Beschreibung der Beschaffung
Technische Hinweise Medientechnik
Allgemein
Vom Auftragnehmer sind ohne zusätzliche Vergütung zu fertigen:
Sämtliche für die endgültige Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen Pläne, Zeichnungen und Nachweise.
Kabelzuglisten mit Angaben der Leitungsart, Startpunkt, Zielpunkt, Beschriftung, Länge zur Erstellung der bauseitigen Kabelinfrastruktur und Detailangaben für bauseitige Installationen auf Basis der Werks- und Montageplanung Medientechnik.
Koordinationsleistungen mit anderen Gewerken, insbesondere Elektroinstallation bezüglich Bauseitiger Kabelinfrastruktur.
Übernahme und Beschriftungen der bauseitig gestellten Kabelinfrastruktur. Die Beschriftung erfolgt in der vom Leistungsverzeichnis vorgegeben Struktur.
Das Pflichtenheft zur Softwareerstellung in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Objektüberwachung ohne Aufforderung Muster für alle Sonderanfertigungen zur Koordination mit weiteren Gewerken.
Die Raumhöhen der Hörsäle beträgt bis zu 6 m, für Montagen im Deckenbereich, über 3,5 m, sind entsprechende Arbeitsgerüste zu berücksichtigen. Der erhöhte Aufwand für den Transport,
Mehrmaligem Auf- und Abbau, sowie die der erhöhte Zeitaufwand ist in den Einheitspreisen der Gerüststellung zu berücksichtigen.
Folgende bauseitigen Vorleistungen stehen zur Verfügung:
— Elektrounterverteilung mit Absicherungen 230 V/16 A (höhere Einschaltströme, induktiv und kapazitiv werden berücksichtigt) für die Medientechnik;
— Netzzuleitungen 230V/16A für alle Geräte, angeschlossen auf Reihenklemmen in den Technikschränken Medientechnik, oder anschlussfertig über Schuko-Steckdose bzw. Abzweigdose nach Vorgabe der Medienplanung;
— Aufputz- und Unterputzsteckdosen, sowie Unterputzanschlussdosen;
— Kabelinfrastruktur nach Vorgabe der Medienplanung mit starren Installationskabeln für Audio-, Video- und Steuerungssignalwege, nach VDE 0100, VDE 0800, DIN 15905;
— Funktionsfähiges, durchgemessenes, strukturiert verkabeltes anschlussfertiges Mediennetzwerk ethernet;
— Die Kabel liegen abgelängt, inklusive Rangierlängen, an den entsprechenden Ziel- und Startpunkten. Das Reinigen, Sortieren, Aufnehmen und Einführen der Kabel in die Anschlusseinheiten,
Technikschränke, etc. ist Aufgabe des Auftragnehmers und entsprechend im Angebot zu berücksichtigen.
Zusätzliche Angaben zur Anlagenbeschreibung
— Sämtliches Installationsmaterial inkl. aller benötigten Kabel für die Neuinstallation aller Geräte ist mit einzuplanen;
— Netzwerkfähige Medientechnik muss mit einer festen IP Adresse vorkonfiguriert werden;
— Die IP Adressen für die AV-Player werden vom AG/Medienplaner bereitgestellt;
— Die Verortung der Medientechnik ist mit dem Gewerk Möbelbau während der Werkplanung Abzustimmen.
Zur technischen Inbetriebnahme gehört die vollständige Inbetriebnahme einschl. aller erforderlichen Messungen, etc., insbesondere die folgenden Punkte:
— Audio: Einpegeln der Anlage auf mittlere Lautstärke unter Berücksichtigung der Gainstruktur und der Lautstärke sowie der Gewährleistung der verzerrungsfreien Wiedergabe;
— Bild: Es muss gewährleistet sein, das Bild- und Videomaterial störungsfrei und korrekt in der geforderten Auflösung wiedergeben wird.
Nach einer Stromunterbrechung oder nach der AUS/EIN Schaltung durch das Personal muss die Technik selbständig hochfahren und in dem geforderten Default-Betriebszustand starten.
Kabel sind durch geeignete Befestigungen im Möbel zu sichern.
In die Einheitspreise für die Medientechnik und die erforderlichen Montagearbeiten sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen:
— Einjustierung bzw. Abstimmung nach Angaben des Medientechnischen Planers/Ausstellungsgestalters.
Einschließlich der Vorhaltung aller dafür notwendigen Hilfsmittel und Geräte
— Wartungsanweisungen, Ersatzteillisten;
— Generell sind Detailabklärungen sowie die Montagekoordination eigenständig von den AN untereinander durchzuführen;
— Die Einheitspreise müssen alle Nutzungsrechte und Copyrights für die eingesetzte Software, Treiber, Player, Plugins, Lizenzrechte, etc. beinhalten;
— Der AG ist von allen Ansprüchen durch 3te für die verwendete Software und alle deren Bestandteile freizustellen.
Alle Kabel sind an beiden Enden zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung muss mit den Angaben in den entsprechenden Kabel- und Verdrahtungsplänen übereinstimmen. Die Kennzeichnung
Muss dauerhaft und gut lesbar sein und soll in folgender Form durchgeführt werden:
— Audiokabel Axxyyy;
— Videokabel Vxxyyy;
— Steuerkabel Sxxyyy;
— Netzkabel Nxxyyy.
Xx = Zielbeschriftung 2 Buchstaben yyy = fortlaufende Nr.
Es werden weiße Beschriftungsbänder maschinell bedruckt mit schwarzer Schrift eingesetzt.
Die Beschriftungen werden jeweils am Kabelende auf der Gesamtisolierung befestigt und mit Transparentem Schrumpfschlauch gegen Verlust gesichert. Die fortlaufenden Kabelnummern
Dürfen sich innerhalb einer Anlage nicht wiederholen.
Die Verkabelung soll in Verdrahtungs- und Kabelkanälen erfolgen. Bei beweglichen Verbindungen ist darauf zu achten, dass die Kabel nicht knicken, scheuern oder eingeklemmt werden können.
Beschriftungen
Die einzelnen Geräte sind entsprechend ihrer Funktion und Zugehörigkeit dauerhaft zu beschriften.
Dies gilt ebenfalls für die Standardeinstellungen aller Geräte.
Die Ausführung der Beschriftung ist mit der Objektüberwachung abzustimmen und freizugeben.