Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen in Form der Beratung und Unterstützung durch IT-Experten im Bereich IT Infrastruktur Technologien und Betriebsanwendungen – Los 3: SharePoint/Nintex
Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung in 6 Losen über Dienstleistungen in Form der Beratung und Unterstützung der NRW.BANK durch IT-Experten im Bereich IT Infrastruktur Technologien und Betriebsanwendungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die im Rahmen der Einzelaufträge für die NRW.BANK tätigen IT-Experten dürfen nicht Mitarbeiter der Auftragnehmerin oder ihrer konzernangehörigen Unternehmen sein, sondern müssen von der Auftragnehmerin als externe Dienstleister ausgewählt und als Nachunternehmer eingesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 303-101-79520-03
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung in 6 Losen über Dienstleistungen in Form der Beratung und Unterstützung der NRW.BANK durch IT-Experten im Bereich IT Infrastruktur Technologien und Betriebsanwendungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die im Rahmen der Einzelaufträge für die NRW.BANK tätigen IT-Experten dürfen nicht Mitarbeiter der Auftragnehmerin oder ihrer konzernangehörigen Unternehmen sein, sondern müssen von der Auftragnehmerin als externe Dienstleister ausgewählt und als Nachunternehmer eingesetzt werden.
Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung in 6 Losen über Dienstleistungen in Form der Beratung und Unterstützung der NRW.BANK durch IT-Experten im Bereich IT Infrastruktur Technologien und Betriebsanwendungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die im Rahmen der Einzelaufträge für die NRW.BANK tätigen IT-Experten dürfen nicht Mitarbeiter der Auftragnehmerin oder ihrer konzernangehörigen Unternehmen sein, sondern müssen von der Auftragnehmerin als externe Dienstleister ausgewählt und als Nachunternehmer eingesetzt werden.
Die NRW.BANK benötigt regelmäßig IT-Expertenleistungen im Bereich IT Technologien und Anwendungsentwicklung. Der Bedarf und die Details der entsprechenden Aufträge sind abhängig vom jeweiligen Projektportfolio und der Ressourcenauslastung der NRW.BANK. Die vorliegend in 6 Losen ausgeschriebene Rahmenvereinbarung dient der Beschaffung der benötigten IT-Experten. Dabei kommt es der NRW.BANK wesentlich darauf an, dass die IT-Experten nicht Mitarbeiter der Auftragnehmerin oder ihrer konzernangehörigen Unternehmen sind, sondern von diesen unabhängig und von der Auftragnehmerin aus einem Expertenpool jeweils zielgerichtet ausgewählt wurden. Pro Los werden jeweils bis zu 4 Bieterunternehmen bezuschlagt. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt jeweils im Rahmen von Miniwettbewerben. Die einzelnen Lose sind im Vergabemarktplatz aus technischen Gründen in jeweils eigenen Projekträumen angelegt.
Die NRW.BANK benötigt regelmäßig IT-Expertenleistungen im Bereich IT Technologien und Anwendungsentwicklung. Der Bedarf und die Details der entsprechenden Aufträge sind abhängig vom jeweiligen Projektportfolio und der Ressourcenauslastung der NRW.BANK. Die vorliegend in 6 Losen ausgeschriebene Rahmenvereinbarung dient der Beschaffung der benötigten IT-Experten. Dabei kommt es der NRW.BANK wesentlich darauf an, dass die IT-Experten nicht Mitarbeiter der Auftragnehmerin oder ihrer konzernangehörigen Unternehmen sind, sondern von diesen unabhängig und von der Auftragnehmerin aus einem Expertenpool jeweils zielgerichtet ausgewählt wurden. Pro Los werden jeweils bis zu 4 Bieterunternehmen bezuschlagt. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt jeweils im Rahmen von Miniwettbewerben. Die einzelnen Lose sind im Vergabemarktplatz aus technischen Gründen in jeweils eigenen Projekträumen angelegt.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Zuschlagserteilung. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf durch die NRW.BANK gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 48 Monate. Nach Ablauf von 48 Monaten endet sie automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Zuschlagserteilung. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf durch die NRW.BANK gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 48 Monate. Nach Ablauf von 48 Monaten endet sie automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
NRW.BANK AöR
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate).
2. Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich der Vermittlung von IT-Experten für die letzten 3 Geschäftsjahre (bei Bietergemeinschaften anzugeben für jedes Mitglied). Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden.
Mindeststandards:
Zu (1.): Mindestdeckungssummen der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden 2,0 Mio. EUR und Vermögensschäden 0,2 Mio. EUR (mindestens zweifach maximiert pro Jahr).
Zu (2.): Es wird für Einzelbieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft zusammen ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Geschäftsjahr in folgender Höhe verlangt:
— Los 1: 250 000 EUR;
— Los 2: 30 000 EUR;
— Los 3: 250 000 EUR;
— Los 4: 250 000 EUR;
— Los 5: 30 000 EUR;
— Los 6: 60 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens 3 Jahren vor Auftragsbekanntmachung nach I) „Art“ und II) „Anzahl“.
I. Nachweis der Referenzen nach Art: Angabe des Referenzkunden mit Erbringungszeitraum und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift. Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden. Referenzangaben von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden für die Bietergemeinschaft zusammenfassend bewertet.
I. Nachweis der Referenzen nach Art: Angabe des Referenzkunden mit Erbringungszeitraum und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift. Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden. Referenzangaben von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden für die Bietergemeinschaft zusammenfassend bewertet.
