Die Kommunen – sämtlich aus Baden-Württemberg, Regierungsbezirk Freiburg: — Stadt Blumberg, — Stadt Furtwangen, — Stadt Geisingen, — Stadt Herbolzheim, — Gemeinde Schonach, — Stadt Schönau im Schwarzwald, — Stadt St. Georgen und — Stadt Villingen-Schwenningen. Beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von insgesamt acht (8) völlig baugleichen (i. S. d. förderrechtlichen Vorgaben) automatischen Drehleiterfahrzeugen mit Korb Typ DLA(K) 23/12 nach DIN, eine DLA(K) 23/12 je Kommune, und samt der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung. Die DLA(K) werden in 2 Fachlosen beschafft: — Los 1: 8 St. DLA(K) 23/12 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten); — Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung für die acht beteiligten Feuerwehren. Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den Dokumenten „AELP_SB-DLAK_Los-##“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge mit Drehleiter
Referenznummer: MaBu-2020-0035
Kurze Beschreibung:
Die Kommunen – sämtlich aus Baden-Württemberg, Regierungsbezirk Freiburg:
— Stadt Blumberg,
— Stadt Furtwangen,
— Stadt Geisingen,
— Stadt Herbolzheim,
— Gemeinde Schonach,
— Stadt Schönau im Schwarzwald,
— Stadt St. Georgen und
— Stadt Villingen-Schwenningen.
Beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von insgesamt acht (8) völlig baugleichen (i. S. d. förderrechtlichen Vorgaben) automatischen Drehleiterfahrzeugen mit Korb Typ DLA(K) 23/12 nach DIN, eine DLA(K) 23/12 je Kommune, und samt der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung.
Die DLA(K) werden in 2 Fachlosen beschafft:
— Los 1: 8 St. DLA(K) 23/12 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten);
— Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung für die acht beteiligten Feuerwehren.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den Dokumenten „AELP_SB-DLAK_Los-##“.
Die Kommunen – sämtlich aus Baden-Württemberg, Regierungsbezirk Freiburg:
— Stadt Blumberg,
— Stadt Furtwangen,
— Stadt Geisingen,
— Stadt Herbolzheim,
— Gemeinde Schonach,
— Stadt Schönau im Schwarzwald,
— Stadt St. Georgen und
— Stadt Villingen-Schwenningen.
Beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von insgesamt acht (8) völlig baugleichen (i. S. d. förderrechtlichen Vorgaben) automatischen Drehleiterfahrzeugen mit Korb Typ DLA(K) 23/12 nach DIN, eine DLA(K) 23/12 je Kommune, und samt der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung.
Die DLA(K) werden in 2 Fachlosen beschafft:
— Los 1: 8 St. DLA(K) 23/12 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten);
— Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung für die acht beteiligten Feuerwehren.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den Dokumenten „AELP_SB-DLAK_Los-##“.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kommunen – sämtlich aus Baden-Württemberg, Regierungsbezirk Freiburg:
— Stadt Blumberg,
— Stadt Furtwangen,
— Stadt Geisingen,
— Stadt Herbolzheim,
— Gemeinde Schonach,
— Stadt Schönau im Schwarzwald,
— Stadt St. Georgen und
— Stadt Villingen-Schwenningen.
Beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von insgesamt acht (8) völlig baugleichen (i. S. d. förderrechtlichen Vorgaben) automatischen Drehleiterfahrzeugen mit Korb Typ DLA(K) 23/12 nach DIN, eine DLA(K) 23/12 je Kommune, und samt der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung.
Beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von insgesamt acht (8) völlig baugleichen (i. S. d. förderrechtlichen Vorgaben) automatischen Drehleiterfahrzeugen mit Korb Typ DLA(K) 23/12 nach DIN, eine DLA(K) 23/12 je Kommune, und samt der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung.
Die DLA(K) werden in 2 Fachlosen beschafft:
— Los 1: 8 St. DLA(K) 23/12 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten);
— Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung für die acht beteiligten Feuerwehren.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den Dokumenten „AELP_SB-DLAK_Los-##“.
