Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die Vergabestelle erwartet als Mindeststandard (Mindestbedingung) folgende vergleichbare 5 Referenzprojekte – jeweils aus den vergangenen 3 Jahren:
— ein Referenzprojekt für Partizipationsverfahren Verkehrsinfrastrukturprojekten in Ballungszentren/ Metropolen mit mindestens 150 000 Einwohner*innen,
— 2 Referenzen für Partizipationsverfahren für Bauvorhaben in Ballungszentren/ Metropolen mit mindestens 150 000 Einwohner*innen,
— eine Referenz für Online-Partizipationsverfahren,
— eine Referenz für Öffentlichkeitsinformationen zu Partizipationsverfahren,
— davon mindestens 2 Referenzen mit gemeinwohlorientierter Nutzung.
Die Teilnehmer reichen mindestens die unter III.1.3 a) geforderten 5 Referenzprojekte ein. Damit ist lediglich die Mindesteignung – aber auch nur diese – in diesem Bereich erfüllt. Die Vergabestelle vergibt für darüber hinausgehende, eingereichte Referenzprojekte aus den vergangenen 3 Jahren folgende Punkte:
— für jedes weitere, die Mindesteignung hinausgehende Projekt aus dem Bereich Partizipationsverfahren für Verkehrsinfrastrukturprojekte erhält der Teilnehmer 1 000 Punkte pro Projekt, gedeckelt maximal 4 000 Punkte,
— für jedes weitere, die Mindesteignung hinausgehende Projekt aus dem Bereich Partizipationsverfahren für Bauvorhaben erhält der Teilnehmer 1 000 Punkte pro Projekt, gedeckelt maximal 4 000 Punkte,
— für jedes weitere, die Mindesteignung hinausgehende Projekt aus dem Be-reich Online-Partizipationsverfahren 1 000 Punkte pro Projekt, gedeckelt maximal 4 000 Punkte,
— für jedes Projekt aus dem Bereich Kinder- und Jugendbeteiligung erhält der Teilnehmer 1.000 pro Projekt, gedeckelt maximal 4 000 Punkte.
Die Teilnehmer können mithin maximal 16 000 Punkte erreichen.
b)Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung), dass der/die/r Projektleiter*in und der/die Stellvertreter*in zusammen gerechnet die Qualifikation innerhalb der letzten 3 Jahren in den Bereichen Konzeption und Umsetzung von Partizipationsverfahren mit mindestens 3 Referenzprojekten nachweisen können, Online-Beteiligungsverfahren mit mindestens 2 Referenzprojekten nachweisen können und Öffentlichkeitsinformation mit mindestens 3 Referenzprojekten nachweisen können. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beim Einsatz von Nachunternehmern können die Referenzprojekte insgesamt, also durch Addition, nachgewiesen werden.
Die Teilnehmer erhalten über die geforderten Mindeststandards für die Teamqualifikation folgende Punkte:
Haben die Projektleitung und Stellvertretung zusammen gerechnet in dem Aufgabenbereich Partizipationsverfahren in den vergangenen 3 Jahren
— an mehr als 8 Projekten mitgewirkt, erhält der Teilnehmer hierfür von der Vergabestelle 2 000 Punkte,
— an mehr als 5 Projekten mitgewirkt, erhält der Teilnehmer hierfür von der Vergabestelle 1 000 Punkte,
— an mehr als 2 Projekten mitgewirkt, erhält der Teilnehmer hierfür von der Vergabestelle 500 Punkte.
Haben die Projektleitung und Stellvertretung zusammen gerechnet in dem Aufgabenbereich Online-Partizipationsverfahren in den vergangenen 3 Jahren:
— an mehr als 6 Projekten mitgewirkt, erhält der Teilnehmer hierfür von der Vergabestelle 2 000 Punkte,
— an mehr als 4 Projekten mitgewirkt, erhält der Teilnehmer hierfür von der Vergabestelle 1 000 Punkte,
— an mehr als 2 Projekten mitgewirkt, erhält es hierfür von der Vergabe-stelle 500 Punkte.
Haben die Projektleitung und Stellvertretung zusammen gerechnet in dem Aufgabenbereich Öffentlichkeitsinformation Partizipations-verfahren in den vergangenen 3 Jahren:
— an mehr als 6 Projekten mitgewirkt, erhält der Teilnehmer hierfür von der Vergabestelle 2 000 Punkte,
— an mehr als 4 Projekten mitgewirkt, erhält der Teilnehmer hierfür von der Vergabestelle 1 000 Punkte,
— an mehr als 2 Projekten mitgewirkt, erhält der Teilnehmer hierfür von der Vergabestelle 500 Punkte.
Die Teilnehmer können maximal 6.000 Punkte erreichen.