Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz) i. S. v. § 6 der NGA Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten der Gewerbegebiete Bioenergiepark Nordwaldeck und Söllinge der Stadt Bad Arolsen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Bad Arolsen – Vergabe Wirtschaftlichkeitslücke
2020-04-BA
Produkte/Dienstleistungen: Internetdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz) i. S. v. § 6 der NGA...”
Kurze Beschreibung
Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz) i. S. v. § 6 der NGA Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten der Gewerbegebiete Bioenergiepark Nordwaldeck und Söllinge der Stadt Bad Arolsen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldedienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diensteanbieter📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsanlage📦
Ort der Leistung: Waldeck-Frankenberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet (Gewerbegebiete: Bioenergiepark Nordwaldeck und Söllinge der Stadt Bad Arolsen) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe. Der öffentliche Auftraggeber hat nach der Richtlinie des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, insbesondere Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete: Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen – gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 mit Förderbescheid vom 3.5.2019 und Änderungsbescheid vom 11.10.2019 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Zudem hat der Auftraggeber einen Letter of Intent zur Kofinanzierung von der Hessischen Staatskanzlei, eine Anerkennung der grundsätzlichen Förderwürdigkeit und eine Genehmigung zum vorzeitigen Projektbeginn nach der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen vom 08.08.2016 zur Kofinanzierung des Bundesprogramms erhalten. Die Förderung soll durch die Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gem. § 6 NGA-RR erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 und der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen vom 08.08.2016 zur Kofinanzierung des Bundesprogramms.
Die Laufzeit von 84 Monaten bezieht sich auf die Zweckbindungsfrist, beginnend mit Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 4.2 BNBest-Breitband. Nach Ziffer 4.1 BNBest-Breitband ist der Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung,
b) Nachweis über das Vorliegen einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung,
b) Nachweis über das Vorliegen einer Bescheinigung der BNetzA gemäß § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG),
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahme des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (bereitgestelltes Formular – Anlage 11),
d) Unternehmensprofil des Bewerbers,
e) Einreichung der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (bereitgestelltes Formular Anlage 12),
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht;
Mindestvoraussetzung ist ein kumulierter Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 4 Mio. EUR.
Zum Nachweis des Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre hat der Bieter die Eigenerklärung zum Umsatz vorzulegen (bereitgestelltes Formular – Anlage 13);
b) Vorlage der vollständigen Jahresabschlüsse bzgl. der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
c) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung (z. B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig);
d) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden von 150 000 EUR und Vermögensschäden von 100 000 EUR, die jeweils in dem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen (soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger sind, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall erfolgt. Der Auftraggeber kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen.);
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Vorlage einer Referenzliste vergleichbarer Projekte in den letzten 3 Jahren (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Vorlage einer Referenzliste vergleichbarer Projekte in den letzten 3 Jahren (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Kunden-/Hausanschlüsse, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechende Kontaktdaten); sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens (bereitgestelltes Formular – Anlage 17);
Mindestvoraussetzung ist eine mit diesem Projekt vergleichbare Referenz hinsichtlich Qualität (Ausbau FTTB/H) und Umfang (40 Hausanschlüsse);
b) Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung für den passiven Ausbau der Breitbandinfrastruktur und deren aktiven Betrieb;
c) Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bewerber mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheiten für die Vertragserfüllung zu verlangen.
Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmen, Verleihunternehmen (§ 8 Abs....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheiten für die Vertragserfüllung zu verlangen.
Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmen, Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG) oder Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen nach Abschnitt III abzugeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Bietergemeinschaftserklärung" (bereitgestelltes Formular Anlage 9) abzugeben.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist das Formblatt "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer" (bereitgestelltes Formular Anlage 10) einzureichen. In diesem Fall ist zusätzlich von dem Nachunternehmen eine „Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers" (bereitgestelltes Formular Anlage 10) abzugeben.
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen hat sich der Bewerber zu verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach §§ 4 und 6 HVTG durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem Auftraggeber Tariftreue- und sonstige Verpflichtungs- sowie Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen (bereitgestelltes Formular Anlage 10a). Gleiches gilt, wenn der Bieter oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetzt. Die beiden vorgenannten Sätze gelten entsprechend für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CD9LU
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126-603📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151125-816 📠
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2020/S 072-172081 (2020-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Bad Arolsen — Aufhebung Vergabeverfahren Wirtschaftlichkeitslücke
2020-04-BA” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bad Arolsen
Große Allee 26
34454 Bad Arolsen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet (Gewerbegebiete: Bioenergiepark Nordwaldeck und Söllinge der Stadt Bad Arolsen) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe. Der öffentliche Auftraggeber hat nach der Richtlinie des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, insbesondere Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete: Aufruf zur Antragseinreichung — Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen — gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 mit Förderbescheid vom 3.5.2019 und Änderungsbescheid vom 11.10.2019 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Zudem hat der Auftraggeber einen Letter of Intent zur Kofinanzierung von der Hessischen Staatskanzlei, eine Anerkennung der grundsätzlichen Förderwürdigkeit und eine Genehmigung zum vorzeitigen Projektbeginn nach der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen vom 8.8.2016 zur Kofinanzierung des Bundesprogramms erhalten. Die Förderung soll durch die Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gem. § 6 NGA-RR erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 und der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen vom 8.8.2016 zur Kofinanzierung des Bundesprogramms.
Die Laufzeit von 84 Monaten bezieht sich auf die Zweckbindungsfrist, beginnend mit Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 4.2 BNBest-Breitband. Nach Ziffer 4.1 BNBest-Breitband ist der Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Konzept mit Struktur und Technologie des zu errichtenden NGA-Netzes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Endkundenpreis (Endkundenprodukt 1: Geschäftskundenprodukt mit Bandbreiten von größer, gleich 100 Mbit/s symmetrisch. Endkundenprodukt 2:...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Endkundenpreis (Endkundenprodukt 1: Geschäftskundenprodukt mit Bandbreiten von größer, gleich 100 Mbit/s symmetrisch. Endkundenprodukt 2: Geschäftskundenprodukt mit Bandbreiten von größer, gleich 1 Gbit/s symmetrisch. Beide Produkte werden in der Bewertung mit 50 % gewichtet.)
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeit des Angebotes (Höhe der möglichen Wirtschaftlichkeitslücke)
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 072-172081
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CD3HV
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB — Form, Inhalt
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 195-472349 (2020-10-02)