Bezeichnung des Loses: 8 St. DLA(K) 23/12 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 8 St. DLA(K) 23/12 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten) im Sinne eines geschuldeten Erfolgs. Es wird eine (1) DLA(K) je Kommune beschafft, mithin mit jeder Kommune ein Vertrag geschlossen.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den Dokumenten AELP_SB-DLAK_Los-##".
Dauer: 1 Tage
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Bezeichnung des Loses: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung für die 8 beteiligten Feuerwehren
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Beschaffung der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung für die 8 DLA(K) 23/12 der 8 beteiligten Feuerwehren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für alle Lose:
A.1) Handelsregisterauszug:
Bitte reichen Sie eine aktuelle Handelsregisterauskunft ein, sofern für Ihr Unternehmen einschlägig.
Zudem bedarf es einer Erklärung, dass seit dem Ausstellungsdatum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind.
(Ausschlusskriterium)
A.2) Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2:
Bestätigen Sie, dass Sie alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht haben?
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A.3) Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens…
— für Los 1: 10 000 000 EUR,
— für Los 2: 80 000 EUR.
…betrug (Mindestanforderung)?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“).
Mindeststandards:
Jahresumsatz in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens:
— für Los 1: 10 000 000 EUR,
— für Los 2: 80 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A.4) Referenzprojekte
Benennen Sie …
— Los 1: 5,
— Los 2: 3.
Mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 2 Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen,
— Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers.
(Ausschlusskriterium)
Mindeststandards:
— Los 1: mind. 5 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 2 Jahren,
— Los 2: mind. 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 2 Jahren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:05
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Furtwangen
Postanschrift: Friedrichstraße 4
Postort: Furtwangen im Schwarzwald
Postleitzahl: 78120
Land: Schwarzwald-Baar-Kreis
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Geisingen
Postanschrift: Hauptstraße 36
Postort: Geisingen
Postleitzahl: 78187
Land: Tuttlingen
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herbolzheim
Postanschrift: Hauptstr. 26
Postort: Herbolzheim
Postleitzahl: 79336
Land: Emmendingen
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Schonach
Postanschrift: Hauptstr. 21
Postort: Schonach
Postleitzahl: 78136
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Schönau im Schwarzwald
Postanschrift: Talstr. 22
Postort: Schönau im Schwarzwald
Postleitzahl: 79677
Land: Lörrach
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt St. Georgen im Schwarzwald
Postanschrift: Hauptstr. 9
Postort: St. Georgen
Postleitzahl: 78112
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Villingen-Schwenningen
Postanschrift: Münsterplatz 7-8
Postort: Villingen-Schwenningen
Postleitzahl: 78050
Kontakt
Kontaktperson: Mayburg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
Internetadresse: www.stadt-blumberg.de🌏
: www.furtwangen.de🌏
: www.geisingen.de🌏
: www.stadt-herbolzheim.de🌏
: www.schonach.de🌏
: www.schoenau-im-schwarzwald.de🌏
: www.st-georgen.de🌏
: www.villingen-schwenningen.de🌏
Dokumente URL: https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17573f61ccd-751b4de2e48972bf🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu II.1.6): Klarstellung: Es ist die Abgabe von Angeboten für ein und/oder mehrere Lose möglich. Die evtl. Angabe „Angebote sind möglich für nur die Gesamtheit aller Lose“ wird vom TED-System ggf. selbständig erzeugt und ist nicht zutreffend.
Ggf. erlauben es die Vergabeunterlagen, verschiedene „Alternativen“ anzubieten. Dies ist zulässig, es handelt sich nicht um Nebenangebote i. S. d. Vergaberechts.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Quelle: OJS 2020/S 215-526313 (2020-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kommunen - sämtlich aus Baden-Württemberg, Regierungsbezirk Freiburg -
Stadt Blumberg,
Stadt Furtwangen,
Stadt Geisingen,
Stadt Herbolzheim,
Gemeinde Schonach,
Stadt Schönau im Schwarzwald,
Stadt St. Georgen und
Stadt Villingen-Schwenningen
beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von insgesamt acht (8) völlig baugleichen (i. S. d. förderrechtlichen Vorgaben) automatischen Drehleiterfahrzeugen mit Korb Typ DLA(K) 23/12 nach DIN, eine DLA(K) 23/12 je Kommune, und samt der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung.
