Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zum Thema - Weiterentwicklung der Standortkampagne für den Freistaat Sachsen

Sächsische Staatskanzlei

Der Freistaat Sachsen wird im Rahmen seiner Standortkommunikation seit Anfang 2013 von einer Agentur begleitet. Ziel war die Erarbeitung einer übergreifenden „Dachkommunikation“, von der Sachsen insgesamt profitiert und die lokale Protagonisten unterstützt bzw. flankiert.
Die Standortkampagne soll auch zukünftig von einer Agentur begleitet werden. Ziel ist es, auch weiterhin eine Imageverbesserung des Freistaates Sachsen und seiner Einwohner allgemein zu bewirken, um so eine Verbesserung der Grundhaltung zum Freistaat Sachsen und damit eine Offenheit und positive Erwartungshaltung gegenüber Kommunikation jeglicher Art aus Sachsen zu erreichen. Gleichzeitig soll die allgemeine Bekanntheit des Freistaates Sachsen kontinuierlich und messbar erhöht werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-06-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: SK.13.1-0453/11/7
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Sachsen wird im Rahmen seiner Standortkommunikation seit Anfang 2013 von einer Agentur begleitet. Ziel war die Erarbeitung einer übergreifenden „Dachkommunikation“, von der Sachsen insgesamt profitiert und die lokale Protagonisten unterstützt bzw. flankiert. Die Standortkampagne soll auch zukünftig von einer Agentur begleitet werden. Ziel ist es, auch weiterhin eine Imageverbesserung des Freistaates Sachsen und seiner Einwohner allgemein zu bewirken, um so eine Verbesserung der Grundhaltung zum Freistaat Sachsen und damit eine Offenheit und positive Erwartungshaltung gegenüber Kommunikation jeglicher Art aus Sachsen zu erreichen. Gleichzeitig soll die allgemeine Bekanntheit des Freistaates Sachsen kontinuierlich und messbar erhöht werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsische Staatskanzlei
Postanschrift: Archivstraße 1
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sk.sachsen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@sk.sachsen.de 📧
Telefon: +49 351564-11311 📞
Fax: +49 351564-11209 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1729d029a62-c8acbfb3c82b14d 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-12 📅
Datum des Beginns: 2021-01-15 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 113-274364
ABl. S-Ausgabe: 113

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Sachsen wird im Rahmen seiner Standortkommunikation seit Anfang 2013 von einer Agentur begleitet. Ziel war die Erarbeitung einer übergreifenden „Dachkommunikation“, von der Sachsen insgesamt profitiert und die lokale Protagonisten unterstützt bzw. flankiert.
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Die Standortkampagne soll auch zukünftig von einer Agentur begleitet werden. Ziel ist es, auch weiterhin eine Imageverbesserung des Freistaates Sachsen und seiner Einwohner allgemein zu bewirken, um so eine Verbesserung der Grundhaltung zum Freistaat Sachsen und damit eine Offenheit und positive Erwartungshaltung gegenüber Kommunikation jeglicher Art aus Sachsen zu erreichen. Gleichzeitig soll die allgemeine Bekanntheit des Freistaates Sachsen kontinuierlich und messbar erhöht werden.
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Die Standortkampagne des Freistaates Sachsen „So geht sächsisch.“ startete 2013. Sie ist ein hervorragendes Instrument, um weiterhin auf die guten, starken und schönen Seiten, auf die Menschen, die Wirtschaft, die Wissenschaft und die Kultur dieses Landes aufmerksam zu machen, ohne ein Bild zu behaupten, das nicht den Tatsachen entspricht. Werbung und Wirklichkeit sollten deckungsgleich sein. Eine intelligente und mit Inhalten versehene Werbung für den Freistaat und den Standort ist wichtiger denn je.
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Die Standortmarke „So geht sächsisch.“ soll als Dachmarke weiter ausgebaut werden. Sie muss auf einer breiten gesellschaftlichen Basis stehen und von ihr gepflegt werden. Sie muss von einer Vielzahl an Institutionen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst und Tourismus mitgetragen werden. Da im Freistaat bereits unterschiedliche Institutionen daran arbeiten, Sachsens Wirtschaft, seine Sehenswürdigkeiten und Regionen zu vermarkten, sollte auch auf das hier vorhandene Know-how zurückgegriffen und dieses in die Aktivitäten der Standortkommunikation weiterhin eingebunden werden.
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Beschreibung der Verlängerungen: Zweimal um jeweils ein Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-15 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.sk.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1729d029a62-c8acbfb3c82b14d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 113-274364 (2020-06-10)