Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).
Hierfür ist das Formblatt C-F-1 – „Erklärung zum Unternehmen VgV EU“ (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV).
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen.
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben;
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung);
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
3. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen. Hierfür ist das Formblatt F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3.2 sowie 4.1 bis 4.4 genannten Erklärungen, unter Berücksichtigung des jeweils zu erbringenden Leistungsanteils innerhalb der Bietergemeinschaft, der grob zu beschreiben ist, vorzulegen.
Je nach Angabe sind –soweit einschlägig – folgende Erklärungen zu ergänzen:
— Im Falle von Bietergemeinschaften ist zusätzlich das Formblatt F-BG „Erklärung zur BG“ einzureichen;
— Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern sind zusätzlich die Formblätter F-UA „Erklärung zu Leistungen von Unterauftragnehmern“ auszufüllen und einzureichen sowie „F-Verpflichtungserklärung UA“ auszufüllen, jedoch nur auf Anforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen;
— Im Falle der Eignungsleihe sind zusätzlich die Formblätter F-EL „Erklärung zur Eignungsleihe“ und „FVerpflichtungserklärung EL“ auszufüllen und einzureichen.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen in den Vergabeunterlagen verwiesen.