Die DLA(K) werden in zwei (2) Fachlosen beschafft:
Los 1: 8 Stk. DLA(K) 23/12 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten)
Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung für die acht beteiligten Feuerwehren
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den Dokumenten "AELP_SB-DLAK_Los-##".
Die Kommunen - sämtlich aus Baden-Württemberg, Regierungsbezirk Freiburg -
Stadt Blumberg,
Stadt Furtwangen,
Stadt Geisingen,
Stadt Herbolzheim,
Gemeinde Schonach,
Stadt Schönau im Schwarzwald,
Stadt St. Georgen und
Stadt Villingen-Schwenningen
beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von insgesamt acht (8) völlig baugleichen (i. S. d. förderrechtlichen Vorgaben) automatischen Drehleiterfahrzeugen mit Korb Typ DLA(K) 23/12 nach DIN, eine DLA(K) 23/12 je Kommune, und samt der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung.
Die DLA(K) werden in zwei (2) Fachlosen beschafft:
Los 1: 8 Stk. DLA(K) 23/12 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten)
Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung für die acht beteiligten Feuerwehren
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den Dokumenten "AELP_SB-DLAK_Los-##".
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Kommunen - sämtlich aus Baden-Württemberg, Regierungsbezirk Freiburg -
Stadt Blumberg,
Stadt Furtwangen,
Stadt Geisingen,
Stadt Herbolzheim,
Gemeinde Schonach,
Stadt Schönau im Schwarzwald,
Stadt St. Georgen und
Stadt Villingen-Schwenningen
beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von insgesamt acht (8) völlig baugleichen (i. S. d. förderrechtlichen Vorgaben) automatischen Drehleiterfahrzeugen mit Korb Typ DLA(K) 23/12 nach DIN, eine DLA(K) 23/12 je Kommune, und samt der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung.
beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von insgesamt acht (8) völlig baugleichen (i. S. d. förderrechtlichen Vorgaben) automatischen Drehleiterfahrzeugen mit Korb Typ DLA(K) 23/12 nach DIN, eine DLA(K) 23/12 je Kommune, und samt der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung.
Die DLA(K) werden in zwei (2) Fachlosen beschafft:
Los 1: 8 Stk. DLA(K) 23/12 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten)
Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung für die acht beteiligten Feuerwehren
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den Dokumenten "AELP_SB-DLAK_Los-##".
Bezeichnung des Loses: 8 Stk. DLA(K) 23/12 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten)
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 8 Stk. DLA(K) 23/12 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten) im Sinne eines geschuldeten Erfolgs. Es wird eine (1) DLA(K) je Kommune beschafft, mithin mit jeder Kommune ein (1) Vertrag geschlossen. Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den Dokumenten AELP_SB-DLAK_Los-##".
Beschaffung von 8 Stk. DLA(K) 23/12 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten) im Sinne eines geschuldeten Erfolgs. Es wird eine (1) DLA(K) je Kommune beschafft, mithin mit jeder Kommune ein (1) Vertrag geschlossen. Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den Dokumenten AELP_SB-DLAK_Los-##".
Bezeichnung des Loses: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung für die acht beteiligten Feuerwehren
Kurze Beschreibung:
Beschaffung der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung für die acht DLA(K) 23/12 der acht beteiligten Feuerwehren.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-22 📅
Name: Rosenbauer Deutschland GmbH
Postanschrift: Carl-Metz-Straße 9
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 72159650📞
E-Mail: maria.ochs@rosenbauer.com📧
Land: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Wilhelm Barth GmbH u. Co. KG
Postanschrift: Steinbeisstr. 14
Postort: Fellbach
Postleitzahl: 70736
Telefon: +49 711575600📞
E-Mail: info@barth-112.com📧
Land: Rems-Murr-Kreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
Quelle: OJS 2022/S 128-364496 (2022-07-01)