Gegenstand der Ausschreibung ist die Beratung und Konzeption, die grafische Gestaltung einschließlich Vorlagenherstellung und Druckabwicklung für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Presse- und Informationsamtes der Senatskanzlei Berlin.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Grafik 2020
1970-02-B10
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Grafik-Design📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Beratung und Konzeption, die grafische Gestaltung einschließlich Vorlagenherstellung und Druckabwicklung für Maßnahmen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beratung und Konzeption, die grafische Gestaltung einschließlich Vorlagenherstellung und Druckabwicklung für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Presse- und Informationsamtes der Senatskanzlei Berlin.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 400 000 💰
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beratung und Konzeption, die grafische Gestaltung einschließlich Vorlagenherstellung und Druckabwicklung für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Presse- und Informationsamtes der Senatskanzlei Berlin.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 400 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-15 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kann seitens der Auftraggeberin dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden (einseitiges Optionsrecht). Hierfür hat die AG den AN mindestens...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag kann seitens der Auftraggeberin dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden (einseitiges Optionsrecht). Hierfür hat die AG den AN mindestens einen Monat vor Vertragsende schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts zu informieren. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Wirt-124 EU – Eigenerklärung zur Eignung EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
2. Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Wirt-124 EU – Eigenerklärung zur Eignung EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
2. Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Steuerangaben, Mitarbeiterzahl [mindestens 5]) unter Verwendung der Anlage „Eigenerklärung zum Unternehmen“,
3. Keine Eintragung im Korruptionsregister Berlin und Gewerbezentralregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Angabe des Nettojahresumsatzes des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre im hier gegenständlichen Tätigkeitsbereich/Geschäftsfeld „Dienstleistungen Grafik“.”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angabe des Nettojahresumsatzes des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre im hier gegenständlichen Tätigkeitsbereich/Geschäftsfeld „Dienstleistungen Grafik“.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Regelungen zu den:
1. Besonderen Vertragsbedingungen („BVB“) zur Frauenförderung Teil A (Wirt 2141),
2. BVB zum MindeststundenentgTeil A) (Wirt 214),
3. BVB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Regelungen zu den:
1. Besonderen Vertragsbedingungen („BVB“) zur Frauenförderung Teil A (Wirt 2141),
2. BVB zum MindeststundenentgTeil A) (Wirt 214),
3. BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 2140),
4. BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A) (Wirt 2143),
5. BVB über Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlTeil B) (Anlage Wirt 2144).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-21
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-21
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 251-630863 (2020-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Der Regierende Bürgermeister v. Berlin — Senatskanzlei
Telefon: +49 30-9026-2112📞
E-Mail: zvs@senatskanzlei.berlin.de📧
Fax: +49 30-9026-2122 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 400 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung gemäß Bewertungskatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 251-630863
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1970-02-B10
Titel: RV Grafik 2020
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MERLIN Creativ-Management GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 400 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 400 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 066-171942 (2021-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Der Regierende Bürgermeister v. Berlin — Senatskanzlei —
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 400 000 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 400 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 400 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 066-171944 (2021-04-01)