12-KSP-21-104; GST Erweiterung der Grundschule Thesdorf, Elektrotechnische Anlagen BA 1 + BA 2

Kreis Pinneberg

Komplette TGA, Starkstromanlagen, Fernmelde-und Informationsanlagen, Inbetriebnahme, Wartung gem. LV.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-27 Auftragsbekanntmachung
2021-10-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-03-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Starkstromleitungen
Referenznummer: 12-KSP-21-104
Kurze Beschreibung:
Komplette TGA, Starkstromanlagen, Fernmelde-und Informationsanlagen, Inbetriebnahme, Wartung gem. LV.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Starkstromleitungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pinneberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Pinneberg
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Postleitzahl: 25337
Postort: Elmshorn
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-pinneberg.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@kreis-pinneberg.de 📧
Telefon: +49 41214502-4579 📞
Fax: +49 41214502-94579 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/01266F92-3E5B-4F70-A076-5B3E72DC9B49 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/01266F92-3E5B-4F70-A076-5B3E72DC9B49 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-30 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 146-384753
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, im Hinblick auf die Corona-Pandemie Bedingungen, Vorbehalte usw. in Ihrem Angebot oder einem Begleitschreiben zu formulieren. Dies führt aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben i.d.R. zu einem Ausschluss Ihres Angebots.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Thesdorf in Pinneberg den Neubau eines Schulgebäudes. Ein Teil der Bestandsgebäude entlang der Pestalozzistraße soll durch den Neubau ersetzt werden.
Der Neubau ist in einen 3-geschossigen (1.BA) un einen 2-geschossigen (2.BA) Gebäudeabschnitt mit dazwischenliegendem Eingangsbereich aufgeteilt. Die 2-geschossige Mensa erhält eine umlaufende Galerie. Die nachhaltige Gebäudeplanung richtet sich nach dem Motto „Schule hat Vorbildfunktion“ aus, weshalb auch nachhaltige Materialien zum Einsatz kommen und die Flachdächer begrünt werden.
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Die Maßnahme umfasst die komplette TGA-Elektrotechnische Anlageninstallation für den Bauabschnitt 1 und 2. Der Bauabschnitt 1 ist nach Projektplanung zuerst auszuführen. Gemäß dem Leistungsverzeichnis =LV sind alle Leistungen, u. a. Sicherheitsbeleuchtungen, Innen-Aussenbeleuchtungen, Photovoltaikanlage, Stromversorgung, Verteilung, Leitungen, Anschlussarbeiten, Steuerungsanlagen, Notrufanlagen, Brandmeldeanlagen, RWA-Anlagen, Kommunikationsnetze,
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Mängelfrei auszuführen.
Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber, Stadt Pinneberg Kommunaler Servicebetrieb erstellt und ist bindend.
Auftraggeber ist die Stadt Pinnberg, der Kommunale Servicebetrieb KSP.
Zusätzliche Informationen:
Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, im Hinblick auf die Corona-Pandemie Bedingungen, Vorbehalte usw. in Ihrem Angebot oder einem Begleitschreiben zu formulieren. Dies führt aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben i.d.R. zu einem Ausschluss Ihres Angebots.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen, falls das Unternehmen Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
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— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle des Firmensitzes (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde).
Beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Nachweis über Haftpflichtversicherung,
— Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
Mindeststandards: k.A.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. „Europäische Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen erfolgen gemäß § 16 VOB/B.
Fristverlängerung der Schlusszahlung auf 60 KT, da verlängerte Prüffristen (Generalplaner, Projektsteuerung, KSP, RPA) bishin zum Unterschriftenlauf Beauftragung vorliegen müssen.
Der Auftraggeber fordert Sicherheiten. Er behält sich vor, diese von der Auftragsumme einzubehalten.
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Ausführungsfrist der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne USt. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragsumme begrenzt.
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— Vertragserfüllungsbürgschaft 5 Prozent der Auftragssumme,
— Mängelbürgschaft 3 Prozent der vorläufigen Abrechnungssumme,
— Bauwasser und Baustrom berechnet der Auftraggeber 0,45 Prozent der Nettoabrechnungssumme,
— Bauversicherung berechnet der Auftraggeber 0,15 Prozent der Nettoabrechnungssumme.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Bei rein elektronischen Vergaben ist die Anwesenheit von Bietern bei Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.kreis-pinneberg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/01266F92-3E5B-4F70-A076-5B3E72DC9B49 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindeststundenentgelte gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 – VGSH (GVOBl. Schl.-H. v. 28.2.2019, S. 40) für Aufträge bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 20 000 EUR sowie weitere Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers. Es besteht die Verpflichtung, sofern das von Ihnen eingereichte Angebot in die engere Auswahl kommt, das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle entsprechend auszufüllen und vorzulegen. Ab einer voraussichtlichen Auftragssumme von 100 000 EUR ist das Formblatt 223 lediglich für die von der Zentralen Vergabestelle genannten, wichtigen und preisbestimmenden Positionen auszufüllen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme einen Wert von 250 000 EUR, so sind alle Positionen der Formblätter 223 auszufüllen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig – Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431-9884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 146-384753 (2021-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Komplette TGA, Starkstromanlagen, Fernmelde-und Informationsanlagen, Inbetriebnahme, Wartung gem. LV
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 211-549710
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 146-384753
ABl. S-Ausgabe: 211

