2.1 Ausgeschriebene Leistung Mit vorliegender Ausschreibung wird/werden ein/mehrere Dienstleister gesucht, der/die für die Jahre 2022-2025 flächendeckende Beratungen und Maßnahmen zum landesweiten Schulischen Mobilitätsmanagement umsetzen (Los 1) sowie für die Jahre 2022-2025 die dazugehörige landesweite und zielgruppenspezifische Kommunikation konzipieren und durchführen (Los 2). Die hier ausgeschriebenen Leistungen zur Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement (Los 1) sowie zur dazugehörigen landesweiten Kommunikation (Los 2) bilden den Rahmen eines interministeriellen Landesprogramms, das unter dem Arbeitstitel „Aktiv zur Schule“ aufgebaut wird. Die mit den Losen 1 und 2 ausgeschriebenen Leistungen machen die Bausteine des Landesprogramms für die Zielgruppen umsetzbar und das Landesprogramm sichtbar und erlebbar. Sie sind daher entscheidend für den Gesamterfolg des Landesprogramms. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: 2021/1900
Kurze Beschreibung:
2.1 Ausgeschriebene Leistung
Mit vorliegender Ausschreibung wird/werden ein/mehrere Dienstleister gesucht, der/die für die Jahre 2022-2025 flächendeckende Beratungen und Maßnahmen zum landesweiten Schulischen Mobilitätsmanagement umsetzen (Los 1) sowie für die Jahre 2022-2025 die dazugehörige landesweite und zielgruppenspezifische Kommunikation konzipieren und durchführen (Los 2).
Die hier ausgeschriebenen Leistungen zur Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement (Los 1) sowie zur dazugehörigen landesweiten Kommunikation (Los 2) bilden den Rahmen eines interministeriellen Landesprogramms, das unter dem Arbeitstitel „Aktiv zur Schule“ aufgebaut wird. Die mit den Losen 1 und 2 ausgeschriebenen Leistungen machen die Bausteine des Landesprogramms für die Zielgruppen umsetzbar und das Landesprogramm sichtbar und erlebbar. Sie sind daher entscheidend für den Gesamterfolg des Landesprogramms.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Mit vorliegender Ausschreibung wird/werden ein/mehrere Dienstleister gesucht, der/die für die Jahre 2022-2025 flächendeckende Beratungen und Maßnahmen zum landesweiten Schulischen Mobilitätsmanagement umsetzen (Los 1) sowie für die Jahre 2022-2025 die dazugehörige landesweite und zielgruppenspezifische Kommunikation konzipieren und durchführen (Los 2).
Die hier ausgeschriebenen Leistungen zur Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement (Los 1) sowie zur dazugehörigen landesweiten Kommunikation (Los 2) bilden den Rahmen eines interministeriellen Landesprogramms, das unter dem Arbeitstitel „Aktiv zur Schule“ aufgebaut wird. Die mit den Losen 1 und 2 ausgeschriebenen Leistungen machen die Bausteine des Landesprogramms für die Zielgruppen umsetzbar und das Landesprogramm sichtbar und erlebbar. Sie sind daher entscheidend für den Gesamterfolg des Landesprogramms.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-28 📅
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 144-383199
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die vertraglich geschuldete Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können, da Art und Umfang der Arbeitspakte und darin enthaltenen Elemente noch mit den Bietern zu erarbeiten bzw. zu verhandeln ist.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Angebot (Los 1) bzw. Angebote (Los 2) abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens 3 und maximal 5 geeignete Bieter je Los für Schritt 2 auswählen und diese zur Präsentation und zu Verhandlungen auffordern.
Schritt 2: Präsentation eines Angebots
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 43 des Jahres 2021 zur Präsentation ihres Angebotes aufgefordert und eingeladen. Der Bieter bringt hierbei weitere Konkretisierung der Leistungsbestimmung nach seiner Erfahrung ein. Die Leistungsbeschreibung wird ggf. aktualisiert. Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Der AG behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren. Der AG kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss
Zum Abschluss werden die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und verbindlichen Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Zuschlag auf das endgültige Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien entschieden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Verkehrsministeriums und der NVBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter*innen zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 22.9.2021, 12.00 Uhr in elektronischer Form bei der
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Vergabestelle auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer vorliegen. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Anträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu die datenschutzrechtlichen Hinweise auf der Homepage der NVBW.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Montag, 13.9.2021, 12.00 Uhr auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein vollständiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
Angebot Los 1: je 4 000 EUR (brutto)
Angebot Los 2: je 2 000 EUR (brutto)
4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag (und das spätere Angebot) sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländischen Schriften müssen neben dem Original auch deutsche Übersetzungen der Nachweise und Erklärungen beiliegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt des Teilnahmeantrags (Liste der vorzulegenden Unterlagen)
Siehe Vergabeunterlagen unter 4.2
4.3 Vollständigkeit des Antrags
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBRM9M
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die vertraglich geschuldete Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können, da Art und Umfang der Arbeitspakte und darin enthaltenen Elemente noch mit den Bietern zu erarbeiten bzw. zu verhandeln ist.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Angebot (Los 1) bzw. Angebote (Los 2) abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens 3 und maximal 5 geeignete Bieter je Los für Schritt 2 auswählen und diese zur Präsentation und zu Verhandlungen auffordern.
