Der AGFK-BW e. V. möchte einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister schließen. Dieser beinhaltet die Unterstützung und Beratung der AGFK-BW bei der Erreichung ihrer Ziele sowie der Bewältigung ihrer Aufgaben und Projekte in allen Bereichen der Rad- Fußverkehrsförderung. Davon umfasst sind sowohl ständige als auch projekthafte Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Durchführung der Vereinsarbeit des AGFK-BW e. V. Die Unterstützung fällt in folgenden Handlungsfeldern an: Erfahrungs- und Informationsaustausch im AGFK-Netzwerk, Weiterbildungsprogramm, verkehrsplanerische Beratung, Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung / Lobbyarbeit, Modellprojekte / Forschung, Projektmanagement.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: 2021/0200
Kurze Beschreibung:
Der AGFK-BW e. V. möchte einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister schließen. Dieser beinhaltet die Unterstützung und Beratung der AGFK-BW bei der Erreichung ihrer Ziele sowie der Bewältigung ihrer Aufgaben und Projekte in allen Bereichen der Rad- Fußverkehrsförderung. Davon umfasst sind sowohl ständige als auch projekthafte Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Durchführung der Vereinsarbeit des AGFK-BW e. V. Die Unterstützung fällt in folgenden Handlungsfeldern an: Erfahrungs- und Informationsaustausch im AGFK-Netzwerk, Weiterbildungsprogramm, verkehrsplanerische Beratung, Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung / Lobbyarbeit, Modellprojekte / Forschung, Projektmanagement.
Der AGFK-BW e. V. möchte einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister schließen. Dieser beinhaltet die Unterstützung und Beratung der AGFK-BW bei der Erreichung ihrer Ziele sowie der Bewältigung ihrer Aufgaben und Projekte in allen Bereichen der Rad- Fußverkehrsförderung. Davon umfasst sind sowohl ständige als auch projekthafte Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Durchführung der Vereinsarbeit des AGFK-BW e. V. Die Unterstützung fällt in folgenden Handlungsfeldern an: Erfahrungs- und Informationsaustausch im AGFK-Netzwerk, Weiterbildungsprogramm, verkehrsplanerische Beratung, Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung / Lobbyarbeit, Modellprojekte / Forschung, Projektmanagement.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW)
Postanschrift: c/o NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.nvbw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@nvbw.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNBDVWV/documents🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNBDVWV🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-23 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2025-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 037-092771
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 600 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Kap. 6 ff. / Teil B.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 600 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist Baden-Württemberg. Gerichtsstand ist Stuttgart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Der Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung kann durch den Auftraggeber widersprochen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Der Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung kann durch den Auftraggeber widersprochen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen.
Bieter, die nicht über die notwendige Fachkunde und die geforderten Erfahrungen verfügen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Referenzen sollen Folgendes aufzeigen:
Erfahrung und Fachkunde
a) Fachkunde zu den Strukturen der Fuß- und Radverkehrsförderung
— Kenntnisse der Szene und der Struktur der Rad- und Fußverkehrsförderung in Deutschland und in Baden-Württemberg, Vernetzung in der „Branche“,
— Fachkenntnisse zur nachhaltigen Mobilität,
— Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Verwaltungen der unterschiedlichen Ebenen, insbesondere mit Kommunalverwaltungen,
— Erfahrung in der Bearbeitung und Abwicklung von Förderprojekten,
— Erfahrungen im Umgang mit komplexen Akteurskonstellationen.
b) Fachliche Kenntnisse zu allen Handlungsfeldern der Rad- und Fußverkehrsförderung
— Erfahrungen in der strategischen Entwicklung und Konzeption von Kommunikation- und Öffentlichkeitsarbeit,
— Verkehrsplanerisches bzw. verkehrswissenschaftliches Know-how im Bereich des Rad- und Fußverkehrs,
— Kreativität und fundierte Kenntnisse im Bereich…
… Kommunikation – auch im „public sector“,
… Presse- und Medienarbeit im Bereich Rad- oder Fußverkehr,
— Interessenvertretung und Lobbyarbeit für die Verkehrsmittel des Umweltverbundes, insbesondere des Fuß- und Radverkehrs,
— Konzeption, Organisation und professionelle Durchführung von analogen, hybriden und digitalen Fortbildungsveranstaltungen wie z. B. Fachseminare, Tagungen, Exkursionen etc,
— Kenntnis der Förderlandschaft im Land Baden-Württemberg, Bund und EU.
c) Fachkenntnisse zu Organisation und Steuerung
— Interne Abläufe und Arbeitsweisen, die sorgfältige und fehlerfreie Arbeitsergebnisse sicherstellen,
— Eventmanagement, Durchführung von kommunalen Aktionen, Events, Kampagnen,
— Grafik und Produktion von Kampagnen, Broschüren, Faltblätter etc. im Bereich Rad- oder Fußverkehr,
— Etabliertes Projekt- und Prozessmanagement insbesondere einhalten und kontinuierliches Monitoring von Zeitplänen,
— Budget- und Finanzcontrolling.
Leistungsfähigkeit
a) personelle Leistungsfähigkeit:
— Darstellung der personellen Ressourcen des Bieters,
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und eines Stellvertreters,
— Benennung und Vorstellung der vorgesehenen Mitarbeiter für alle relevanten Bereiche (Projektleitung, Projekt- und Prozessmanagement, Organisation, Controlling, Beratung, Presse- und Medienarbeit, Redaktion, Fachthemen etc.). Für diese Personen ist die durch Ausbildung, Berufserfahrung und Fortbildung erworbene Qualifikation zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung aufzuzeigen.
