Die Bundesregierung hat in ihrem Beschluss vom 10. Juli 2019 zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ („Unser Plan für Deutschland“) ihr Ziel bekräftigt, mit ihrer Politik die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilregionen Deutschlands voranzubringen, bestehende Disparitäten zu verringern und deren Verfestigung zu verhindern. Mit vielfältigen Ansätzen der Heimatpolitik und der Regionalentwicklungspolitik will die Bundesregierung gegensteuern und ein zukunftsfestes, nachhaltiges Deutschland gestalten, in dem der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt wird und der Mensch im Mittelpunkt steht.
Eine Empfehlung in „Unser Plan für Deutschland“ ist die Dezentralisierung von Bundesbehörden. Neuansiedlungen und Ausgründungen sollen verstärkt in Zentrale Orte des ländlichen Raumes, wie Klein- und Mittelstädte, erfolgen, um die historisch gewachsene, polyzentrische Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur aufrechtzuerhalten und auszubauen (S. 70). Dasselbe gilt für Hochschul- und Forschungseinrichtungen. „Angestrebt werden sollten Cluster von (Fach-)Hochschulen, Behörden, Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen, sodass Ausbildung und praktische Anwendung nah beieinanderliegen (S. 17).“ Denselben Ansatz verfolgt auch das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen (Entwurf 2019) mit konkreten Vorschlägen für Ausgründungen und Neuansiedlungen von Behörden und Forschungseinrichtungen. Bis zum Jahr 2028 sollen bis zu 5 000 Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und sonstigen Bundeseinrichtungen dort erhalten oder neu eingerichtet werden (§ 18, Absatz 1).
Die ersten Ansiedlungsentscheidungen wurden getroffen und mit der Umsetzung wurde begonnen. So konnten zum Stichtag 31.12.2019 von den bisher in vier Kohleregionen geplanten rd. 4 800 Arbeitsplätzen bereits rd. 327 tatsächlich besetzt werden. Daher soll im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) des BMI untersucht werden, wie dieser Prozess unterstützt werden kann. Erkenntnisse aus den Fallstudien sollen überprüft werden, ob sie sich auf weitere Regionen übertragen lassen.
Die ausgeschriebene Studie zur Ansiedlung von (Bundes)-behörden/-einrichtungen in Regionen mit ländlichen und insbesondere strukturschwachen bzw. vom Strukturwandel betroffenen Regionen (z. B. Kohlerevieren) soll klären, inwiefern die Ansiedlung von Behörden ein geeignetes Instrument zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und einer gleichwertigen nachhaltigen Raumentwicklung ist.
Wichtige Forschungsleitfragen der Studie sind:
— Wo gab es frühere Neuansiedlungen und wie ist die mittel- bzw. langfristige Wirkung – auch differenziert nach z. B. Regionstypen – zu beurteilen?
— Welche Erfolge und Probleme zeigen sich im Laufe der Jahre sowohl bezogen auf die Institutionen selber als auch auf die Standortregionen?
— In welchen Regionen gibt es gute Potenziale für zukünftige Ansiedlungen?
— Welche Faktoren kann die Politik beeinflussen, um im Sinne einer aktiven Strukturpolitik die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und eine gleichwertige nachhaltige Raumentwicklung durch die Ansiedlung von Behörden und Forschungseinrichtungen zu erreichen?
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Studie zur Ansiedlung von (Bundes)-behörden/-einrichtungen in Regionen mit besonderem Förderbedarf
10.05.07-20.10”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Bundesregierung hat in ihrem Beschluss vom 10. Juli 2019 zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ („Unser Plan für...”
Kurze Beschreibung
Die Bundesregierung hat in ihrem Beschluss vom 10. Juli 2019 zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ („Unser Plan für Deutschland“) ihr Ziel bekräftigt, mit ihrer Politik die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilregionen Deutschlands voranzubringen, bestehende Disparitäten zu verringern und deren Verfestigung zu verhindern. Mit vielfältigen Ansätzen der Heimatpolitik und der Regionalentwicklungspolitik will die Bundesregierung gegensteuern und ein zukunftsfestes, nachhaltiges Deutschland gestalten, in dem der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt wird und der Mensch im Mittelpunkt steht.
