In den zurückliegenden Jahren sind die ökonomischen Wirkungen der Städtebauförderung mehrfach unter-sucht worden. Es liegen Gutachten zu den Anstoß- und Bündelungswirkungen und zur regionalen Reichweite der Städtebauförderung vor. Das jüngste Gutachten datiert aus dem Jahr 2011. Weiterentwicklungen der Städtebauförderung und veränderte wirtschaftliche Verhältnisse erfordern vor dem Hintergrund der politischen Bedeutung dieser Kennwerte eine Aktualisierung. Die Klimarelevanz der Städtebauförderung ist dagegen bislang noch nicht untersucht worden. Um die Wirkungen der Städtebauförderung für den Klimaschutz die Anpassung an den Klimawandel abzuschätzen zu können, bedarf es einer soliden empirischen Grundlage und der Entwicklung einer geeigneten Methodik, was im Rahmen des Projektes angegangen werden soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Anstoß und Bündelungswirkungen, Klimaschutz und regionale Reichweite der Städtebauförderung
SWD-10.08.32-21.1”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“In den zurückliegenden Jahren sind die ökonomischen Wirkungen der Städtebauförderung mehrfach unter-sucht worden. Es liegen Gutachten zu den Anstoß- und...”
Kurze Beschreibung
In den zurückliegenden Jahren sind die ökonomischen Wirkungen der Städtebauförderung mehrfach unter-sucht worden. Es liegen Gutachten zu den Anstoß- und Bündelungswirkungen und zur regionalen Reichweite der Städtebauförderung vor. Das jüngste Gutachten datiert aus dem Jahr 2011. Weiterentwicklungen der Städtebauförderung und veränderte wirtschaftliche Verhältnisse erfordern vor dem Hintergrund der politischen Bedeutung dieser Kennwerte eine Aktualisierung. Die Klimarelevanz der Städtebauförderung ist dagegen bislang noch nicht untersucht worden. Um die Wirkungen der Städtebauförderung für den Klimaschutz die Anpassung an den Klimawandel abzuschätzen zu können, bedarf es einer soliden empirischen Grundlage und der Entwicklung einer geeigneten Methodik, was im Rahmen des Projektes angegangen werden soll.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 462 184 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 462 184 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 26
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend Mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist Handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht Ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?Lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung Über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung Über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend Mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist Handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?Lang=de
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-16
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Informationen zur Vergabe“
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 114-299762 (2021-06-10)