Schritt 2: Präsentation eines Angebots
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 43 des Jahres 2021 zur Präsentation ihres Angebotes aufgefordert und eingeladen. Der Bieter bringt hierbei weitere Konkretisierung der Leistungsbestimmung nach seiner Erfahrung ein. Die Leistungsbeschreibung wird ggf. aktualisiert. Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Der AG behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren. Der AG kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss
Zum Abschluss werden die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und verbindlichen Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Zuschlag auf das endgültige Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien entschieden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Verkehrsministeriums und der NVBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter*innen zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 22.9.2021, 12.00 Uhr in elektronischer Form bei der
Vergabestelle auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer vorliegen. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Anträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu die datenschutzrechtlichen Hinweise auf der Homepage der NVBW.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Montag, 13.9.2021, 12.00 Uhr auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein vollständiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
Angebot Los 1: je 4 000 EUR (brutto)
Angebot Los 2: je 2 000 EUR (brutto)
4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag (und das spätere Angebot) sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländischen Schriften müssen neben dem Original auch deutsche Übersetzungen der Nachweise und Erklärungen beiliegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt des Teilnahmeantrags (Liste der vorzulegenden Unterlagen)
Siehe Vergabeunterlagen unter 4.2
4.3 Vollständigkeit des Antrags
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBRM9M
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
2.1 Ausgeschriebene Leistung
Mit vorliegender Ausschreibung wird/werden ein/mehrere Dienstleister gesucht, der/die für die Jahre 2022-2025 flächendeckende Beratungen und Maßnahmen zum landesweiten Schulischen Mobilitätsmanagement umsetzen (Los 1) sowie für die Jahre 2022-2025 die dazugehörige landesweite und zielgruppenspezifische Kommunikation konzipieren und durchführen (Los 2).
Mit vorliegender Ausschreibung wird/werden ein/mehrere Dienstleister gesucht, der/die für die Jahre 2022-2025 flächendeckende Beratungen und Maßnahmen zum landesweiten Schulischen Mobilitätsmanagement umsetzen (Los 1) sowie für die Jahre 2022-2025 die dazugehörige landesweite und zielgruppenspezifische Kommunikation konzipieren und durchführen (Los 2).
Die hier ausgeschriebenen Leistungen zur Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement (Los 1) sowie zur dazugehörigen landesweiten Kommunikation (Los 2) bilden den Rahmen eines interministeriellen Landesprogramms, das unter dem Arbeitstitel „Aktiv zur Schule“ aufgebaut wird. Die mit den Losen 1 und 2 ausgeschriebenen Leistungen machen die Bausteine des Landesprogramms für die Zielgruppen umsetzbar und das Landesprogramm sichtbar und erlebbar. Sie sind daher entscheidend für den Gesamterfolg des Landesprogramms.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen zur Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement (Los 1) sowie zur dazugehörigen landesweiten Kommunikation (Los 2) bilden den Rahmen eines interministeriellen Landesprogramms, das unter dem Arbeitstitel „Aktiv zur Schule“ aufgebaut wird. Die mit den Losen 1 und 2 ausgeschriebenen Leistungen machen die Bausteine des Landesprogramms für die Zielgruppen umsetzbar und das Landesprogramm sichtbar und erlebbar. Sie sind daher entscheidend für den Gesamterfolg des Landesprogramms.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Geschätzter Gesamtwert: 5 900 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Beratung und Umsetzung zu Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der AN konzipiert und implementiert ein rahmendes Angebot zur Beratung und Umsetzung größtenteils bereits definierter und bestehender Projekte und Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement, die Bausteine des Landesprogramms „Aktiv zur Schule“ sind und werden sollen. Das Angebot richtet sich im ersten Schritt vornehmlich an Schulen, es bindet aber auch Kommunen, Eltern und Kinder ein. Mit dem Angebot bündelt der AN die Umsetzung von Bausteinen zum Schulischen Mobilitätsmanagement und stärkt dadurch den Abruf dieser. Der Zugang zum Programm soll für die Zielgruppen niederschwellig und unentgeltlich sein.