Eine Empfehlung in „Unser Plan für Deutschland“ ist die Dezentralisierung von Bundesbehörden. Neuansiedlungen und Ausgründungen sollen verstärkt in Zentrale Orte des ländlichen Raumes, wie Klein- und Mittelstädte, erfolgen, um die historisch gewachsene, polyzentrische Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur aufrechtzuerhalten und auszubauen (S. 70). Dasselbe gilt für Hochschul- und Forschungseinrichtungen. „Angestrebt werden sollten Cluster von (Fach-)Hochschulen, Behörden, Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen, sodass Ausbildung und praktische Anwendung nah beieinanderliegen (S. 17).“ Denselben Ansatz verfolgt auch das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen (Entwurf 2019) mit konkreten Vorschlägen für Ausgründungen und Neuansiedlungen von Behörden und Forschungseinrichtungen. Bis zum Jahr 2028 sollen bis zu 5 000 Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und sonstigen Bundeseinrichtungen dort erhalten oder neu eingerichtet werden (§ 18, Absatz 1).
Die ersten Ansiedlungsentscheidungen wurden getroffen und mit der Umsetzung wurde begonnen. So konnten zum Stichtag 31.12.2019 von den bisher in vier Kohleregionen geplanten rd. 4 800 Arbeitsplätzen bereits rd. 327 tatsächlich besetzt werden. Daher soll im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) des BMI untersucht werden, wie dieser Prozess unterstützt werden kann. Erkenntnisse aus den Fallstudien sollen überprüft werden, ob sie sich auf weitere Regionen übertragen lassen.
Die ausgeschriebene Studie zur Ansiedlung von (Bundes)-behörden/-einrichtungen in Regionen mit ländlichen und insbesondere strukturschwachen bzw. vom Strukturwandel betroffenen Regionen (z. B. Kohlerevieren) soll klären, inwiefern die Ansiedlung von Behörden ein geeignetes Instrument zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und einer gleichwertigen nachhaltigen Raumentwicklung ist.
Wichtige Forschungsleitfragen der Studie sind:
— Wo gab es frühere Neuansiedlungen und wie ist die mittel- bzw. langfristige Wirkung – auch differenziert nach z. B. Regionstypen – zu beurteilen?
— Welche Erfolge und Probleme zeigen sich im Laufe der Jahre sowohl bezogen auf die Institutionen selber als auch auf die Standortregionen?
— In welchen Regionen gibt es gute Potenziale für zukünftige Ansiedlungen?
— Welche Faktoren kann die Politik beeinflussen, um im Sinne einer aktiven Strukturpolitik die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und eine gleichwertige nachhaltige Raumentwicklung durch die Ansiedlung von Behörden und Forschungseinrichtungen zu erreichen?
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 201680.67 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 201680.67 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-11-19 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Unternehmen, die sich in den vergangenen zwölf Monaten mit einem Angebot oder einem Teilnahmeantrag an einer unserer Ausschreibungen beteiligt und Unterlagen i.S.d. § 48 Abs. 1 VgV eingereicht hatten, von denen sie jetzt annehmen, diese seien immer noch zutreffend und gültig, können anstelle einer erneuten Vorlage auf diese Unterlagen, die genau zu bezeichnen sind, verweisen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Unternehmen, die sich in den vergangenen zwölf Monaten mit einem Angebot oder einem Teilnahmeantrag an einer unserer Ausschreibungen beteiligt und Unterlagen i.S.d. § 48 Abs. 1 VgV eingereicht hatten, von denen sie jetzt annehmen, diese seien immer noch zutreffend und gültig, können anstelle einer erneuten Vorlage auf diese Unterlagen, die genau zu bezeichnen sind, verweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe „Eignungskriterien“.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-12
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
Weitere verbindliche Regelungen siehe „VI.3. Zusätzliche Angaben zur Vergabe“.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 133-326721 (2020-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Bundesregierung hat in ihrem Beschluss vom 10. Juli 2019 zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ („Unser Plan für...”
