Rahmenvertrag zur Umsetzung eines Portals vernetzter Plattformservices zur Information, Anwerbung, Rekrutierung sowie sprachlichen, fachlichen und kulturellen Vorbereitung internationaler Studierender in Deutschland
Es wird ein Gutachten durch den Auftragnehmer erwartet. Schwerpunkt des Gutachtens ist es aufzuzeigen, welche Gesellschaftsform für einen Träger für den Digitalen Campus (www.daad.de/digitalercampus) am geeignetsten ist, der trotz einer angestrebten Unabhängigkeit von den Konsortialpartnern die Interessen der Konsortialpartner nach Außen wahrt und nach innen ausgleicht. Der Auftragnehmer soll dabei alle relevanten Spannungspunkte innerhalb des Konsortiums darstellen und dabei die daraus resultierenden Entscheidungsprozesse modellieren. Hierbei stehen die juristischen sowie steuerlichen Implikationen im Fokus. Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist erst nach Einreichung der Vertraulichkeitserklärung in Anlage 02a der Vergabeunterlagen erhältlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: 203/2020
Kurze Beschreibung:
Es wird ein Gutachten durch den Auftragnehmer erwartet. Schwerpunkt des Gutachtens ist es aufzuzeigen, welche Gesellschaftsform für einen Träger für den Digitalen Campus (www.daad.de/digitalercampus) am geeignetsten ist, der trotz einer angestrebten Unabhängigkeit von den Konsortialpartnern die Interessen der Konsortialpartner nach Außen wahrt und nach innen ausgleicht.
Der Auftragnehmer soll dabei alle relevanten Spannungspunkte innerhalb des Konsortiums darstellen und dabei die daraus resultierenden Entscheidungsprozesse modellieren. Hierbei stehen die juristischen sowie steuerlichen Implikationen im Fokus.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist erst nach Einreichung der Vertraulichkeitserklärung in Anlage 02a der Vergabeunterlagen erhältlich.
Es wird ein Gutachten durch den Auftragnehmer erwartet. Schwerpunkt des Gutachtens ist es aufzuzeigen, welche Gesellschaftsform für einen Träger für den Digitalen Campus (www.daad.de/digitalercampus) am geeignetsten ist, der trotz einer angestrebten Unabhängigkeit von den Konsortialpartnern die Interessen der Konsortialpartner nach Außen wahrt und nach innen ausgleicht.
Der Auftragnehmer soll dabei alle relevanten Spannungspunkte innerhalb des Konsortiums darstellen und dabei die daraus resultierenden Entscheidungsprozesse modellieren. Hierbei stehen die juristischen sowie steuerlichen Implikationen im Fokus.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist erst nach Einreichung der Vertraulichkeitserklärung in Anlage 02a der Vergabeunterlagen erhältlich.
Es wird ein Gutachten durch den Auftragnehmer erwartet. Schwerpunkt des Gutachtens ist es aufzuzeigen, welche Gesellschaftsform für einen Träger für den Digitalen Campus (www.daad.de/digitalercampus) am geeignetsten ist, der trotz einer angestrebten Unabhängigkeit von den Konsortialpartnern die Interessen der Konsortialpartner nach Außen wahrt und nach innen ausgleicht.
Es wird ein Gutachten durch den Auftragnehmer erwartet. Schwerpunkt des Gutachtens ist es aufzuzeigen, welche Gesellschaftsform für einen Träger für den Digitalen Campus (www.daad.de/digitalercampus) am geeignetsten ist, der trotz einer angestrebten Unabhängigkeit von den Konsortialpartnern die Interessen der Konsortialpartner nach Außen wahrt und nach innen ausgleicht.
Der Auftragnehmer soll dabei alle relevanten Spannungspunkte innerhalb des Konsortiums darstellen und dabei die daraus resultierenden Entscheidungsprozesse modellieren. Hierbei stehen die juristischen sowie steuerlichen Implikationen im Fokus.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist erst nach Einreichung der Vertraulichkeitserklärung in Anlage 02a der Vergabeunterlagen erhältlich.
Geschätzter Gesamtwert: 900 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 900 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 22.9.2020.
Der Vertrag ist befristet. Er endet mit Ablauf des 21.9.2021.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 21.9.2024.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Firmenprofil (kurze Beschreibung des Unternehmens, Historie, Portfolio, Personalstruktur)
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register.
Der Bieter muss folgende Berechtigung besitzen und nachweisen: die zu leistende Rechtsberatung muss mit dem Rechtsberatungsgesetz vereinbar sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, Anlage 09 ist zu verwenden.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
Der Bieter muss innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz insgesamt und im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich erzielt haben.
Der durchschnittliche Jahresumsatz im o. g. Zeitraum gesamt beträgt mindestens: 1 200 000 EUR.
Der durchschnittliche Jahresumsatz im o.g. Zeitraum im Tätigkeitsbereich beträgt mindestens: 900 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Das Formular in Anlage 10 ist zu verwenden.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Das Formular in Anlage 10 ist zu verwenden.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist, das Formular in Anlage 09 ist zu verwenden.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, das Formular in Anlage 11 ist zu verwenden.
Mindeststandards:
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen. Referenzen sind dann geeignet, wenn sie ein Gutachten zur Realisierung rechtlich und steuerrechtlich komplexer Trägerstrukturen im Öffentlichen Bereich umfassen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Anlage 08.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Quelle: OJS 2020/S 144-354717 (2020-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 900 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des für das Projekt vorgesehenen Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beurteilung des eingereichten Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-04 📅
Name: PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 900 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
b) Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.