Der AN konzipiert und implementiert ein rahmendes Angebot zur Beratung und Umsetzung größtenteils bereits definierter und bestehender Projekte und Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement, die Bausteine des Landesprogramms „Aktiv zur Schule“ sind und werden sollen. Das Angebot richtet sich im ersten Schritt vornehmlich an Schulen, es bindet aber auch Kommunen, Eltern und Kinder ein. Mit dem Angebot bündelt der AN die Umsetzung von Bausteinen zum Schulischen Mobilitätsmanagement und stärkt dadurch den Abruf dieser. Der Zugang zum Programm soll für die Zielgruppen niederschwellig und unentgeltlich sein.
Der AN bietet den Zielgruppen und Multiplikatoren eine Einstiegsberatung an. Er macht das Landesprogramm „Aktiv zur Schule“ und seine Bausteine bekannt und befördert den Abruf der Bausteine und der Kommunikationsmaßnahmen. Darüber hinaus bietet der AN eine umfassende Vor-Ort-Beratung und Unterstützung bei der Realisierung konkreter Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement in Schulen und Kommunen an und baut gegebenenfalls über Kooperationen mit einem oder mehreren (zivilgesellschaftlichen) Partnern sowie über Kapazitätsaufbau schrittweise nachhaltige Strukturen mit dem Ziel der flächendeckenden Wirksamkeit und Verstetigung des Programms auf. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer aus Los 2 ist selbstverständlich.
Der AN bietet den Zielgruppen und Multiplikatoren eine Einstiegsberatung an. Er macht das Landesprogramm „Aktiv zur Schule“ und seine Bausteine bekannt und befördert den Abruf der Bausteine und der Kommunikationsmaßnahmen. Darüber hinaus bietet der AN eine umfassende Vor-Ort-Beratung und Unterstützung bei der Realisierung konkreter Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement in Schulen und Kommunen an und baut gegebenenfalls über Kooperationen mit einem oder mehreren (zivilgesellschaftlichen) Partnern sowie über Kapazitätsaufbau schrittweise nachhaltige Strukturen mit dem Ziel der flächendeckenden Wirksamkeit und Verstetigung des Programms auf. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer aus Los 2 ist selbstverständlich.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 300 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Leistungsbeschreibung
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung
Bezeichnung des Loses: Konzeption und Umsetzung von Kampagnen, Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer adressiert die Angebote aus Los 1 mittels kommunikativer Rahmenaktivitäten an die Zielgruppen, Multiplikatoren und die breite Öffentlichkeit. Der kommunikative Rahmen soll das Landesprogramm „Aktiv zur Schule“ in der breiten Öffentlichkeit sowie bei den Zielgruppen Schulen, Kommunen, Eltern und Kinder bekannt machen, die Bausteine des Landesprogramms anschaulich und zielgruppengerecht darstellen und zu einer breiten Akzeptanz und einer landesweiten Umsetzung der Bausteine beitragen. Der AN konzipiert und implementiert Aufmerksamkeitshöhepunkte mit landesweiter Relevanz und setzt Anreize zur öffentlichen Debatte. Wichtig ist, dass der AN kommunikativ starke und zielgruppengerechte Argumente entwickelt, um die Bedeutung und Relevanz selbstaktiver Mobilität von Kindern und Jugendlichen zielgruppengerecht darzustellen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem AN aus Los 1 ist selbstverständlich.
Der Auftragnehmer adressiert die Angebote aus Los 1 mittels kommunikativer Rahmenaktivitäten an die Zielgruppen, Multiplikatoren und die breite Öffentlichkeit. Der kommunikative Rahmen soll das Landesprogramm „Aktiv zur Schule“ in der breiten Öffentlichkeit sowie bei den Zielgruppen Schulen, Kommunen, Eltern und Kinder bekannt machen, die Bausteine des Landesprogramms anschaulich und zielgruppengerecht darstellen und zu einer breiten Akzeptanz und einer landesweiten Umsetzung der Bausteine beitragen. Der AN konzipiert und implementiert Aufmerksamkeitshöhepunkte mit landesweiter Relevanz und setzt Anreize zur öffentlichen Debatte. Wichtig ist, dass der AN kommunikativ starke und zielgruppengerechte Argumente entwickelt, um die Bedeutung und Relevanz selbstaktiver Mobilität von Kindern und Jugendlichen zielgruppengerecht darzustellen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem AN aus Los 1 ist selbstverständlich.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 600 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Für Los 1 gilt: Für die Dienstleistungen gilt der Vertrag ab Zuschlag, voraus. Januar 2022, bis zum Ende des Jahres 2025 und umfasst die Jahre 2022 bis Ende 2025 sowie ggfls. erforderliche Nacharbeiten im Jahr 2026.
Ort der Leistungserbringung ist Baden-Württemberg. Gerichtsstand ist Stuttgart.
Für Los 2 gilt: Für die Dienstleistungen gilt der Vertrag ab Zuschlag, voraus. Januar 2022, bis zum Ende des Jahres 2025 und umfasst die Kampagnenjahre 2022 bis Ende 2025 sowie ggfls. erforderliche Nacharbeiten im Jahr 2026.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Agenturleistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Die Subunternehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Agenturleistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Die Subunternehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmern (Fremdleistungen) nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Die Beauftragung von Subunternehmern (Fremdleistungen) nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres vorzulegen, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres vorzulegen, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen und Arbeitsproben über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen.
Los 1:
Die Referenzen und Arbeitsproben sollen aufzeigen, dass der Bieter:
— In mehreren der folgenden Bereiche gute bis sehr gute Erfahrung mitbringt: Entwickeln und Durchführen von Beratung zum Mobilitätsmanagement, Verkehrsplanung, Rad- und/oder Fußverkehrsförderung, Mobilitätspädagogik und Kommunikation, Moderation und Beteiligungsverfahren,
— In mehreren der folgenden Bereiche gute bis sehr gute Erfahrung mitbringt: Entwickeln und Durchführen von Beratung zum Mobilitätsmanagement, Verkehrsplanung, Rad- und/oder Fußverkehrsförderung, Mobilitätspädagogik und Kommunikation, Moderation und Beteiligungsverfahren,
— Ein gutes Verständnis mitbringt über die Rahmen, Akteure, Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe im schulischen Kontext, bspw. über Projekte an Schulen,
— Erfahrungen in der Umsetzung von Projekten an und mit Schulen,
— langjährige Erfahrung in der Planung und Konzeption, Projektsteuerung, Projektmanagement, methodischem Qualitätsmanagement für öffentliche Auftraggeber mitbringt,
— Erfahrung in der digitalen Zusammenarbeit mit Auftraggebern hat (notwendig bspw. durch Pandemie),
— über die nötigen Fachkenntnisse in den Bereichen nachhaltige und vor allem selbstaktive Mobilität verfügt.
Los 2:
— in der Lage ist, zielgruppenspezifische und -gerechte Kampagnen und Programme strategisch zu konzipieren und umzusetzen, die erfolgreich zu einem Verhaltenswandel anregen,
— versiert ist im Texten, in (Online-)Marketing und Public Relations, Social Media, (Web-)Design, Grafik, Event-Management, in der Umsetzung von Medienkooperationen, Terminen mit der Hausleitung des VMs, Pressekonferenzen, methodischem Qualitätsmanagement und Projektmanagement,
— versiert ist im Texten, in (Online-)Marketing und Public Relations, Social Media, (Web-)Design, Grafik, Event-Management, in der Umsetzung von Medienkooperationen, Terminen mit der Hausleitung des VMs, Pressekonferenzen, methodischem Qualitätsmanagement und Projektmanagement,
— versiert ist in der zielgerichteten Texterstellung für Mobilitätsmanagementvorhaben und in der Erstellung plakativer und zielgerichteter Broschüren und Programme zum Thema selbstaktive Mobilität,
— Erfahrung in sensiblen Öffentlichkeitsthemen (restriktiv wahrgenommene Maßnahmen) hat,
— in der Lage ist, den Auftrag im vorgegebenen Zeitrahmen vollumfänglich zu erfüllen,
— Erfahrung in der digitalen Zusammenarbeit mit Auftraggebern hat (notwendig bspw. durch Pandemie).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt für Los 1 anhand folgender Auswahlkriterien:
1. Preis 30 %
Davon Angebotspreis 25 %
Davon Preis der Optionen 3 %
Davon Preis der Zusatzleistungen 2 %
2. Qualität des Angebotes 50 %
Davon Qualität des Konzeptes 30 %
Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen und Ideen im Angebot nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, alle Zielgruppen und relevante Multiplikatoren spezifisch einzubinden und die angestrebte landesweite Reichweite zu erzielen. Dabei erhält ein Bieter, dessen Gesamtkonzept eine bessere Erreichung der Zielgruppen erreicht, eine bessere Bewertung. Dabei wird auch berücksichtigt, wie motivierend die Maßnahmen hinsichtlich der zu erreichenden Ziele zu bewerten sind.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen und Ideen im Angebot nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, alle Zielgruppen und relevante Multiplikatoren spezifisch einzubinden und die angestrebte landesweite Reichweite zu erzielen. Dabei erhält ein Bieter, dessen Gesamtkonzept eine bessere Erreichung der Zielgruppen erreicht, eine bessere Bewertung. Dabei wird auch berücksichtigt, wie motivierend die Maßnahmen hinsichtlich der zu erreichenden Ziele zu bewerten sind.