Kurze Beschreibung
Die Bundesregierung hat in ihrem Beschluss vom 10. Juli 2019 zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ („Unser Plan für Deutschland“) ihr Ziel bekräftigt, mit ihrer Politik die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilregionen Deutschlands voranzubringen, bestehende Disparitäten zu verringern und deren Verfestigung zu verhindern. Mit vielfältigen Ansätzen der Heimatpolitik und der Regionalentwicklungspolitik will die Bundesregierung gegensteuern und ein zukunftsfestes, nachhaltiges Deutschland gestalten, in dem der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt wird und der Mensch im Mittelpunkt steht.
Eine Empfehlung in „Unser Plan für Deutschland“ ist die Dezentralisierung von Bundesbehörden. Neuansiedlungen und Ausgründungen sollen verstärkt in Zentrale Orte des ländlichen Raumes, wie Klein- und Mittelstädte, erfolgen, um die historisch gewachsene, polyzentrische Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur aufrechtzuerhalten und auszubauen (S. 70). Dasselbe gilt für Hochschul- und Forschungseinrichtungen. „Angestrebt werden sollten Cluster von (Fach-)Hochschulen, Behörden, Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen, sodass Ausbildung und praktische Anwendung nah beieinanderliegen (S. 17).“ Denselben Ansatz verfolgt auch das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen (Entwurf 2019) mit konkreten Vorschlägen für Ausgründungen und Neuansiedlungen von Behörden und Forschungseinrichtungen. Bis zum Jahr 2028 sollen bis zu 5.000 Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und sonstigen Bundeseinrichtungen dort erhalten oder neu eingerichtet werden (§ 18, Absatz 1).
Die ersten Ansiedlungsentscheidungen wurden getroffen und mit der Umsetzung wurde begonnen. So konnten zum Stichtag 31.12.2019 von den bisher in vier Kohleregionen geplanten rd. 4.800 Arbeitsplätzen bereits rd. 327 tatsächlich besetzt werden. Daher soll im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) des BMI untersucht werden, wie dieser Prozess unterstützt werden kann. Erkenntnisse aus den Fallstudien sollen überprüft werden, ob sie sich auf weitere Regionen übertragen lassen.
Die ausgeschriebene Studie zur Ansiedlung von (Bundes)-behörden/ -einrichtungen in Regionen mit ländlichen und insbesondere strukturschwachen bzw. vom Strukturwandel betroffenen Regionen (z. B. Kohlerevieren) soll klären, inwiefern die Ansiedlung von Behörden ein geeignetes Instrument zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und einer gleichwertigen nachhaltigen Raumentwicklung ist.
Wichtige Forschungsleitfragen der Studie sind:
– Wo gab es frühere Neuansiedlungen und wie ist die mittel- bzw. langfristige Wirkung – auch differenziert nach z.B. Regionstypen – zu beurteilen?
– Welche Erfolge und Probleme zeigen sich im Laufe der Jahre sowohl bezogen auf die Institutionen selber als auch auf die Standortregionen?
– In welchen Regionen gibt es gute Potenziale für zukünftige Ansiedlungen?
– Welche Faktoren kann die Politik beeinflussen, um im Sinne einer aktiven Strukturpolitik die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und eine gleichwertige nachhaltige Raumentwicklung durch die Ansiedlung von Behörden und Forschungseinrichtungen zu erreichen?
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 133-326721
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Studie zur Ansiedlung von (Bundes)-behörden/-einrichtungen in Regionen mit besonderem Förderbedarf” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Weitere verbindliche Regelungen siehe „VI.3) Zusätzliche Angaben zur Vergabe“
Quelle: OJS 2020/S 185-447123 (2020-09-18)