SAP-CAFM Systemeinführung

UKE Strategischer Einkauf

CAFM Raumbuch.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Software für das Facility Management
Referenznummer: VV 032-20
Kurze Beschreibung: CAFM Raumbuch.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Software für das Facility Management 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Projektleitung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: UKE Strategischer Einkauf
Postanschrift: Martinistr. 52
Postleitzahl: 20246
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.uke.de 🌏
E-Mail: submissionsstelle@uke.de 📧
Telefon: +49 40741055921 📞
Fax: +49 40741057412 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLPD97L/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLPD97L 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-14 📅
Datum des Beginns: 2020-08-15 📅
Datum des Endes: 2022-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 073-174643
ABl. S-Ausgabe: 73
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPD97L

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) betreibt im Kontext der betriebswirtschaftlichen Prozesse ein zentrales SAP ERP System. Auf dieser Plattform sind neben den Aktivitäten zum Krankenhaus- und Fallmanagement, Vorgänge der Finanzbuchhaltung und des Controllings sowie logistische Anwendungsfälle wie Materialwirtschaft, Instandhaltung als auch Fakturierung abgebildet.
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Der erfolgreiche Bewerber soll im Gesamtkontext „SAP-CAFM Systemeinführung“ die Projektumsetzung für das Projekt „CAFM-Umsetzung – Einführung und Optimierung von CAFM Prozessen im UKE Konzern“ ganzheitlich übernehmen. Dies beinhaltete insbesondere die Implementierungskonzeption, Realisierung sowie Einführung der notwendigen Softwarekomponenten, Prozesse und Lösungen im UKE Konzern.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
UKE Strategischer Einkauf
Martinistr. 52
20246 Hamburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
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Die Bewerbungsunterlagen (mitsamt Vordrucken und Formularen) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
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1. Handelsregisterauszug;
2. Schriftliche Unternehmensdarstellung;
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;
4. Angaben zum Bestehen einer Bewerbergemeinschaft und ggf. Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft;
5. Liste aller mit dem Bewerber im Sinne des § 15 Aktiengesetz (direkt oder analog) verbundenen Unternehmen oder Eigenerklärung des Bewerbers, dass solche Unternehmensverbindungen nicht bestehen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen jeweils auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
2. Bankauskunft;
3. Eigenerklärung Umsatz;
4. Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz;
5. Eigenerklärung Versicherungsschutz - (bestehende Haftpflichtversicherung oder eine verbindliche Zusage des Bewerbers, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme abzuschließen oder die Deckungssummen der bestehenden Versicherung zu erhöhen).
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Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Mindeststandards:
Gefordert ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 1 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie 5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung Personalstärke;
2. Eigenerklärung Qualitätsmanagement;
3. Mindestens 2 Referenzen zum mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
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Mindeststandards:
Mindestanforderung ist, dass mindestens 2 Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden, die den Anforderungen nach Ziff. 3.1 lit. f) und den Hinweisen im Formblatt 05-1 entsprechen. Referenzen werden nur dann als gleichwertig gewertet, wenn die Referenzen die Angaben gem. Ziff. 8.7. erfüllen. Eine Referenz kann mehrere Kriterien abdecken. Die Leistungen der Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung ist die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit), die anhand der nach Abschnitt III.1.2) und Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen, Angaben und Nachweise bewertet werden wird. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde).
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Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte)Skala/Notenstufen. Dabei werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
— 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Leistungsfähigkeit sowie Erfahrung/Fachkunde hervorragend geeignet;
— 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Leistungsfähigkeit sowie Erfahrung/Fachkunde gut geeignet;
— 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Leistungsfähigkeit sowie Erfahrung/Fachkunde hinreichend geeignet;
— 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Leistungsfähigkeit sowie Erfahrung/Fachkunde ausreichend geeignet;
— 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Leistungsfähigkeit sowie Erfahrung/Fachkunde lediglich hinsichtlich einzelner Aspekte geeignet.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung des Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat.
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Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Submissionsstelle
Internetadresse: www.uke.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.dtvp.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLPD97L/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1491 📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 073-174643 (2020-04-09)