Bei der Landtagsverwaltung sind im Bereich – Haustechnische Dienste Elektrotechnik – verschiedene Aufgaben zu erledigen. Hierzu beabsichtigt der Landtag NRW einen Rahmenvertrag für Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung – Elektro, Haustechnische Dienste zu vergeben.
Das Aufgabenspektrum umfasst im Wesentlichen:
— Instandsetzungs-, Installations- und einfachere Wartungsarbeiten,
— Fehlersuche und Störungsbeseitigung an den elektrischen Anlagen,
— Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3,
— Sicherstellung der bereitgestellten elektrischen Versorgung bei Veranstaltungen und Plenarsitzungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag für haustechnische Dienste – Elektrotechnik – für den Landtag Nordhrein-Westfalen
20001FA”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Elektrobereich📦
Kurze Beschreibung:
“Bei der Landtagsverwaltung sind im Bereich – Haustechnische Dienste Elektrotechnik – verschiedene Aufgaben zu erledigen. Hierzu beabsichtigt der Landtag NRW...”
Kurze Beschreibung
Bei der Landtagsverwaltung sind im Bereich – Haustechnische Dienste Elektrotechnik – verschiedene Aufgaben zu erledigen. Hierzu beabsichtigt der Landtag NRW einen Rahmenvertrag für Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung – Elektro, Haustechnische Dienste zu vergeben.
Das Aufgabenspektrum umfasst im Wesentlichen:
— Instandsetzungs-, Installations- und einfachere Wartungsarbeiten,
— Fehlersuche und Störungsbeseitigung an den elektrischen Anlagen,
— Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3,
— Sicherstellung der bereitgestellten elektrischen Versorgung bei Veranstaltungen und Plenarsitzungen.
Bei der Landtagsverwaltung sind im Bereich – Haus technische Dienste Elektrotechnik – verschiedene Aufgaben zu erledigen. Hierzu beabsichtigt der Landtag NRW einen Rahmenvertrag für Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung – Elektro, Haustechnische Dienste zu vergeben.
Das Aufgabenspektrum umfasst im Wesentlichen:
— Instandsetzungs-, Installations- und einfachere Wartungsarbeiten,
— Fehlersuche und Störungsbeseitigung an den elektrischen Anlagen,
— Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3,
— Sicherstellung der bereitgestellten elektrischen Versorgung bei Veranstaltungen und Plenarsitzungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausbildung je Mitarbeitenden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung je Mitarbeitenden
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungs-, Installations- und Wartungsarbeiten je Mitarbeitenden”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erfahrung in der Durchführung von Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 je Mitarbeitenden”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Betreuung elektrischer Anlagen größerer Liegenschaften mit xxx Nutzern je Mitarbietenden”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Aktueller Befähigungsnachweis zum Bedienen/Fahren von Hubarbeitsbühnen je Mitarbeitenden”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“aktueller Nachweis der Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte nach DGUV V1/ArbSchG/VDE 0105-100 je Mitarbeitenden”
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-15 📅
Datum des Endes: 2024-05-14 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: s. Leistungsverzeichnis L1.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Leistungsverzeichnis L1.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-17
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRWYTWB
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 014-028624 (2020-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Bei der Landtagsverwaltung sind im Bereich – Haustechnische Dienste Elektrotechnik – verschiedene Aufgaben zu erledigen. Hierzu beabsichtigt der Landtag NRW...”
Kurze Beschreibung
Bei der Landtagsverwaltung sind im Bereich – Haustechnische Dienste Elektrotechnik – verschiedene Aufgaben zu erledigen. Hierzu beabsichtigt der Landtag NRW einen Rahmenvertrag für Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung – Elektro, Haustechnische Dienste zu vergeben.
Das Aufgabenspektrum umfasst im Wesentlichen:
— Instandsetzungs-, Installations - und einfachere Wartungsarbeiten;
— Fehlersuche und Störungsbeseitigung an den elektrischen Anlagen;
— Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3;
— Sicherstellung der bereitgestellten elektrischen Versorgung bei Veranstaltungen und Plenarsitzungen.
Mehr anzeigen
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 353728.40
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 551520.00
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
S. Leistungsverzeichnis”
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei der Landtagsverwaltung sind im Bereich – Haus technische Dienste Elektrotechnik – verschiedene Aufgaben zu erledigen. Hierzu beabsichtigt der Landtag...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei der Landtagsverwaltung sind im Bereich – Haus technische Dienste Elektrotechnik – verschiedene Aufgaben zu erledigen. Hierzu beabsichtigt der Landtag NRW einen Rahmenvertrag für Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung – Elektro, Haustechnische Dienste zu vergeben.
Das Aufgabenspektrum umfasst im Wesentlichen:
— Instandsetzungs-, Installations - und einfachere Wartungsarbeiten;
— Fehlersuche und Störungsbeseitigung an den elektrischen Anlagen;
— Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3;
— Sicherstellung der bereitgestellten elektrischen Versorgung bei Veranstaltungen und Plenarsitzungen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 014-028624
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 20001FA
Titel: Rahmenvertrag f. haustechn. Dienste – Elektrotechnik
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Spie GmbH
Postanschrift: Kokkolastr. 7
Postort: Ratingen
Postleitzahl: 40882
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mettmann🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 405 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 353728.40
Höchstes Angebot: 551520.00
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRWD6L3
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 136-335224 (2020-07-14)