Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6) Eine Unternehmensdarstellung, in der der Bieter seine technische, personelle, fachliche und berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrages darzustellen hat. Folgende Eckdaten zum Unternehmen müssen mindestens enthalten sein:
1. Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Konzernverbindungen, Angabe der Standorte,
2. Angaben zur gegenwärtigen Mitarbeiterzahl und zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Kalenderjahre 2017-2019 (nach Kalenderjahren aufgeschlüsselt),
3. Wie viele der gegenwärtig fest angestellten Mitarbeiter beschäftigen sich mit dem ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich,
4. Die mit dem Vertrieb von Dienstleistungen in dem Zeitraum 1.1.2017 – 31.12.2019 erzielten Umsätze (nach Kalenderjahren aufgeschlüsselt). Die Dienstleistungen müssen vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Anforderungen sein.
7. Referenzen:
Es sind mindestens 3 Referenzaufträge erfolgreich erfüllter Aufträge zu nennen. Die Aufträge müssen inhaltlich mit den ausgeschriebenen Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sein. Die Referenzaufträge sind daher inhaltlich gut zu beschreiben. Die Referenzaufträge müssen nach dem 1.1.2017 ausgeführt worden sein bzw. noch ausgeführt werden. Zu jeder der benannten Referenzen sind der Auftraggeber mit Anschrift, einem Ansprechpartner und einer Telefonnummer anzugeben.
Es gelten zusätzlich die Erfüllung folgender Mindestanforderung:
Die Referenzen müssen folgenden 2 Schwerpunkte beinhalten:
a. Audit in systemrelevanten Unternehmen,
b. Beratung in Datenschutz (DSGVO).
Werden in einem Los mehr als 3 Referenzen eingereicht, gibt der Bieter an, welche der 3 Referenzen zur Bewertung der Eignung herangezogen werden müssen. Wird auch dieses nicht genannt, werden die ersten 3 Referenzen zur Bewertung der Eignung herangezogen.
8. Angaben darüber, dass sichergestellt ist, dass die zwecks Leistungserfüllung zum Einsatz kommenden technischen Fachkräfte insgesamt über die in der Leistungsbeschreibung als „Hard Skills“ bezeichneten fachlichen Qualifikationen verfügen. Den Angaben zu den Fachkräften sind daher Unterlagen zu folgenden Qualifikationen als Nachweis beizufügen:
— Datenschutzbeauftragter (z. B.: TÜV, ...),
— Zertifizierter Auditor in IT-Sicherheit (z. B.: ISO/IEC 27000),
— Zertifizierter Auditor in IT-Service Management (z. B.: ISO/IEC 20000),
— Zertifizierter IT-Service Manger (ITSM, ITIL Expert),
— Zertifizierter PRINCE2 Foundation Certification (Projekt-Management).
(Es gelten auch vergleichbare mindestens gleichwertige Qualifikationen und Zertifizierungen. Der Bieter muss dann den Nachweis der Gleichwertigkeit glaubhaft erbringen.)
9. Eine Eigenerklärung darüber, dass sichergestellt ist, dass nur die im Angebot gemeldeten/benannten/vorgestellten Mitarbeiter den Auftrag erfüllen. Die Erklärung muss außerdem enthalten, dass ein dauerhafter Ausfall einzelner Personen (z. B. wegen Krankheit oder Verlassen des Unternehmens) nur durch gleichwertig qualifizierte Mitarbeiter und nach vorheriger Vorstellung bei dem Auftraggebers geschehen kann (mindestens 3 Wochen vorher).
10. Eintragsfreie polizeiliche Führungszeugnisse der im Angebot gemeldeten/benannten/vorgestellten Mitarbeiter, die den Auftrag erfüllen werden.