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Thesdorf in Pinneberg den Neubau eines Schulgebäudes. Ein Teil der Bestandsgebäude entlang der Pestalozzistraße soll durch den Neubau ersetzt werden.Der Neubau ist in einen 3-geschossigen (1.BA) un einen 2-geschossigen (2.BA) Gebäudeabschnitt mit dazwischenliegendem Eingangsbereich aufgeteilt. Die 2-geschossige Mensa erhält eine umlaufende Galerie. Die nachhaltige Gebäudeplanung richtet sich nach dem Motto "Schule hat Vorbildfunktion" aus, weshalb auch nachhaltige Materialien zum Einsatz kommen und die Flachdächer begrünt werden. Die Maßnahme umfasst die komplette TGA-Elektrotechnische Anlageninstallation für den Bauabschnitt 1 und 2. Der Bauabschnitt 1 ist nach Projektplanung zuerst auszuführen. Gemäß dem Leistungsverzeichnis =LV sind alle Leistungen, u.a. Sicherheitsbeleuchtungen, Innen-Aussenbeleuchtungen, Photovoltaikanlage , Stromversorgung, Verteilung, Leitungen, Anschlussarbeiten, Steuerungsanlagen, Notrufanlagen, Brandmeldeanlagen, RWA-Anlagen, Kommunikationsnetze, mängelfrei auszuführen.Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber , Stadt Pinneberg Kommunaler Servicebetrieb erstellt und ist bindend. Auftraggeber ist die Stadt Pinnberg , der Kommunale Servicebetrieb KSP.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 211-549710 (2021-10-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Elektroanlagen
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber der Leistung ist der KSP der Stadt Pinneberg. Die ausschreibene Stelle war die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg. Komplette TGA, Starkstromanlagen, Fernmelde-und Informationsanlagen, Inbetriebnahme, Wartung gem. LV
Gesamtwert des Auftrags: 1826823.88 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Elektroanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Kurt-Wagener-Straße 11
Kontakt
Internetadresse: https://www.kreis-pinneberg.de 🌏
Telefon: +49 4121 / 4502-0 📞
Fax: +49 4121 / 4502-94545 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 051-131842
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Hier wurde ein Verhandlungsverfahren o. TNW gemäß § 3a (3) Nr. 1a EU VOB/A durchgeführt, da für die Vergabe 2021/S 146-384753 kein ordnungsgemäßes Angebot eingereicht wurde, welches den Anforderungen des § 13 EU VOB/A entsprach.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber der Leistung ist der KSP der Stadt Pinneberg. Die ausschreibene Stelle war die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg.
Der Neubau ist in einen 3-geschossigen (1.BA) un einen 2-geschossigen (2.BA) Gebäudeabschnitt mit dazwischenliegendem Eingangsbereich aufgeteilt. Die 2-geschossige Mensa erhält eine umlaufende Galerie.
Die nachhaltige Gebäudeplanung richtet sich nach dem Motto "Schule hat Vorbildfunktion" aus, weshalb auch nachhaltige Materialien zum Einsatz kommen und die Flachdächer begrünt werden.
Die Maßnahme umfasst die komplette TGA-Elektrotechnische Anlageninstallation für den Bauabschnitt 1 und 2. Der Bauabschnitt 1 ist nach Projektplanung zuerst auszuführen. Gemäß dem Leistungsverzeichnis =LV sind alle Leistungen, u.a. Sicherheitsbeleuchtungen, Innen-Aussenbeleuchtungen, Photovoltaikanlage ,
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Stromversorgung, Verteilung, Leitungen, Anschlussarbeiten, Steuerungsanlagen, Notrufanlagen, Brandmeldeanlagen, RWA-Anlagen, Kommunikationsnetze, auszuführen.
Zusätzliche Informationen:
Hier wurde ein Verhandlungsverfahren o. TNW gemäß § 3a (3) Nr. 1a EU VOB/A durchgeführt, da für die Vergabe 2021/S 146-384753 kein ordnungsgemäßes Angebot eingereicht wurde, welches den Anforderungen des § 13 EU VOB/A entsprach.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 25421 Pinneberg Pestalozzistraße 7

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-07 📅
Name: Horst Busch Elektro GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1826823.88 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://www.kreis-pinneberg.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Telefon: +49 431 / 988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Internetadresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Schleswig-Holstein.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Kreis Pinneberg
Postanschrift: Kurt-Wagener-Straße 11
Postort: Elmshorn
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4121 / 4502-0 📞
E-Mail: info@kreis-pinneberg.de 📧
Fax: +49 4121 / 4502-94545 📠
Internetadresse: https://www.kreis-pinneberg.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Quelle: OJS 2022/S 051-131842 (2022-03-09)