II. Nachweis der Referenzen nach Anzahl: Anzugeben ist die Anzahl der Gesamtvermittlungen im jeweilig nachgefragten Los, auf das sich der Bieter bewirbt, losgelöst von den „Referenzen nach Art“, für das Jahresmittel der letzten 3 Jahre. Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden. Referenzangaben von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden für die Bietergemeinschaft zusammenfassend bewertet.
II. Nachweis der Referenzen nach Anzahl: Anzugeben ist die Anzahl der Gesamtvermittlungen im jeweilig nachgefragten Los, auf das sich der Bieter bewirbt, losgelöst von den „Referenzen nach Art“, für das Jahresmittel der letzten 3 Jahre. Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden. Referenzangaben von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden für die Bietergemeinschaft zusammenfassend bewertet.
Mindeststandards:
Zu I.:
— Verlangt werden pro Los mindestens 2 geeignete Referenzen. Der Nachweis der Vergleichbarkeit von Referenzen obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig beschreiben. Die Referenzerläuterung kann bei Bedarf auf Beiblättern zum Vordruck 03 erfolgen. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie jeweils sämtliche nachfolgend angegebenen Merkmale aufweisen und die Erfüllung dieser Merkmale anhand der Referenzbeschreibung nachgewiesen ist:
— Verlangt werden pro Los mindestens 2 geeignete Referenzen. Der Nachweis der Vergleichbarkeit von Referenzen obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig beschreiben. Die Referenzerläuterung kann bei Bedarf auf Beiblättern zum Vordruck 03 erfolgen. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie jeweils sämtliche nachfolgend angegebenen Merkmale aufweisen und die Erfüllung dieser Merkmale anhand der Referenzbeschreibung nachgewiesen ist:
— Personalvermittlung von IT-Experten Dritter;
— im Bereich IT-Infrastruktur-Technologie und Betriebsanwendung;
— an ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne von § 1 KWG oder eine Versicherung (nicht innerhalb des eigenen Unternehmens oder konzernangehöriger Unternehmen);
— Aussagekräftige inhaltliche Erläuterung der Referenztätigkeit.
Zu II.
— Nachweis der Referenzen nach Anzahl: Als Mindestbedingung wird folgende Anzahl an Vermittlungen für das Jahresmittel der letzten 3 Jahre festgesetzt:
Losnummer Anzahl der Vermittlungen:
— Los 1 8;
— Los 2 2;
— Los 3 4;
— Los 4 4;
— Los 5 4;
— Los 6 3.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 24
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: OJS 2020/S 132-323810 (2020-07-07)
Ergänzende Angaben (2020-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung in sechs Losen über Dienstleistungen in Form der Beratung und Unterstützung der NRW.BANK durch IT-Experten im Bereich IT Infrastruktur Technologien und Betriebsanwendungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die im Rahmen der Einzelaufträge für die NRW.BANK tätigen IT-Experten dürfen nicht Mitarbeiter der Auftragnehmerin oder ihrer konzernangehörigen Unternehmen sein, sondern müssen von der Auftragnehmerin als externe Dienstleister ausgewählt und als Nachunternehmer eingesetzt werden.
Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung in sechs Losen über Dienstleistungen in Form der Beratung und Unterstützung der NRW.BANK durch IT-Experten im Bereich IT Infrastruktur Technologien und Betriebsanwendungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die im Rahmen der Einzelaufträge für die NRW.BANK tätigen IT-Experten dürfen nicht Mitarbeiter der Auftragnehmerin oder ihrer konzernangehörigen Unternehmen sein, sondern müssen von der Auftragnehmerin als externe Dienstleister ausgewählt und als Nachunternehmer eingesetzt werden.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 423 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die NRW.BANK benötigt regelmäßig IT-Expertenleistungen im Bereich IT Technologien und Anwendungsentwicklung. Der Bedarf und die Details der entsprechenden Aufträge sind abhängig vom jeweiligen Projektportfolio und der Ressourcenauslastung der NRW.BANK. Die vorliegend in sechs Losen ausgeschriebene Rahmenvereinbarung dient der Beschaffung der benötigten IT-Experten. Dabei kommt es der NRW.BANK wesentlich darauf an, dass die IT-Experten nicht Mitarbeiter der Auftragnehmerin oder ihrer konzernangehörigen Unternehmen sind, sondern von diesen unabhängig und von der Auftragnehmerin aus einem Expertenpool jeweils zielgerichtet ausgewählt wurden. Pro Los werden jeweils bis zu vier Bieterunternehmen bezuschlagt. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt jeweils im Rahmen von Miniwettbewerben. Die einzelnen Lose sind im Vergabemarktplatz aus technischen Gründen in jeweils eigenen Projekträumen angelegt.
Die NRW.BANK benötigt regelmäßig IT-Expertenleistungen im Bereich IT Technologien und Anwendungsentwicklung. Der Bedarf und die Details der entsprechenden Aufträge sind abhängig vom jeweiligen Projektportfolio und der Ressourcenauslastung der NRW.BANK. Die vorliegend in sechs Losen ausgeschriebene Rahmenvereinbarung dient der Beschaffung der benötigten IT-Experten. Dabei kommt es der NRW.BANK wesentlich darauf an, dass die IT-Experten nicht Mitarbeiter der Auftragnehmerin oder ihrer konzernangehörigen Unternehmen sind, sondern von diesen unabhängig und von der Auftragnehmerin aus einem Expertenpool jeweils zielgerichtet ausgewählt wurden. Pro Los werden jeweils bis zu vier Bieterunternehmen bezuschlagt. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt jeweils im Rahmen von Miniwettbewerben. Die einzelnen Lose sind im Vergabemarktplatz aus technischen Gründen in jeweils eigenen Projekträumen angelegt.