Davon Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern 10 %
Die Bieter haben die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern darzustellen.
Davon fachliche Leistungsfähigkeit durch Qualifikation des Personals 10 %
Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen nachzuweisen, dass sie über ausreichend in den im Rahmen der Ausschreibung geforderten Aufgabenbereichen erfahrenes Personal verfügen. Die Bieter haben Projektmitarbeiter*innen zu benennen und deren einschlägige Ausbildungen, Weiterbildungen und Erfahrungen aufzuzeigen (Umsetzung von schulischem Mobilitätsmanagement vor Ort, Planung und Konzeption, Beratung, Moderation, Beteiligungsverfahren, methodisches Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Erfahrung in sensiblen Öffentlichkeitsthemen, Erfahrung in der Kommunikation mit Eltern, Schulen, Kindern und Jugendlichen).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen nachzuweisen, dass sie über ausreichend in den im Rahmen der Ausschreibung geforderten Aufgabenbereichen erfahrenes Personal verfügen. Die Bieter haben Projektmitarbeiter*innen zu benennen und deren einschlägige Ausbildungen, Weiterbildungen und Erfahrungen aufzuzeigen (Umsetzung von schulischem Mobilitätsmanagement vor Ort, Planung und Konzeption, Beratung, Moderation, Beteiligungsverfahren, methodisches Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Erfahrung in sensiblen Öffentlichkeitsthemen, Erfahrung in der Kommunikation mit Eltern, Schulen, Kindern und Jugendlichen).
3. Projektsteuerung 20 %
Angebotene Leistungen im Bereich Projektsteuerung (umfassende und sorgfältige Koordinierung der einzelnen Akteure und Koordinierung, Organisation sowie Umsetzung der einzelnen Arbeitsschritte im Kontext der Gesamtmaßnahme, Zeitplanung, Veranstaltungsmanagement, Qualitätsmanagement, Berichtspflichten, Budgetplanung).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Angebotene Leistungen im Bereich Projektsteuerung (umfassende und sorgfältige Koordinierung der einzelnen Akteure und Koordinierung, Organisation sowie Umsetzung der einzelnen Arbeitsschritte im Kontext der Gesamtmaßnahme, Zeitplanung, Veranstaltungsmanagement, Qualitätsmanagement, Berichtspflichten, Budgetplanung).
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt für Los 2 anhand folgender Auswahlkriterien:
Davon Preis der Agenturleistungen (nicht Fremdleistungen) 25 %
Davon Preis der Optionen (Leistungen außerhalb des Budgets) 5 %
2. Qualität des Angebotes 55 %
Davon Qualität des Konzeptes 25 %
Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen und Ideen im Angebot nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, alle Zielgruppen spezifisch einzubinden und die angestrebte Reichweite zu erzielen. Die Bieter haben ein Kurzkonzept vorzulegen, das darlegt, wie Kampagnen, Kommunikationsmaßnahmen, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit basierend auf den Zielen strategisch entwickelt und durchgeführt werden können.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen und Ideen im Angebot nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, alle Zielgruppen spezifisch einzubinden und die angestrebte Reichweite zu erzielen. Die Bieter haben ein Kurzkonzept vorzulegen, das darlegt, wie Kampagnen, Kommunikationsmaßnahmen, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit basierend auf den Zielen strategisch entwickelt und durchgeführt werden können.