— Benennung und Vorstellung der vorgesehenen Mitarbeiter für alle relevanten Bereiche (Projektleitung, Projekt- und Prozessmanagement, Organisation, Controlling, Beratung, Presse- und Medienarbeit, Redaktion, Fachthemen etc.). Für diese Personen ist die durch Ausbildung, Berufserfahrung und Fortbildung erworbene Qualifikation zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung aufzuzeigen.
b) Technische Leistungsfähigkeit
— Darstellung der technischen Ressourcen des Bieters,
— Vorhandene Software-Lizenzen, insb. das Grafikprogramm Indesign sowie die vorhandenen Anwenderkenntnisse,
— Nutzbare Tools im Bereich der Presse- und Medienarbeit (z. B. Clippingdienste, Versanddienste),
— Umgang mit dem Redaktionssystem typo3 zur Website-Pflege/Newsletterversand.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
2.4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt nach Leistungserbringung auf Nachweis zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung (siehe Vertragsentwurf). Die Zahlung kann aufgrund eines vorgelegten Zahlungsplanes nach Meilensteinen erfolgen. Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den Auftraggeber auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
Die Vergütung erfolgt nach Leistungserbringung auf Nachweis zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung (siehe Vertragsentwurf). Die Zahlung kann aufgrund eines vorgelegten Zahlungsplanes nach Meilensteinen erfolgen. Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den Auftraggeber auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— der Rahmenvertrag „AGFK-Agentur“ (siehe Teil C),
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
— die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe beiliegend).
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe beiliegend).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Qualifikation und Verfügbarkeit des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Qualität und Kreativität der fachlichen Bearbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4. Organisation und Steuerung
Kostenkriterium (Name): a. Höhe der Stunden- und Tagessätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): b. Preise der Beispielaufgaben
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 2 VgV überschreitet. Es wird eine offene Ausschreibung gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Ein Termin zur Präsentation und ggfls. zur Aufklärung der Angebote wird ausdrücklich vorbehalten. Der Termin wird voraussichtlich in KW 13 (30. oder 31.3.2021) stattfinden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der AGFK-BW, der NVBW sowie der Kommunen Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich die AGFK-BW alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der AGFK-BW, der NVBW sowie der Kommunen Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich die AGFK-BW alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 24.3.2021, 12.00 Uhr
In elektronischer Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Vergabestelle
Auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer vorliegen.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Montag, 15.3.2021, 12.00 Uhr
Auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBDVWV
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe:
Vergabekammer Baden-Württemberg
Durlacher Allee 100,
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721/926-8730
Telefax: 0721/926-3985
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 037-092771 (2021-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2021/0210
Kurze Beschreibung:
Der AGFK-BW e.V. möchte einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister schließen. Dieser beinhaltet die Unterstützung und Beratung der AGFK-BW bei der Erreichung ihrer Ziele sowie der Bewältigung ihrer Aufgaben und Projekte in allen Bereichen der Rad- Fußverkehrsförderung. Davon umfasst sind sowohl ständige als auch projekthafte Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Durchführung der Vereinsarbeit des AGFK-BW e. V. Die Unterstützung fällt in folgenden Handlungsfeldern an: Erfahrungs- und Informationsaustausch im AGFK-Netzwerk, Weiterbildungsprogramm, verkehrsplanerische Beratung, Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung / Lobbyarbeit, Modellprojekte / Forschung, Projektmanagement.
Der AGFK-BW e.V. möchte einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister schließen. Dieser beinhaltet die Unterstützung und Beratung der AGFK-BW bei der Erreichung ihrer Ziele sowie der Bewältigung ihrer Aufgaben und Projekte in allen Bereichen der Rad- Fußverkehrsförderung. Davon umfasst sind sowohl ständige als auch projekthafte Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Durchführung der Vereinsarbeit des AGFK-BW e. V. Die Unterstützung fällt in folgenden Handlungsfeldern an: Erfahrungs- und Informationsaustausch im AGFK-Netzwerk, Weiterbildungsprogramm, verkehrsplanerische Beratung, Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung / Lobbyarbeit, Modellprojekte / Forschung, Projektmanagement.
Gesamtwert des Auftrags: 3 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 2 VgV überschreitet. Es wird eine offene Ausschreibung gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Ein Termin zur Präsentation und ggfls. zur Aufklärung der Angebote wird ausdrücklich vorbehalten. Der Termin wird voraussichtlich in KW 13 (30. oder 31.3.2021) stattfinden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der AGFK-BW, der NVBW sowie der Kommunen Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich die AGFK-BW alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Mittwoch, 24.3.2021, 12.00 Uhr
In elektronischer Form bei der
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Vergabestelle
Auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer vorliegen.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Montag, 15.3.2021, 12.00 Uhr
Auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten
Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen,
Dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBRDYW.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 2 VgV überschreitet. Es wird eine offene Ausschreibung gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Ein Termin zur Präsentation und ggfls. zur Aufklärung der Angebote wird ausdrücklich vorbehalten. Der Termin wird voraussichtlich in KW 13 (30. oder 31.3.2021) stattfinden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der AGFK-BW, der NVBW sowie der Kommunen Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich die AGFK-BW alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer vorliegen.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Montag, 15.3.2021, 12.00 Uhr
Auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten
Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen,
Dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBRDYW.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-06 📅
Name: Velokonzept Gmbh
Postanschrift: Straßburger Straße 55
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bekic@velokonzept.de📧
Land: Berlin
🏙️
Internetadresse: http://velokonzept.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 3 600 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum