ziele erreicht werden und welche Arbeitsfelder für die Teilnehmer konkret angeboten werden.
Ergänzung zur Bewerber-/Bieterereignung:
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
— Kostenkalkulation für das abgegebene Angebot;
— Kopie des Eintrages im Berufs-, Handels- oder Gewerbezentralregister und/oder in einem gerichtlichen Register;
— Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben;
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft;
— Bankauskünfte, Bankerklärungen;
— entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckungen. Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Landes, bzw. des Mitgliedsstaates indem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist;
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe sind, der letzten 2 Geschäftsjahre;
— eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die dem Gegenstand dieser Ausschreibung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragssumme, Vertragslaufzeit und Ansprechpartner (Referenzliste, besonders mit Behörden);
— Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität;
— Angaben über die berufliche Befähigung des für die Umsetzung des Angebots eingesetzten Personals, wobei vor allem die Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation von Interesse sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 615112-6348📞
Fax: +49 615112-5816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 058-139874 (2020-03-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll eine Qualifizierungsmaßnahme „Primero“ zur Orientierung, Aktivierung und Stabilisierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II Antragsverfahren/Leistungsbezug nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB III durchgeführt werden.
Die Teilnehmer werden der Maßnahme nach Bedarf zugewiesen. Basierend auf der Bedarfsanalyse der letzten Jahre ergibt sich ein Zuweisungskorridor von 80 bis 100 Teilnehmern pro Monat. Es besteht eine Aufstockungsoption um bis zu 50 %.
Die Gesamtmaßnahme beginnt am 1.8.2020 und endet am 31.7.2022. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Hochtaunuskreis behält sich vor, die Gesamtlaufzeit der Maßnahme über den 31.7.2022 hinaus einmalig für weitere 12 Monate zu den Konditionen dieser Ausschreibung zu verlängern. Der Verlängerungszeitraum ist in diesem Falle vom 1.8.2022 – 31.7.2023.
Es soll eine Qualifizierungsmaßnahme „Primero“ zur Orientierung, Aktivierung und Stabilisierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II Antragsverfahren/Leistungsbezug nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB III durchgeführt werden.
Die Teilnehmer werden der Maßnahme nach Bedarf zugewiesen. Basierend auf der Bedarfsanalyse der letzten Jahre ergibt sich ein Zuweisungskorridor von 80 bis 100 Teilnehmern pro Monat. Es besteht eine Aufstockungsoption um bis zu 50 %.
Die Gesamtmaßnahme beginnt am 1.8.2020 und endet am 31.7.2022. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Hochtaunuskreis behält sich vor, die Gesamtlaufzeit der Maßnahme über den 31.7.2022 hinaus einmalig für weitere 12 Monate zu den Konditionen dieser Ausschreibung zu verlängern. Der Verlängerungszeitraum ist in diesem Falle vom 1.8.2022 – 31.7.2023.
Gesamtwert des Auftrags: 2 854 400 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Gesamtmaßnahme beginnt am 1.8.2020 und endet am 31.7.2022. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Hochtaunuskreis behält sich vor, die Gesamtlaufzeit der Maßnahme über den 31.7.2022 hinaus einmalig für weitere 12 Monate zu den Konditionen dieser Ausschreibung zu verlängern. Der Verlängerungszeitraum ist in diesem Falle vom 1.8.2022 – 31.7.2023.
Die Gesamtmaßnahme beginnt am 1.8.2020 und endet am 31.7.2022. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Hochtaunuskreis behält sich vor, die Gesamtlaufzeit der Maßnahme über den 31.7.2022 hinaus einmalig für weitere 12 Monate zu den Konditionen dieser Ausschreibung zu verlängern. Der Verlängerungszeitraum ist in diesem Falle vom 1.8.2022 – 31.7.2023.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-08 📅
Name: GSM Training & Integration GmbH
Postanschrift: Alter Markt 1-2
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland 🇩🇪 Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 854 400 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
— Kopie des Eintrages im Berufs-, Handels- oder Gewerbezentralregister und/oder in einem Gerichtlichen Register;
— Entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckungen. Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Landes, bzw. des Mitgliedsstaates indem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist;
— Eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die dem Gegenstand dieser Ausschreibung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragssumme, Vertragslaufzeit und Ansprechpartner (Referenzliste, besonders mit Behörden);
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 6151126834📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2020/S 112-272547 (2020-06-08)