Das vom damaligen BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)
2017 veröffentlichte Weißbuch Stadtgrün umfasst einen Arbeitsauftrag an den Bund, wie er Städte und Gemeinden dabei unterstützen kann, urbanes Grün mittel- und auch langfristig durch integrierte und nachhaltige Stadtentwicklungspolitik zu stärken. Es umfasst insgesamt zehn Handlungsfelder und eine große Zahl konkreter Maßnahmen des Bundes für die Sicherung und Qualifizierung von Grün- und Freiflächen, über deren
Umsetzung u.a. im Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung zu berichten sein wird. Das für das Thema Stadtgrün zuständige Bundesinnenministerium (BMI) unterstützt das Weißbuch Stadtgrün und die Aktivitäten zu dessen Umsetzung.
In den vergangenen Jahren wurden im Weißbuch-Prozess neben der Initiierung von Forschungsprojekten
u.a. Dialogforen, Forschungswerkstätten, Wettbewerbe, Maßnahmen zur Vorbildfunktion an Bundesbauten, Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer gestartet oder durchgeführt – in weiten Teilen wurde dies bis 2019 noch durch die Forschungsassistenz zum Weißbuchprozess unterstützt. Da sich die Vielzahl der Aktivitäten zur Umsetzung des Weißbuches nur mit externer Unterstützung koordinieren und bewerkstelligen lässt, soll der weitere Prozess durch eine leistungsfähige wissenschaftliche Prozessassistenz unterstützt werden. Neben den Forschungsaufgaben sind auch eine Reihe Maßnahmen zur Koordinierung von Aktivitäten wie insbesondere der Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden und Fachverbänden der „Grünen Branche“ zu organisieren. Zudem soll ein internationaler Kongress zum Stadtgrün in 2021 vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umsetzung von Maßnahmen des Bundes aus dem Weißbuch Stadtgrün inkl. Stadtgrün-Kongress 2021 (Weißbuch-Umsetzung)
10.08.86.13.3”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Das vom damaligen BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)
2017 veröffentlichte Weißbuch Stadtgrün umfasst einen...”
Kurze Beschreibung
Das vom damaligen BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)
2017 veröffentlichte Weißbuch Stadtgrün umfasst einen Arbeitsauftrag an den Bund, wie er Städte und Gemeinden dabei unterstützen kann, urbanes Grün mittel- und auch langfristig durch integrierte und nachhaltige Stadtentwicklungspolitik zu stärken. Es umfasst insgesamt zehn Handlungsfelder und eine große Zahl konkreter Maßnahmen des Bundes für die Sicherung und Qualifizierung von Grün- und Freiflächen, über deren
Umsetzung u.a. im Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung zu berichten sein wird. Das für das Thema Stadtgrün zuständige Bundesinnenministerium (BMI) unterstützt das Weißbuch Stadtgrün und die Aktivitäten zu dessen Umsetzung.
In den vergangenen Jahren wurden im Weißbuch-Prozess neben der Initiierung von Forschungsprojekten
u.a. Dialogforen, Forschungswerkstätten, Wettbewerbe, Maßnahmen zur Vorbildfunktion an Bundesbauten, Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer gestartet oder durchgeführt – in weiten Teilen wurde dies bis 2019 noch durch die Forschungsassistenz zum Weißbuchprozess unterstützt. Da sich die Vielzahl der Aktivitäten zur Umsetzung des Weißbuches nur mit externer Unterstützung koordinieren und bewerkstelligen lässt, soll der weitere Prozess durch eine leistungsfähige wissenschaftliche Prozessassistenz unterstützt werden. Neben den Forschungsaufgaben sind auch eine Reihe Maßnahmen zur Koordinierung von Aktivitäten wie insbesondere der Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden und Fachverbänden der „Grünen Branche“ zu organisieren. Zudem soll ein internationaler Kongress zum Stadtgrün in 2021 vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 386554.62 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 386554.62 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe „Eignungskriterien“
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-11
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Informationen zur Vergabe“
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 072-172129 (2020-04-08)