Sicherheits- und Empfangsdienst an den Standorten Stuttgart und Hamburg Seewetteramt des Deutschen Wetterdienstes

Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst, vertreten durch den Vorstand Personal und Betriebswirtschaft

Sicherheits- und Empfangsdienst an den Standorten Stuttgart und Hamburg Seewetteramt des Deutschen Wetterdienstes.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-11 Auftragsbekanntmachung
2020-05-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Empfangsdienste
Referenznummer: OV-41315/20-SRÖ
Kurze Beschreibung:
Sicherheits- und Empfangsdienst an den Standorten Stuttgart und Hamburg Seewetteramt des Deutschen Wetterdienstes.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Empfangsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Empfangsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart 🏙️
Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst, vertreten durch den Vorstand Personal und Betriebswirtschaft
Postanschrift: Frankfurter Straße 135
Postleitzahl: 63067
Postort: Offenbach am Main
Kontakt
Internetadresse: https://www.dwd.de 🌏
E-Mail: beschaffung@dwd.de 📧
Telefon: +49 69-80624361 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310361 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310361 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-12 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 030-070192
ABl. S-Ausgabe: 30

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Sicherheits- und Empfangsdienst für den Standort Stuttgart
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Sicherheits- und Empfangsdienst am Standort Stuttgart.
Bezeichnung des Loses: Sicherheits- und Empfangsdienst für den Standort Hamburg Seewetteramt
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Sicherheits- und Empfangsdienst für den Standort Hamburg Seewetteramt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Standort Stuttgart
Am Schnarrenberg 17
70376 Stuttgart
Standort Hamburg Seewetteramt
Bernhard-Nocht-Str. 76
20359 Hamburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310361&criteriaId=2407
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gem. III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Gem. III.1.1)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Das offene Verfahren für 11 Standorte (OV-38336/19-COL) musste am 30.12.2019 aufgehoben werden, da sich die Grundlage des Verfahrens wesentlich geändert hat. Der Leistungsbeginn der Neuausschreibung beginnt zum 1.12.2020.
Für die Standorte Hamburg Seewetteramt und Stuttgart konnten rechtlich keine Verträge bis zu diesem Zeitpunkt verlängert werden, so dass für diese beiden Standorte für den Zeitraum 1.4.2020 bis 30.11.2020 ein offenenes Verfahren durchgeführt wird. Aufgrund des Leistungsbeginns zum 1.4.2020 wird ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310361 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber
Eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
Benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der
Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228/94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228/94 99-163
Quelle: OJS 2020/S 030-070192 (2020-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 231 075 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 105-254511
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 030-070192
ABl. S-Ausgabe: 105

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-13 📅
Name: P.O.E. Security GmbH & Co. KG
Postort: Esslingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Esslingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 118143.20 EUR 💰
Name: W.I.S. Sicherheit + Service GmbH & Co. KG
Postort: Hamburg
Land: Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 112931.86 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Mehr anzeigen
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
Quelle: OJS 2020/S 105-254511 (2020-05-28)