Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz)-Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozialstaats, der Arbeitswelt und der sozialen Marktwirtschaft sowie der Durchführung von entsprechenden Dialogformaten“
I. Ziel:
Zur konzeptionellen Vorbereitung politischer Entscheidungen und zur Umsetzung von Handlungsschwerpunkten ist das BMAS auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Bedarf an kurzfristiger wissenschaftlicher Expertise kann grundsätzlich in allen Themengebieten anfallen, welche in die Zuständigkeit des BMAS fallen. Unter die grundsätzliche Perspektive der Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme, der Finanzierung des Sozialstaates und der zukünftigen Entwicklung der Arbeit fallen beispielsweise (Kurz-)Expertisen zur Verteilung,
Altersvorsorge und Alterssicherung, Sicherung von Teilhabechancen, Inklusion und Arbeitsmarktintegration oder auch zur Fachkräftesicherung, Qualifizierung und zu Arbeitsbedingungen. In die nähere Zukunft gerichtete Themen können beispielhaft die soziale Ausgestaltung des Klimawandels und / oder der Wandel der Arbeitsgesellschaft durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sein.
II. Aufgaben:
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer soll bei Bedarf kurzfristig ihre / seine wissenschaftliche Expertise zur Verfügung stellen. Im Regelfall werden Kurzexpertisen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen erwartet, welche den wissenschaftlichen Kenntnisstand aufarbeiten und vorhandene Daten in die Analyse einbeziehen. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer soll bei Bedarf beispielsweise auch wissenschaftlich fundierte Simulationsanalysen erstellen oder für die Beantwortung einfacher Fragestellungen eigene Daten erheben können. In Einzelfällen können Ad-hoc-Analysen und -Recherchen bei sehr kurzfristigen Bedarf mit einer Bearbeitungsdauer von 1-2 Tagen zu erstellen sein.
Zum Aufgabenspektrum der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers gehört zudem die inhaltliche Vorbereitung, Moderation und / oder Dokumentation von Dialogformaten zu den unter Abschnitt I genannten Themen.
Vierteljährlich – beginnend ab 12/2020 – oll ein Forschungsmonitor für das BMAS erstellt werden. Der Forschungsmonitor soll gezielt und kompakt über wissenschaftliche Entwicklungen in den Themengebieten des BMAS informieren.
Weiterhin soll die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer im Regelfall monatlich an Koordinierungsrunden mit dem BMAS in Berlin teilnehmen. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer soll insbesondere in den Koordinierungsrunden regelmäßig über aktuelle oder geplante Forschungsaktivitäten mit Bezug zum Aufgabenbereich des BMAS informieren, aufgabenspezifisch beraten und mögliche fachliche Diskussionen anstoßen. Hierfür werden vom Auftragnehmer/ der Auftragnehmerin eigenständige Vorschläge an das BMAS erwartet.
III. Anforderungen:
Je nach Erkenntnisinteresse des BMAS in den unter Abschnitt I genannten Themenfeldern können unterschiedliche fachliche Perspektiven (ökonomische, sozial-, politik- und verwaltungswissenschaftliche, juristische und demoskopische) im Vordergrund stehen. Es wird erwartet, dass die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer folgende Disziplinen / Themen abdeckt:
— Arbeitsmarktökonomie;
— Arbeits- / Industriesoziologie;
— Arbeits- / Sozialrecht;
— Wirtschaftsrecht (z. B. Kartellrecht), Datenschutzrecht, Europarecht;
— Sozial-/ Meinungsforschung;
— Nachhaltigkeitsökonomie;
— Politikwissenschaft.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz)-Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozialstaats, der Arbeitswelt und der sozialen Marktwirtschaft sowie der...”