Davon Erfahrung mit vergleichbaren Aufträgen 10 %
Davon Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern 5 %
Davon Erfahrung mit Kommunikationskampagnen,
Veranstaltungsmanagement und vergleichbaren Projekten 5 %
Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen nachzuweisen, dass sie über ausreichend in den im Rahmen der Ausschreibung geforderten Aufgabenbereichen erfahrenes Personal verfügen. Sie haben die Projektmitarbeiter*innen zu benennen und deren einschlägige Ausbildungen, Weiterbildungen und Erfahrungen aufzuzeigen (Konzeption und Planung, methodisches Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Erfahrung in sensiblen Öffentlichkeitsthemen, Erfahrung in der Kommunikation mit Eltern, Schulen, Kindern und Jugendlichen, Kommunen und mit politischen Entscheidungsträger*innen, Erfahrungen in Online-Marketing, Social Media, PR, Texten, Marketingcontrolling, Webdesign, Grafik, Event-Management).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen nachzuweisen, dass sie über ausreichend in den im Rahmen der Ausschreibung geforderten Aufgabenbereichen erfahrenes Personal verfügen. Sie haben die Projektmitarbeiter*innen zu benennen und deren einschlägige Ausbildungen, Weiterbildungen und Erfahrungen aufzuzeigen (Konzeption und Planung, methodisches Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Erfahrung in sensiblen Öffentlichkeitsthemen, Erfahrung in der Kommunikation mit Eltern, Schulen, Kindern und Jugendlichen, Kommunen und mit politischen Entscheidungsträger*innen, Erfahrungen in Online-Marketing, Social Media, PR, Texten, Marketingcontrolling, Webdesign, Grafik, Event-Management).
Davon Qualität der Arbeitsproben 10 %
Die Bieter haben im Angebot 3 exemplarische Arbeitsproben, jeweils maximal eine DIN A-4-Seite, zu erstellen und vorzulegen. Entscheidend sind folgende Kriterien: Aufgabenverständnis, strategische Herangehensweise, Zielgruppenverständnis, Textqualität, Kreativität, Gestaltungsqualität, fachlich-inhaltliches Verständnis und Sachkenntnis, Gesamtqualität des Werbeträgers.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bieter haben im Angebot 3 exemplarische Arbeitsproben, jeweils maximal eine DIN A-4-Seite, zu erstellen und vorzulegen. Entscheidend sind folgende Kriterien: Aufgabenverständnis, strategische Herangehensweise, Zielgruppenverständnis, Textqualität, Kreativität, Gestaltungsqualität, fachlich-inhaltliches Verständnis und Sachkenntnis, Gesamtqualität des Werbeträgers.
3. Projektsteuerung 15 %
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-10-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektsteuerung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Gesamtkonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Arbeitsproben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation und Umsetzung der Kommunikationsmaßnahmen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 25
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die vertraglich geschuldete Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können, da Art und Umfang der Arbeitspakte und darin enthaltenen Elemente noch mit den Bietern zu erarbeiten bzw. zu verhandeln ist.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die vertraglich geschuldete Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können, da Art und Umfang der Arbeitspakte und darin enthaltenen Elemente noch mit den Bietern zu erarbeiten bzw. zu verhandeln ist.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Angebot (Los 1) bzw. Angebote (Los 2) abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens 3 und maximal 5 geeignete Bieter je Los für Schritt 2 auswählen und diese zur Präsentation und zu Verhandlungen auffordern.
Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Angebot (Los 1) bzw. Angebote (Los 2) abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens 3 und maximal 5 geeignete Bieter je Los für Schritt 2 auswählen und diese zur Präsentation und zu Verhandlungen auffordern.
Schritt 2: Präsentation eines Angebots
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 43 des Jahres 2021 zur Präsentation ihres Angebotes aufgefordert und eingeladen. Der Bieter bringt hierbei weitere Konkretisierung der Leistungsbestimmung nach seiner Erfahrung ein. Die Leistungsbeschreibung wird ggf. aktualisiert. Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Der AG behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren. Der AG kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 43 des Jahres 2021 zur Präsentation ihres Angebotes aufgefordert und eingeladen. Der Bieter bringt hierbei weitere Konkretisierung der Leistungsbestimmung nach seiner Erfahrung ein. Die Leistungsbeschreibung wird ggf. aktualisiert. Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Der AG behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren. Der AG kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss
Zum Abschluss werden die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und verbindlichen Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Zuschlag auf das endgültige Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien entschieden.
