Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensreferenzen
Die Erfahrung der teilnehmenden Unternehmen soll mindestens durch den Nachweis von insgesamt 3 inhaltlich vergleichbaren Referenzprojekten erfolgen.
Referenzprojekte – Einzelcoaching für Nachwuchs- und erfahrene Führungskräfte:
1 inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt auf dem Gebiet Einzelcoaching für Nachwuchsführungskräfte und
1 inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt auf dem Gebiet erfahrene Führungskräfte welche jeweils innerhalb der letzten 3 Jahre durchgeführt wurden (seit 1.1.2018) und
Die vom Umfang her dem geschätzten Auftragsvolumen des Auftraggebers für diese Leistung in dem vorliegenden Los entsprechen, vgl. Mengengerüst der Rahmenvereinbarung für dieses Los.
Referenzprojekt – Teamcoaching und Teamentwicklung
1 inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt auf dem Gebiet Teamcoaching und Teamentwicklung,
Das innerhalb der letzten 3 Jahre durchgeführt wurde (seit 1.1.2018) und das vom Umfang her dem geschätzten Auftragsvolumen des Auftraggebers für diese Leistung in dem vorliegenden Los entspricht, vgl. Mengengerüst der Rahmenvereinbarung für dieses Los.
Bewertet wird über das Maß der Mindestanforderung hinaus gemäß § 51 VgV mit Eignungspunkten die Anzahl der inhaltlich vergleichbaren Referenzprojekte insgesamt im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung (Art und Umfang).
Mit Zusatzpunkten wird bewertet, der Bezug zur öffentlichen Verwaltung.
Die für die Vertragsausführung eingeplanten Coachs sind jeweils mit seiner/ihrer Qualifikation und Berufserfahrung anzugeben sowie mit seiner/ihrer einzuplanenden Funktion innerhalb der Vertragsausführung verbindlich zu benennen. Bestandteil des Mitarbeiterprofils ist auch die Art des Vertragsverhältnisses und, ob dieser haupt- oder nebenberuflich tätig ist.
Zum Nachweis der Qualifikation und der Berufserfahrung können bis zu 3 Personen bzw. Coachs zur Auftragsausführung vorgeschlagen werden, welche gesamtheitlich folgenden Anforderungen entsprechen müssen:
3 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf den Gebieten Einzelcoaching für Nachwuchs- und erfahrene Führungskräfte sowie Teamcoaching und Teamentwicklung
Und ein abgeschlossenes universitäres Hochschulstudium und die regelmäßige fachliche Fort- und Weiterbildung zur Thematik Coaching in Form von Qualifizierungen und/oder Seminaren.
Bewertet wird über die Mindestanforderung hinaus gemäß § 51 VgV die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung (Art und Umfang) und ob der vorgelegte Studienabschluss einen hohen Bezug zur Thematik Coaching hat.
Mit Zusatzpunkten werden bewertet:
— der Bezug zur öffentlichen Verwaltung,
— Erfahrung in der Beratung von Gender Mainstreaming und allgemeinen Gleichstellungsfragestellungen,
— das Vorliegen von eigener Führungserfahrung von mindestens 1 Jahr,
— ob der vorgelegte Studienabschluss einen hohen Bezug zur Thematik Coaching hat,
— eine Zertifizierung als Coach durch einen Berufsverband.