Titel
Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz)-Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozialstaats, der Arbeitswelt und der sozialen Marktwirtschaft sowie der Durchführung von entsprechenden Dialogformaten“
Zb1-04812-1/58
I. Ziel:
Zur konzeptionellen Vorbereitung politischer Entscheidungen und zur Umsetzung von Handlungsschwerpunkten ist das BMAS auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Bedarf an kurzfristiger wissenschaftlicher Expertise kann grundsätzlich in allen Themengebieten anfallen, welche in die Zuständigkeit des BMAS fallen. Unter die grundsätzliche Perspektive der Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme, der Finanzierung des Sozialstaates und der zukünftigen Entwicklung der Arbeit fallen beispielsweise (Kurz-)Expertisen zur Verteilung,
Altersvorsorge und Alterssicherung, Sicherung von Teilhabechancen, Inklusion und Arbeitsmarktintegration oder auch zur Fachkräftesicherung, Qualifizierung und zu Arbeitsbedingungen. In die nähere Zukunft gerichtete Themen können beispielhaft die soziale Ausgestaltung des Klimawandels und / oder der Wandel der Arbeitsgesellschaft durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sein.
II. Aufgaben:
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer soll bei Bedarf kurzfristig ihre / seine wissenschaftliche Expertise zur Verfügung stellen. Im Regelfall werden Kurzexpertisen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen erwartet, welche den wissenschaftlichen Kenntnisstand aufarbeiten und vorhandene Daten in die Analyse einbeziehen. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer soll bei Bedarf beispielsweise auch wissenschaftlich fundierte Simulationsanalysen erstellen oder für die Beantwortung einfacher Fragestellungen eigene Daten erheben können. In Einzelfällen können Ad-hoc-Analysen und -Recherchen bei sehr kurzfristigen Bedarf mit einer Bearbeitungsdauer von 1-2 Tagen zu erstellen sein.
Zum Aufgabenspektrum der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers gehört zudem die inhaltliche Vorbereitung, Moderation und / oder Dokumentation von Dialogformaten zu den unter Abschnitt I genannten Themen.
Vierteljährlich – beginnend ab 12/2020 – oll ein Forschungsmonitor für das BMAS erstellt werden. Der Forschungsmonitor soll gezielt und kompakt über wissenschaftliche Entwicklungen in den Themengebieten des BMAS informieren.
Weiterhin soll die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer im Regelfall monatlich an Koordinierungsrunden mit dem BMAS in Berlin teilnehmen. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer soll insbesondere in den Koordinierungsrunden regelmäßig über aktuelle oder geplante Forschungsaktivitäten mit Bezug zum Aufgabenbereich des BMAS informieren, aufgabenspezifisch beraten und mögliche fachliche Diskussionen anstoßen. Hierfür werden vom Auftragnehmer/ der Auftragnehmerin eigenständige Vorschläge an das BMAS erwartet.
III. Anforderungen:
Je nach Erkenntnisinteresse des BMAS in den unter Abschnitt I genannten Themenfeldern können unterschiedliche fachliche Perspektiven (ökonomische, sozial-, politik- und verwaltungswissenschaftliche, juristische und demoskopische) im Vordergrund stehen. Es wird erwartet, dass die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer folgende Disziplinen / Themen abdeckt:
— Arbeitsmarktökonomie;
— Arbeits- / Industriesoziologie;
— Arbeits- / Sozialrecht;
— Wirtschaftsrecht (z. B. Kartellrecht), Datenschutzrecht, Europarecht;
— Sozial-/ Meinungsforschung;
— Nachhaltigkeitsökonomie;
— Politikwissenschaft.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftrag kann um 24 Monate verlängert werden – siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe beigefügte Teilnahmeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe beigefügte Teilnahmeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310673&criteriaId=3553 Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe beigefügte Teilnahmeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-18
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
“Bitte beachten Sie, dass im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich...”
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 076-180173 (2020-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“I. Ziel
Zur konzeptionellen Vorbereitung politischer Entscheidungen und zur Umsetzung von Handlungsschwerpunkten ist das BMAS auf wissenschaftliche...”
