Herstellen der Elektrischen Anlagen und Beleuchtungsanlagen in 2 Bauabschnitten im Zuge des Neubaus der Straßenbahnlinie 2 und Neubau der Haltestellen ÖPNV am HBF Ulm für die SWU Verkehr und für die Stadt Ulm zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes. Bauabschnitt 1, SWU Verkehr — Haltestellen / Friedrich-Ebert-Str. mit: Kabelzug über vorhandene Rohre und Schächte, Beleuchtung mit Mastleuchten und in Dachkonstruktionen, Verteiler für Verkehr / Beleuchtung auf Haltestelle, Erdung der einzelnen Anlagenteile auf Bahnerder, Ansteuerung der Beleuchtung über Steuersignal der Stadt Ulm und Beleuchtungsregelung über KNX und Dali. Bauabschnitt 2, Stadt Ulm — Bahnhofsvorplatz mit: Kabelzug über vorhandene Rohre und Schächte, Beleuchtung mit Mastleuchten und in Dachkonstruktionen, Verteiler für Bahnhofsvorplatz und Beleuchtungsregelung über KNX und Dali.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroinstallationsarbeiten
Referenznummer: SWU L2SSSH_430
Kurze Beschreibung:
Herstellen der Elektrischen Anlagen und Beleuchtungsanlagen in 2 Bauabschnitten im Zuge des Neubaus der Straßenbahnlinie 2 und Neubau der Haltestellen ÖPNV am HBF Ulm für die SWU Verkehr und für die Stadt Ulm zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes. Bauabschnitt 1, SWU Verkehr — Haltestellen / Friedrich-Ebert-Str. mit: Kabelzug über vorhandene Rohre und Schächte, Beleuchtung mit Mastleuchten und in Dachkonstruktionen, Verteiler für Verkehr / Beleuchtung auf Haltestelle, Erdung der einzelnen Anlagenteile auf Bahnerder, Ansteuerung der Beleuchtung über Steuersignal der Stadt Ulm und Beleuchtungsregelung über KNX und Dali. Bauabschnitt 2, Stadt Ulm — Bahnhofsvorplatz mit: Kabelzug über vorhandene Rohre und Schächte, Beleuchtung mit Mastleuchten und in Dachkonstruktionen, Verteiler für Bahnhofsvorplatz und Beleuchtungsregelung über KNX und Dali.
Herstellen der Elektrischen Anlagen und Beleuchtungsanlagen in 2 Bauabschnitten im Zuge des Neubaus der Straßenbahnlinie 2 und Neubau der Haltestellen ÖPNV am HBF Ulm für die SWU Verkehr und für die Stadt Ulm zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes. Bauabschnitt 1, SWU Verkehr — Haltestellen / Friedrich-Ebert-Str. mit: Kabelzug über vorhandene Rohre und Schächte, Beleuchtung mit Mastleuchten und in Dachkonstruktionen, Verteiler für Verkehr / Beleuchtung auf Haltestelle, Erdung der einzelnen Anlagenteile auf Bahnerder, Ansteuerung der Beleuchtung über Steuersignal der Stadt Ulm und Beleuchtungsregelung über KNX und Dali. Bauabschnitt 2, Stadt Ulm — Bahnhofsvorplatz mit: Kabelzug über vorhandene Rohre und Schächte, Beleuchtung mit Mastleuchten und in Dachkonstruktionen, Verteiler für Bahnhofsvorplatz und Beleuchtungsregelung über KNX und Dali.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektroinstallationsarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bahnsteigbeleuchtung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ulm, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Objekt Umfang der Beschaffung
Dauer: 23 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Unterlagen sind mit den Angebotsunterlagen vorzulegen:
— Handelsregisterauszug oder
— Eintrag in die Handwerksrolle.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen.
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung auf dem Formblatt KEV 179).
Zusätzlich zu den vorstehenden Nachweisen/Erklärungen haben die Bewerber folgende Nachweise auf Nachfrage vorzulegen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft.
Alle geforderten Nachweise, Erklärungen oder Bescheinigungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen Unternehmen vorzulegen.
Alle geforderten Nachweise, Erklärungen oder Bescheinigungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen Unternehmen vorzulegen.
Alle unter Ziff. III geforderten Eignungsnachweise können geführt werden:
a) durch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder
b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder
c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben über die Ausführung von mindestens 3 durch den Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (jeweils unter Angabe der in Formblatt „KEV 179 AngErg Eignung“ unter Buchstabe b) in Verbindung mit Seiten 3 und 4 geforderten Eintragungen),
1. Angaben über die Ausführung von mindestens 3 durch den Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (jeweils unter Angabe der in Formblatt „KEV 179 AngErg Eignung“ unter Buchstabe b) in Verbindung mit Seiten 3 und 4 geforderten Eintragungen),
2. Auf gesonderte Nachfrage hin: Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Vertragserfüllung ist eine Sicherheitsleistung iHv 5 % der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer zu leisten. Für Mängelansprüche ist eine Sicherheit iHv 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) zu leisten. Die Sicherheiten müssen den Mustern in den Vergabeunterlagen (Formblätter 310 + 311 des VHB) entsprechen. Für die Sicherheiten gilt § 17 VOB/B. Für Abschlagszahlungen i. S. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz VOB/B und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. Der AG hat eine Montageversicherung nach AMoB abgeschlossen. Mitversichert sind die Risiken aller am Bau beteiligten Unternehmen. Die Selbstbeteiligung je Schadensereignis beträgt mindestens 20 000,00 EUR und ist im Schadensfall jeweils von derjenigen Partei zu übernehmen, die nach VOB/B die Gefahr zu tragen hat.