Zum Abschluss werden die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und verbindlichen Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Zuschlag auf das endgültige Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien entschieden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Verkehrsministeriums und der NVBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter*innen zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Verkehrsministeriums und der NVBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter*innen zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 22.9.2021, 12.00 Uhr in elektronischer Form bei der
Vergabestelle auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer vorliegen. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Anträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu die datenschutzrechtlichen Hinweise auf der Homepage der NVBW.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Anträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu die datenschutzrechtlichen Hinweise auf der Homepage der NVBW.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Montag, 13.9.2021, 12.00 Uhr auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein vollständiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
Angebot Los 1: je 4 000 EUR (brutto)
Angebot Los 2: je 2 000 EUR (brutto)
4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag (und das spätere Angebot) sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländischen Schriften müssen neben dem Original auch deutsche Übersetzungen der Nachweise und Erklärungen beiliegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Der Teilnahmeantrag (und das spätere Angebot) sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländischen Schriften müssen neben dem Original auch deutsche Übersetzungen der Nachweise und Erklärungen beiliegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt des Teilnahmeantrags (Liste der vorzulegenden Unterlagen)
Siehe Vergabeunterlagen unter 4.2
4.3 Vollständigkeit des Antrags
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBRM9M
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 144-383199 (2021-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2021/1920
Kurze Beschreibung:
2.1 Ausgeschriebene Leistung
Mit vorliegender Ausschreibung wird/werden ein/mehrere Dienstleister gesucht, der/die für die Jahre 2022 - 2025 flächendeckende Beratungen und Maßnahmen zum landesweiten Schulischen Mobilitätsmanagement umsetzen (Los 1) sowie für die Jahre 2022 - 2025 die dazugehörige landesweite und zielgruppenspezifische Kommunikation konzipieren und durchführen (Los 2).
Die hier ausgeschriebenen Leistungen zur Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement (Los 1) sowie zur dazugehörigen landesweiten Kommunikation (Los 2) bilden den Rahmen eines interministeriellen Landesprogramms, das unter dem Arbeitstitel "Aktiv zur Schule" aufgebaut wird. Die mit den Losen 1 und 2 ausgeschriebenen Leistungen machen die Bausteine des Landesprogramms für die Zielgruppen umsetzbar und das Landesprogramm sichtbar und erlebbar. Sie sind daher entscheidend für den Gesamterfolg des Landesprogramms.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Mit vorliegender Ausschreibung wird/werden ein/mehrere Dienstleister gesucht, der/die für die Jahre 2022 - 2025 flächendeckende Beratungen und Maßnahmen zum landesweiten Schulischen Mobilitätsmanagement umsetzen (Los 1) sowie für die Jahre 2022 - 2025 die dazugehörige landesweite und zielgruppenspezifische Kommunikation konzipieren und durchführen (Los 2).
Die hier ausgeschriebenen Leistungen zur Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement (Los 1) sowie zur dazugehörigen landesweiten Kommunikation (Los 2) bilden den Rahmen eines interministeriellen Landesprogramms, das unter dem Arbeitstitel "Aktiv zur Schule" aufgebaut wird. Die mit den Losen 1 und 2 ausgeschriebenen Leistungen machen die Bausteine des Landesprogramms für die Zielgruppen umsetzbar und das Landesprogramm sichtbar und erlebbar. Sie sind daher entscheidend für den Gesamterfolg des Landesprogramms.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Gesamtwert des Auftrags: 5 900 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die vertraglich geschuldete Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können, da Art und Umfang der Arbeitspakte und darin enthaltenen Elemente noch mit den Bietern zu erarbeiten bzw. zu verhandeln ist.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Angebot (Los 1) bzw. Angebote (Los 2) abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter je Los für Schritt 2 auswählen und diese zur Präsentation und zu Verhandlungen auffordern.
Schritt 2: Präsentation eines Angebots
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 43 des Jahres 2021 zur Präsentation ihres Angebotes aufgefordert und eingeladen. Der Bieter bringt hierbei weitere Konkretisierung der Leistungsbestimmung nach seiner Erfahrung ein. Die Leistungsbeschreibung wird ggf. aktualisiert. Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Der AG behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren. Der AG kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss
Zum Abschluss werden die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und verbindlichen Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Zuschlag auf das endgültige Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien entschieden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Verkehrsministeriums und der NVBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter*innen zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBRU65
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die vertraglich geschuldete Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können, da Art und Umfang der Arbeitspakte und darin enthaltenen Elemente noch mit den Bietern zu erarbeiten bzw. zu verhandeln ist.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Angebot (Los 1) bzw. Angebote (Los 2) abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter je Los für Schritt 2 auswählen und diese zur Präsentation und zu Verhandlungen auffordern.
Schritt 2: Präsentation eines Angebots
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 43 des Jahres 2021 zur Präsentation ihres Angebotes aufgefordert und eingeladen. Der Bieter bringt hierbei weitere Konkretisierung der Leistungsbestimmung nach seiner Erfahrung ein. Die Leistungsbeschreibung wird ggf. aktualisiert. Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Der AG behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren. Der AG kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss
Zum Abschluss werden die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und verbindlichen Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Zuschlag auf das endgültige Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien entschieden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Verkehrsministeriums und der NVBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter*innen zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBRU65
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit vorliegender Ausschreibung wird/werden ein/mehrere Dienstleister gesucht, der/die für die Jahre 2022 - 2025 flächendeckende Beratungen und Maßnahmen zum landesweiten Schulischen Mobilitätsmanagement umsetzen (Los 1) sowie für die Jahre 2022 - 2025 die dazugehörige landesweite und zielgruppenspezifische Kommunikation konzipieren und durchführen (Los 2).
