Kultur in ländlichen Räumen ist eher „Breitenkultur“, die sich durch eigene künstlerische Betätigung und zivilgesellschaftliches Engagement auszeichnet. Sie schließt Elemente der Brauchtumspflege wie Laienspielgruppen und Kulturvereine ebenso ein wie einzelne Kulturschaffende und zivilgesellschaftliche Akteure vor Ort, die anderen den Weg zur Kultur bereiten.
Kultur bietet Anlass für zwischenmenschliche Begegnungen und ist damit ein Medium für soziales Vertrauen und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie fördert gleichzeitig die Identifikation der Menschen mit ihrer Region und macht sie für potenzielle Arbeitgeber, touristische Gäste und Neubürger attraktiv.
Der Fokus des „Wissensverbundes regionale Kultur“ liegt auf den zu eruierenden strukturellen Voraussetzungen, die für die Teilhabe der Menschen an kulturellen Aktivitäten in ländlichen und strukturschwachen Regionen notwendig sind. Insbesondere gilt es, Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen zu identifizieren, die es den Akteuren ermöglichen, steuernd einzugreifen, aber auch Synergien zwischen Kultur und anderen Bereichen der Daseinsvorsorge zu fördern.
Durch die Entwicklung von Transferstrategien und -formaten sollen gewonnene Erkenntnisse in einem systematischen Wissenstransfer innerhalb und außerhalb der untersuchten Regionen zugänglich gemacht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Studie Wissensverbund Regionale und kulturelle Identität
10.05.07.20.8
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Kultur in ländlichen Räumen ist eher „Breitenkultur“, die sich durch eigene künstlerische Betätigung und zivilgesellschaftliches Engagement auszeichnet. Sie...”
Kurze Beschreibung
Kultur in ländlichen Räumen ist eher „Breitenkultur“, die sich durch eigene künstlerische Betätigung und zivilgesellschaftliches Engagement auszeichnet. Sie schließt Elemente der Brauchtumspflege wie Laienspielgruppen und Kulturvereine ebenso ein wie einzelne Kulturschaffende und zivilgesellschaftliche Akteure vor Ort, die anderen den Weg zur Kultur bereiten.
Kultur bietet Anlass für zwischenmenschliche Begegnungen und ist damit ein Medium für soziales Vertrauen und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie fördert gleichzeitig die Identifikation der Menschen mit ihrer Region und macht sie für potenzielle Arbeitgeber, touristische Gäste und Neubürger attraktiv.
Der Fokus des „Wissensverbundes regionale Kultur“ liegt auf den zu eruierenden strukturellen Voraussetzungen, die für die Teilhabe der Menschen an kulturellen Aktivitäten in ländlichen und strukturschwachen Regionen notwendig sind. Insbesondere gilt es, Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen zu identifizieren, die es den Akteuren ermöglichen, steuernd einzugreifen, aber auch Synergien zwischen Kultur und anderen Bereichen der Daseinsvorsorge zu fördern.
Durch die Entwicklung von Transferstrategien und -formaten sollen gewonnene Erkenntnisse in einem systematischen Wissenstransfer innerhalb und außerhalb der untersuchten Regionen zugänglich gemacht werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 285 714 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn Berlin
Beschreibung der Beschaffung: Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 285 714 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-08 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Bewerber oder Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Bewerber oder Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=367918&criteriaId=10702 Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-18
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-18
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Weitere verbindliche Regelungen siehe Dokument „VI. 3) Zusätzliche Angaben zur Vergabe“.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 245-607514 (2020-12-11)