Für die Vertragserfüllung ist eine Sicherheitsleistung iHv 5 % der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer zu leisten. Für Mängelansprüche ist eine Sicherheit iHv 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) zu leisten. Die Sicherheiten müssen den Mustern in den Vergabeunterlagen (Formblätter 310 + 311 des VHB) entsprechen. Für die Sicherheiten gilt § 17 VOB/B. Für Abschlagszahlungen i. S. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz VOB/B und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. Der AG hat eine Montageversicherung nach AMoB abgeschlossen. Mitversichert sind die Risiken aller am Bau beteiligten Unternehmen. Die Selbstbeteiligung je Schadensereignis beträgt mindestens 20 000,00 EUR und ist im Schadensfall jeweils von derjenigen Partei zu übernehmen, die nach VOB/B die Gefahr zu tragen hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform (vgl. Ziffer I.3)) zum Download bereitgestellt; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Die Angebote können nur entweder elektronisch in Textform oder elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur über die Vergabeplattform abgegeben werden. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden ausschließlich in anonymisierter Form allen Bietern im Internet unter dem in I.3) genannten Link zugänglich beantwortet. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Informationen der Vergabestelle einzusehen. Auskünfte können nur bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden (§ 16 Abs. 3 SektVO). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich auf der Vergabeplattform veröffentlicht werden.
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform (vgl. Ziffer I.3)) zum Download bereitgestellt; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Die Angebote können nur entweder elektronisch in Textform oder elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur über die Vergabeplattform abgegeben werden. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden ausschließlich in anonymisierter Form allen Bietern im Internet unter dem in I.3) genannten Link zugänglich beantwortet. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Informationen der Vergabestelle einzusehen. Auskünfte können nur bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden (§ 16 Abs. 3 SektVO). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich auf der Vergabeplattform veröffentlicht werden.
2. Die Leistungen fallen unter den Geltungsbereich des „Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)“. Bieter und deren Nachunternehmer haben die Einhaltung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen mit Formblatt KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn zu bestätigen.
2. Die Leistungen fallen unter den Geltungsbereich des „Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)“. Bieter und deren Nachunternehmer haben die Einhaltung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen mit Formblatt KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn zu bestätigen.
3. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber zusammen mit dem Bieter/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
3. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber zusammen mit dem Bieter/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis spätestens zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1–3 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist an die Vergabekammer zu richten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis spätestens zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1–3 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist an die Vergabekammer zu richten.
Quelle: OJS 2020/S 230-567958 (2020-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellen der Elektrischen Anlagen und Beleuchtungsanlagen in 2 Bauabschnitten im Zuge des Neubaus der Straßenbahnlinie 2 und Neubau der Haltestellen ÖPNV am HBF Ulm für die SWU Verkehr und für die Stadt Ulm zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes. Bauabschnitt 1, SWU Verkehr – Haltestellen / Friedrich-Ebert-Str. mit: Kabelzug über vorhandene Rohre und Schächte, Beleuchtung mit Mastleuchten und in Dachkonstruktionen, Verteiler für Verkehr / Beleuchtung auf Haltestelle, Erdung der einzelnen Anlagenteile auf Bahnerder, Ansteuerung der Beleuchtung über Steuersignal der Stadt Ulm und Beleuchtungsregelung über KNX und Dali. Bauabschnitt 2, Stadt Ulm – Bahnhofsvorplatz mit: Kabelzug über vorhandene Rohre und Schächte, Beleuchtung mit Mastleuchten und in Dachkonstruktionen, Verteiler für Bahnhofsvorplatz und Beleuchtungsregelung über KNX und Dali.
Herstellen der Elektrischen Anlagen und Beleuchtungsanlagen in 2 Bauabschnitten im Zuge des Neubaus der Straßenbahnlinie 2 und Neubau der Haltestellen ÖPNV am HBF Ulm für die SWU Verkehr und für die Stadt Ulm zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes. Bauabschnitt 1, SWU Verkehr – Haltestellen / Friedrich-Ebert-Str. mit: Kabelzug über vorhandene Rohre und Schächte, Beleuchtung mit Mastleuchten und in Dachkonstruktionen, Verteiler für Verkehr / Beleuchtung auf Haltestelle, Erdung der einzelnen Anlagenteile auf Bahnerder, Ansteuerung der Beleuchtung über Steuersignal der Stadt Ulm und Beleuchtungsregelung über KNX und Dali. Bauabschnitt 2, Stadt Ulm – Bahnhofsvorplatz mit: Kabelzug über vorhandene Rohre und Schächte, Beleuchtung mit Mastleuchten und in Dachkonstruktionen, Verteiler für Bahnhofsvorplatz und Beleuchtungsregelung über KNX und Dali.
Gesamtwert des Auftrags: 518680.52 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge