Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sicherheits- und Empfangsdienst an den Standorten Stuttgart und Hamburg Seewetteramt des Deutschen Wetterdienstes
OV-41315/20-SRÖ”
Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Sicherheits- und Empfangsdienst an den Standorten Stuttgart und Hamburg Seewetteramt des Deutschen Wetterdienstes.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheits- und Empfangsdienst für den Standort Stuttgart
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦
Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort Stuttgart
Am Schnarrenberg 17
70376 Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung: Sicherheits- und Empfangsdienst am Standort Stuttgart.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheits- und Empfangsdienst für den Standort Hamburg Seewetteramt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort Hamburg Seewetteramt
Bernhard-Nocht-Str. 76
20359 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung: Sicherheits- und Empfangsdienst für den Standort Hamburg Seewetteramt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310361&criteriaId=2407 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gem. III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gem. III.1.1)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Das offene Verfahren für 11 Standorte (OV-38336/19-COL) musste am 30.12.2019 aufgehoben werden, da sich die Grundlage des Verfahrens wesentlich geändert...”
Beschleunigtes Verfahren
Das offene Verfahren für 11 Standorte (OV-38336/19-COL) musste am 30.12.2019 aufgehoben werden, da sich die Grundlage des Verfahrens wesentlich geändert hat. Der Leistungsbeginn der Neuausschreibung beginnt zum 1.12.2020.
Für die Standorte Hamburg Seewetteramt und Stuttgart konnten rechtlich keine Verträge bis zu diesem Zeitpunkt verlängert werden, so dass für diese beiden Standorte für den Zeitraum 1.4.2020 bis 30.11.2020 ein offenenes Verfahren durchgeführt wird. Aufgrund des Leistungsbeginns zum 1.4.2020 wird ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-27
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-27
09:15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber
Eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
Benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der
Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228/94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228/94 99-163
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Quelle: OJS 2020/S 030-070192 (2020-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 231 075 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 030-070192
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: OV-41315/20-SRÖ
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Sicherheits- und Empfangsdienst für den Standort Stuttgart
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: P.O.E. Security GmbH & Co. KG
Postort: Esslingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Esslingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 118143.20 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Sicherheits- und Empfangsdienst für den Standort Hamburg Seewetteramt
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: W.I.S. Sicherheit + Service GmbH & Co. KG
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 112931.86 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
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Quelle: OJS 2020/S 105-254511 (2020-05-28)