Kurze Beschreibung
I. Ziel
Zur konzeptionellen Vorbereitung politischer Entscheidungen und zur Umsetzung von Handlungsschwerpunkten ist das BMAS auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Bedarf an kurzfristiger wissenschaftlicher Expertise kann grundsätzlich in allen Themengebieten anfallen, welche in die Zuständigkeit des BMAS fallen. Unter die grundsätzliche Perspektive der Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme, der Finanzierung des Sozialstaates und der zukünftigen Entwicklung der Arbeit fallen beispielsweise (Kurz-)Expertisen zur Verteilung,
Altersvorsorge und Alterssicherung, Sicherung von Teilhabechancen, Inklusion und Arbeitsmarktintegration oder auch zur Fachkräftesicherung, Qualifizierung und zu Arbeitsbedingungen. In die nähere Zukunft gerichtete Themen können beispielhaft die soziale Ausgestaltung des Klimawandels und/oder der Wandel der Arbeitsgesellschaft durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sein.
II. Aufgaben
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer soll bei Bedarf kurzfristig ihre/seine wissenschaftliche Expertise zur Verfügung stellen. Im Regelfall werden Kurzexpertisen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen erwartet, welche den wissenschaftlichen Kenntnisstand aufarbeiten und vorhandene Daten in die Analyse einbeziehen. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer soll bei Bedarf beispielsweise auch wissenschaftlich fundierte Simulationsanalysen erstellen oder für die Beantwortung einfacher Fragestellungen eigene Daten erheben können. In Einzelfällen können Ad-hoc-Analysen und -Recherchen bei sehr kurzfristigen Bedarf mit einer Bearbeitungsdauer von 1-2 Tagen zu erstellen sein.
Zum Aufgabenspektrum der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers gehört zudem die inhaltliche Vorbereitung, Moderation und/oder Dokumentation von Dialogformaten zu den unter Abschnitt I genannten Themen.
Vierteljährlich – beginnend ab 12/2020 – soll ein Forschungsmonitor für das BMAS erstellt werden. Der Forschungsmonitor soll gezielt und kompakt über wissenschaftliche Entwicklungen in den Themengebieten des BMAS informieren.
Weiterhin soll die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer im Regelfall monatlich an Koordinierungsrunden mit dem BMAS in Berlin teilnehmen. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer soll insbesondere in den Koordinierungsrunden regelmäßig über aktuelle oder geplante Forschungsaktivitäten mit Bezug zum Aufgabenbereich des BMAS informieren, aufgabenspezifisch beraten und mögliche fachliche Diskussionen anstoßen. Hierfür werden vom Auftragnehmer/der Auftragnehmerin eigenständige Vorschläge an das BMAS erwartet.
III. Anforderungen
Je nach Erkenntnisinteresse des BMAS in den unter Abschnitt I genannten Themenfeldern können unterschiedliche fachliche Perspektiven (ökonomische, sozial-, politik- und verwaltungswissenschaftliche, juristische und demoskopische) im Vordergrund stehen. Es wird erwartet, dass die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer folgende Disziplinen/Themen abdeckt:
— Arbeitsmarktökonomie;
— Arbeits-/Industriesoziologie;
— Arbeits-/Sozialrecht;
— Wirtschaftsrecht (z. B. Kartellrecht), Datenschutzrecht, Europarecht;
— Sozial-/Meinungsforschung;
— Nachhaltigkeitsökonomie;
— Politikwissenschaft.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 076-180173
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Zb1-04812-1/58
Titel:
“Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz)-Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozialstaats, der Arbeitswelt und der sozialen Marktwirtschaft sowie der...”
Titel
Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz)-Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozialstaats, der Arbeitswelt und der sozialen Marktwirtschaft sowie der Durchführung von entsprechenden Dialogformaten“
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Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH
Postanschrift: Schaumburg-Lippe-Str. 7-9
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Quelle: OJS 2020/S 178-430253 (2020-09-09)