Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein offenes Verfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Die interessierten Bieter können mit den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Angaben, Erklärungen, Nachweisen ihr Angebot einreichen.
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform
https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 1.6.2021, 12.00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
https://www.tender24.de.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Die Bieter haben zu beachten, dass die Unterlagen unter Angabe der zu erklärenden Person abzugeben sind.
Die Unterlagen sind digital über die Vergabeplattform
https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner:
Siehe unter
https://www.ssb-ag.de/dsgp
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben,
— Formblätter für die Eignungsprüfung Anlage 1.1 - 1.6,
—— inkl. ggfls. Eigenerklärung Servicestandort/Werkstattdienst,
— Ausgefüllte und bestätigte Leistungsbeschreibungen je gewünschtes Los (Anlage 2.1-2.3),
—— inkl. Bestätigung der beigefügten Anlagen (A, D, E, F, K, W),
—— inkl. unverbindlicher Richtpreis als Indikation gem. Anlage 2.12,
—— inkl. Produktbeschreibung vergleichbar mit dem jeweiligen Los.
Weitere beigefügte und gültige Unterlagen:
— Anlage 3.0 Rahmenvereinbarung,
— Anlage 3.1 Entwurf_Vertragsbedingungen_Mini-Wettbewerb.
Die Vergabe erfolgt in 2 Stufen:
— Stufe 1: Vergabe der Rahmenvereinbarung.
Auf der ersten Stufe werden die Rahmenvereinbarungen für die einzelnen Lose mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen. Eine Wertung anhand von Zuschlagskriterien wird bei der Vergabe der Rahmenvereinbarungen (erste Stufe) nicht stattfinden. Der Auftraggeber wird mit jedem geeigneten Unternehmen, dessen Angebot nicht nach §123/124 GWB ausgeschlossen wird (insbesondere form- und fristgerechtes Angebot), eine Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los abschließen.
— Stufe 2: Vergabe des Einzelauftrags auf Grundlage der Rahmenvereinbarung:
Für die Vergabe der Einzelaufträge wird ein Wettbewerb der Rahmenvereinbarungspartner bzw. einzelner Rahmenvereinbarungspartner (Miniwettbewerb) nach den Vorgaben des § 21 Abs. 5 VgV durchgeführt. Die Zuschlagskriterien im Miniwettbewerb ergeben sich aus den Rahmenvertrags- und Beschaffungsunterlagen (Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber behält sich vor, den Mini-Wettbewerb über E-Mail durchzuführen. Der §97 GWB wird in jedem Fall gewahrt.
Für jeden Einzelauftrag fordert der Auftraggeber alle Rahmenvereinbarungspartner in Textform (z. B. per E-Mail) für das betreffende Los gleichzeitig auf, ein Angebot abzugeben. Hierfür erhalten die Rahmenvertragspartner die konkretisierte Leistungsbeschreibung, sowie das Preisblatt.
Weitere Hinweise:
Der Rahmenvertrag ist nicht exklusiv und enthält keine Abnahmeverpflichtungen des Auftraggebers und keine Lieferverpflichtungen des Auftragnehmers.
Es ist vorgesehen, dass im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung während der Vertragslaufzeit bis zu 30 Solobusse und bis zu 50 Gelenkbusse angeschafft werden können. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, eine niedrigere oder höhere Menge an Bussen zu kaufen oder keine Bestellungen im Rahmen der Rahmenvereinbarung zu erteilen.
Der Auftraggeber bleibt berechtigt, vertragsgegenständliche Produkte oder mit diesen vergleichbaren Produkten auch von Dritten zu beziehen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Laufzeit dieses Vertrages weitere Ausschreibungen über die vertragsgegenständlichen Leistungen vorzunehmen und mithin die Zahl der Rahmenvertragspartner zu erweitern.