Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Reisekostenabrechnung
VgV_2020-021
Produkte/Dienstleistungen: Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen📦
Kurze Beschreibung:
“Übernahme der Abrechnungen etc. für Reisekosten und sonstige Wirtschaftsdienstleistungen.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen📦
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz Zentrum München
Campus Neuherberg
Ingolstädter Landstr. 1
85764 München”
Beschreibung der Beschaffung:
“Reisekostenabrechnungen:
— Inland: 4 421;
— Ausland: 1 662.
Honorar und Auslagenabrechnungen:
— Inland: 1 050;
— Ausland: 697.
Trennungsgeld-, Umzugskosten,...”
Beschreibung der Beschaffung
Reisekostenabrechnungen:
— Inland: 4 421;
— Ausland: 1 662.
Honorar und Auslagenabrechnungen:
— Inland: 1 050;
— Ausland: 697.
Trennungsgeld-, Umzugskosten, Familienheimfahrtenabrechnungen, Beihilfeabrechnungen:
— Inland: 185.
Mengen beziehen sich auf das Jahr 2019 und stellen lediglich einen Schätzwert dar.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Halbjahr, wenn nicht 4 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende von einer der Parteien in...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Halbjahr, wenn nicht 4 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende von einer der Parteien in Schriftform nach § 126 BGB gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit der Vereinbarung beträgt eineinhalb Jahre und endet automatisch am 31.12.2021 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung für die zu vergebenden Leistung ist vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung für die zu vergebenden Leistung ist vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche-Europäische-Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen innerhalb der Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache gefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung für die zu vergebenden Leistung ist vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung für die zu vergebenden Leistung ist vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche-Europäische-Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen innerhalb der Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache gefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche-Europäische-Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche-Europäische-Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen innerhalb der Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache gefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-03
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-03
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden ausschließlich in anonymisierter Form allen Bietern im Internet unter dem in I.3)...”
Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden ausschließlich in anonymisierter Form allen Bietern im Internet unter dem in I.3) genannten Link zugänglich beantwortet, soweit in den Antworten Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preismitteilung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Informationen der Vergabestelle einzusehen. Auskünfte können nur bis 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist erteilt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich auf der Vergabeplattform veröffentlicht werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Punkt VI.4.1)
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 087-207520 (2020-04-30)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Reisekostenabrechnung
Kurze Beschreibung:
“Prüfung der Dienstreiseanträge, Übernahme der sachlichen und rechnerischen Überprüfung der Dienstreiseabrechnungen nach dem BRKG, der ARV, den...”
Kurze Beschreibung
Prüfung der Dienstreiseanträge, Übernahme der sachlichen und rechnerischen Überprüfung der Dienstreiseabrechnungen nach dem BRKG, der ARV, den entsprechenden gesetzlichen und sonstigen Verwaltungsvorschriften sowie den internen Vorschriften des Helmholtz Zentrum für Gesundheit und Umwelt (im Folgenden HMGU), Korrektur und Ergänzung unrichtiger Angaben bei den Dienstreiseabrechnungen, Nachforderung fehlender Belege, Angaben und Unterschriften bei den Reisenden und Sekretariaten, Rücksendung unvollständig ausgefüllter, berechneter DR-Abrechnungen an die Reisenden oder Sekretariate.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 191 805 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Prüfung der Dienstreiseanträge, Übernahme der sachlichen und rechnerischen Überprüfung der Dienstreiseabrechnungen nach dem BRKG, der ARV, den...”
Beschreibung der Beschaffung
Prüfung der Dienstreiseanträge, Übernahme der sachlichen und rechnerischen Überprüfung der Dienstreiseabrechnungen nach dem BRKG, der ARV, den entsprechenden gesetzlichen und sonstigen Verwaltungsvorschriften sowie den internen Vorschriften des Helmholtz Zentrum für Gesundheit und Umwelt (im Folgenden HMGU), Korrektur und Ergänzung unrichtiger Angaben bei den Dienstreiseabrechnungen, Nachforderung fehlender Belege, Angaben und Unterschriften bei den Reisenden und Sekretariaten, Rücksendung unvollständig ausgefüllter, berechneter DR-Abrechnungen an die Reisenden oder Sekretariate.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 087-207520
Auftragsvergabe
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Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wirtschaftsdienstleistungen Hagl oHG
Postort: Dorfen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erding🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 191 805 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 177-427005 (2020-09-07)