Der Freistaat Sachsen wird im Rahmen seiner Standortkommunikation seit Anfang 2013 von einer Agentur begleitet. Ziel war die Erarbeitung einer übergreifenden „Dachkommunikation“, von der Sachsen insgesamt profitiert und die lokale Protagonisten unterstützt bzw. flankiert.
Die Standortkampagne soll auch zukünftig von einer Agentur begleitet werden. Ziel ist es, auch weiterhin eine Imageverbesserung des Freistaates Sachsen und seiner Einwohner allgemein zu bewirken, um so eine Verbesserung der Grundhaltung zum Freistaat Sachsen und damit eine Offenheit und positive Erwartungshaltung gegenüber Kommunikation jeglicher Art aus Sachsen zu erreichen. Gleichzeitig soll die allgemeine Bekanntheit des Freistaates Sachsen kontinuierlich und messbar erhöht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zum Thema - Weiterentwicklung der Standortkampagne für den Freistaat Sachsen
SK.13.1-0453/11/7”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Sachsen wird im Rahmen seiner Standortkommunikation seit Anfang 2013 von einer Agentur begleitet. Ziel war die Erarbeitung einer...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Sachsen wird im Rahmen seiner Standortkommunikation seit Anfang 2013 von einer Agentur begleitet. Ziel war die Erarbeitung einer übergreifenden „Dachkommunikation“, von der Sachsen insgesamt profitiert und die lokale Protagonisten unterstützt bzw. flankiert.
Die Standortkampagne soll auch zukünftig von einer Agentur begleitet werden. Ziel ist es, auch weiterhin eine Imageverbesserung des Freistaates Sachsen und seiner Einwohner allgemein zu bewirken, um so eine Verbesserung der Grundhaltung zum Freistaat Sachsen und damit eine Offenheit und positive Erwartungshaltung gegenüber Kommunikation jeglicher Art aus Sachsen zu erreichen. Gleichzeitig soll die allgemeine Bekanntheit des Freistaates Sachsen kontinuierlich und messbar erhöht werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Standortkampagne des Freistaates Sachsen „So geht sächsisch.“ startete 2013. Sie ist ein hervorragendes Instrument, um weiterhin auf die guten, starken...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Standortkampagne des Freistaates Sachsen „So geht sächsisch.“ startete 2013. Sie ist ein hervorragendes Instrument, um weiterhin auf die guten, starken und schönen Seiten, auf die Menschen, die Wirtschaft, die Wissenschaft und die Kultur dieses Landes aufmerksam zu machen, ohne ein Bild zu behaupten, das nicht den Tatsachen entspricht. Werbung und Wirklichkeit sollten deckungsgleich sein. Eine intelligente und mit Inhalten versehene Werbung für den Freistaat und den Standort ist wichtiger denn je.
Die Standortmarke „So geht sächsisch.“ soll als Dachmarke weiter ausgebaut werden. Sie muss auf einer breiten gesellschaftlichen Basis stehen und von ihr gepflegt werden. Sie muss von einer Vielzahl an Institutionen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst und Tourismus mitgetragen werden. Da im Freistaat bereits unterschiedliche Institutionen daran arbeiten, Sachsens Wirtschaft, seine Sehenswürdigkeiten und Regionen zu vermarkten, sollte auch auf das hier vorhandene Know-how zurückgegriffen und dieses in die Aktivitäten der Standortkommunikation weiterhin eingebunden werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-15 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimal um jeweils ein Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-10
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-08-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2020/S 113-274364 (2020-06-10)