Der Neubau „Interdisziplinärer Erweiterungsbau Zentralklinikum“ entsteht als Erweiterung des bestehenden Zentralklinikums.
Das Baugrundstück befindet sich zwischen Versorgungszentrum und Zentralklinikum West.
Das Zentralklinikum ist während der gesamten Baumaßnahme in vollem Betrieb.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Universitätsklinikum Münster – Gebäude 3800 – Interdisziplinärer Erweiterungsbau am Zentralklinikum | 423-G74 Schwachstromanlagen
423-G74”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Neubau „Interdisziplinärer Erweiterungsbau Zentralklinikum“ entsteht als Erweiterung des bestehenden Zentralklinikums.
Das Baugrundstück befindet sich...”
Kurze Beschreibung
Der Neubau „Interdisziplinärer Erweiterungsbau Zentralklinikum“ entsteht als Erweiterung des bestehenden Zentralklinikums.
Das Baugrundstück befindet sich zwischen Versorgungszentrum und Zentralklinikum West.
Das Zentralklinikum ist während der gesamten Baumaßnahme in vollem Betrieb.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Brandmeldeanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Computerkabelnetzen📦
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 48149 Münster
Beschreibung der Beschaffung:
“— 7 St. Fern-Schwachstromverteiler,
— ca. 65 000 m Schwachstromkabel,
— 1 St. Brandmeldezentrale,
— 1 045 St. Brandmelder,
— 73 St. Handbrandmelder,
— 170...”
Beschreibung der Beschaffung
— 7 St. Fern-Schwachstromverteiler,
— ca. 65 000 m Schwachstromkabel,
— 1 St. Brandmeldezentrale,
— 1 045 St. Brandmelder,
— 73 St. Handbrandmelder,
— 170 St. Warntongeber,
— 8 St. Rauchansaugsysteme,
— 1 500 m BM Kabel E 30,
— ca. 23 000 m BM Kabel E 0,
— 24 St. ZK Leser,
— 17 St. Fluchttürüberwachungen,
— 22 St. Datenverteiler,
— 1 195 St. Datendosen Kat 6A,
— ca. 800 m FM Außenkabel,
— ca. 160 000 m Datenkabel Kat 7,
— ca. 2 500 m LWL Kabel,
— Lichtrufanlagen mit 13 Stationszentralen,
— SAA Anlage mit 757 Stück Lautsprecher,
— Gegensprechanlage mit 38 Sprechstellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 1 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 1 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 3 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 3 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Teilnahmeanträge/Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden.
Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bietergemeinschaften hat. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z. B. infolge weit Überwiegender Identität der Nachunternehmer). Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft kann nur im Rahmen des Vergaberechtlich Zulässigen erfolgen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 040-073617
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-18
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-18
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zur Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
“Es ist nur ein Hauptangebot pro Bieter zugelassen.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die „Besonderen...”
Es ist nur ein Hauptangebot pro Bieter zugelassen.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen“ liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Es ist nur ein Hauptangebot pro Bieter zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYMP
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 014-027392 (2020-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1955200.07 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— 7 St. Fern-Schwachstromverteiler;
— ca. 65 000 m Schwachstromkabel;
— 1 St. Brandmeldezentrale;
— 1 045 St. Brandmelder;
— 73 St. Handbrandmelder;
— 170...”
Beschreibung der Beschaffung
— 7 St. Fern-Schwachstromverteiler;
— ca. 65 000 m Schwachstromkabel;
— 1 St. Brandmeldezentrale;
— 1 045 St. Brandmelder;
— 73 St. Handbrandmelder;
— 170 St. Warntongeber;
— 8 St. Rauchansaugsysteme;
— 1 500 m BM Kabel E 30;
— ca. 23 000 m BM Kabel E 0;
— 24 St. ZK Leser;
— 17 St. Fluchttürüberwachungen;
— 22 St. Datenverteiler;
— 1195 St. Datendosen Kat 6A;
— ca. 800 m FM Außenkabel;
— ca. 160 000 m Datenkabel Kat 7;
— ca. 2 500 m LWL Kabel;
— Lichtrufanlagen mit 13 Stationszentralen;
— SAA Anlage mit 757 Stück Lautsprecher;
— Gegensprechanlage mit 38 Sprechstellen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 014-027392
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 423-G74
Titel: Auftragsvergabe Josef Beermann GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Josef Beermann GmbH & Co. KG
Postanschrift: Heinrich-Niemeyer-Straße 50
Postort: Hörstel-Riesenbeck
Postleitzahl: 48477
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Steinfurt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1955200.07 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYBB
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1. genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 068-160906 (2020-04-02)