Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand der Befähigung zur Berufsausübung der Bewerber sowie der nachgewiesenen wirtschaftlichen/finanziellen und technischen/berufliche Leistungsfähigkeit.
In die Bewertung der vorgelegten Teilnahmeanträge fließen die Ergebnisse der Bewertung der wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit zu 40 % und die Ergebnisse der Bewertung der technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit zu 60 % ein.
Bewertungskriterien und Gewichtung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (kaufmännische Bewertung) (Gesamtgewichtung 40 %):
1. Unternehmensdarstellung des Bewerbers bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Vorstellung des Unternehmens. Hier können folgende Informationen einfließen: Historische Entwicklung, Organisation, Eigentums- und Beteiligungsstrukturen. Darstellung der Kernkompetenzen/des Schwerpunktes der Geschäftstätigkeit, sowie die Bedeutung des entsprechenden Geschäftsfeldes bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (geht zu 20 % in die kaufmännische Bewertung mit ein),
2. Bonitätsrating des Bewerbers durch die Fa. Creditsafe (wird durch die DFS eingeholt). Die qualitative Bewertung des Ratings erfolgt linear innerhalb der Skala 1,0 bis 2,9 (geht zu 70 % in die kaufmännische Bewertung mit ein),
3. Umsatzentwicklung des Bewerbers der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (geht zu 10 % in die kaufmännische Bewertung mit ein).
Bewertungskriterien und Gewichtung der Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeit (fachliche Bewertung) (Gesamtgewichtung 60 %):
1. Darstellung realisierter Aufträge des Bewerbers in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart (in Form von Referenzen mit detaillierter Projektbeschreibung) mit Angabe des Realisierungszeitraumes und Nennung von Auftraggebern sowie Auftragswerten, die in den vergangenen 5 Jahren abgewickelt wurden. Bewertet wird die Vergleichbarkeit und Übereinstimmung der eingereichten Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistungsart und Größenordnung. Insbesondere sollten die einzureichenden Referenzen u.a. folgende Bereiche/Leistungen betrachten:
— Referenzen zu wissenschaftlichen Analysen, Forschungsprojekten und Gutachten;
— Referenzen zu Forschungs- und Beratungsprojekten bezüglich der DDS-Technologie und unmittelbar benachbarter Bereiche (Surveillance, Sensorik, Tracking, MSDF, C-Systeme);
— Referenzen zu Forschungs- und Beratungsprojekten bezüglich Tracking und Multisensordatenfusion für Primärziele (Drohnen oder militärische Ziele u. Vergleichbares);
— Referenzen zu Forschungs- und Beratungsprojekten bezüglich Radardetektion für airborne Primärziele (Drohnen oder militärische Ziele u. Vergleichbares) und Datenverarbeitung;
— Referenzen zu Forschungs- und Beratungsprojekten bezüglich RF-Detektion für airborne Primärziele (Drohnen oder militärische Ziele u. Vergleichbares) und Datenverarbeitung;
— Referenzen zu Forschungs- und Beratungsprojekten bezüglich video/elektrooptischer Detektion für airborne Primärziele (Drohnen oder militärische Ziele u. Vergleichbares) und Datenverarbeitung;
— Referenzen zu Forschungs- und Beratungsprojekten bezüglich weiterer Detektionstechnologien für airborne Primärziele (Drohnen oder militärische Ziele u. Vergleichbares) und Datenverarbeitung. (geht zu 60 % in die fachliche Bewertung mit ein).
2. Vorlage einer Aussage des Bewerbers über das vorhandene Know-how und Fachwissen bezüglich folgender Aspekte und Wissensgebiete:
— Kenntnisse über Analyse- und Auswertesysteme für Primär-Surveillance, MSDF und Tracking (z. B. Beschreibung eigener Systeme des Bewerbers);
— Kenntnisse über Analyse- und Auswertesysteme für Forschungszwecke für Primär-Surveillance, MSDF und Tracking (z. B. Beschreibung eigener Systeme des Bewerbers);
— Kenntnisse über Algorithmen für Forschungszwecke für Primär-Surveillance, MSDF und Tracking;
— Kenntnisse über Anforderungen und Entwicklung von Software-Prototypen für HMI-Komponenten von C-Systemen für DDS (Polizei, Militär, Flugsicherung);
— Kenntnisse von QS-Systeme in der System- und Softwareentwicklung, insbesondere für Luftfahrtanwendungen.
(geht zu 20 % in die fachliche Bewertung mit ein).
3. Vorlage allgemeiner Aussagen des Bewerbers zur Mitarbeiterstruktur und Mitarbeiterqualifikation wie Ausbildung/allgemeine Qualifikation/allgemeines Fachwissen im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistungsart (z. B. Anzahl und Ausbildung der vorhandenen Wissenschaftler und Softwareentwickler).
(geht zu 20 % in die fachliche Bewertung mit ein).