Mit vorliegender Ausschreibung wird/werden ein/mehrere Dienstleister gesucht, der/die für die Jahre 2022 - 2025 flächendeckende Beratungen und Maßnahmen zum landesweiten Schulischen Mobilitätsmanagement umsetzen (Los 1) sowie für die Jahre 2022 - 2025 die dazugehörige landesweite und zielgruppenspezifische Kommunikation konzipieren und durchführen (Los 2).
Die hier ausgeschriebenen Leistungen zur Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement (Los 1) sowie zur dazugehörigen landesweiten Kommunikation (Los 2) bilden den Rahmen eines interministeriellen Landesprogramms, das unter dem Arbeitstitel "Aktiv zur Schule" aufgebaut wird. Die mit den Losen 1 und 2 ausgeschriebenen Leistungen machen die Bausteine des Landesprogramms für die Zielgruppen umsetzbar und das Landesprogramm sichtbar und erlebbar. Sie sind daher entscheidend für den Gesamterfolg des Landesprogramms.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen zur Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement (Los 1) sowie zur dazugehörigen landesweiten Kommunikation (Los 2) bilden den Rahmen eines interministeriellen Landesprogramms, das unter dem Arbeitstitel "Aktiv zur Schule" aufgebaut wird. Die mit den Losen 1 und 2 ausgeschriebenen Leistungen machen die Bausteine des Landesprogramms für die Zielgruppen umsetzbar und das Landesprogramm sichtbar und erlebbar. Sie sind daher entscheidend für den Gesamterfolg des Landesprogramms.
Der AN konzipiert und implementiert ein rahmendes Angebot zur Beratung und Umsetzung größtenteils bereits definierter und bestehender Projekte und Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement, die Bausteine des Landesprogramms "Aktiv zur Schule" sind und werden sollen. Das Angebot richtet sich im ersten Schritt vornehmlich an Schulen, es bindet aber auch Kommunen, Eltern und Kinder ein. Mit dem Angebot bündelt der AN die Umsetzung von Bausteinen zum Schulischen Mobilitätsmanagement und stärkt dadurch den Abruf dieser. Der Zugang zum Programm soll für die Zielgruppen niederschwellig und unentgeltlich sein.
Der AN konzipiert und implementiert ein rahmendes Angebot zur Beratung und Umsetzung größtenteils bereits definierter und bestehender Projekte und Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement, die Bausteine des Landesprogramms "Aktiv zur Schule" sind und werden sollen. Das Angebot richtet sich im ersten Schritt vornehmlich an Schulen, es bindet aber auch Kommunen, Eltern und Kinder ein. Mit dem Angebot bündelt der AN die Umsetzung von Bausteinen zum Schulischen Mobilitätsmanagement und stärkt dadurch den Abruf dieser. Der Zugang zum Programm soll für die Zielgruppen niederschwellig und unentgeltlich sein.
Der AN bietet den Zielgruppen und Multiplikatoren eine Einstiegsberatung an. Er macht das Landesprogramm "Aktiv zur Schule" und seine Bausteine bekannt und befördert den Abruf der Bausteine und der Kommunikationsmaßnahmen. Darüber hinaus bietet der AN eine umfassende Vor-Ort-Beratung und Unterstützung bei der Realisierung konkreter Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement in Schulen und Kommunen an und baut gegebenenfalls über Kooperationen mit einem oder mehreren (zivilgesellschaftlichen) Partnern sowie über Kapazitätsaufbau schrittweise nachhaltige Strukturen mit dem Ziel der flächendeckenden Wirksamkeit und Verstetigung des Programms auf. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer aus Los 2 ist selbstverständlich.
Der AN bietet den Zielgruppen und Multiplikatoren eine Einstiegsberatung an. Er macht das Landesprogramm "Aktiv zur Schule" und seine Bausteine bekannt und befördert den Abruf der Bausteine und der Kommunikationsmaßnahmen. Darüber hinaus bietet der AN eine umfassende Vor-Ort-Beratung und Unterstützung bei der Realisierung konkreter Maßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement in Schulen und Kommunen an und baut gegebenenfalls über Kooperationen mit einem oder mehreren (zivilgesellschaftlichen) Partnern sowie über Kapazitätsaufbau schrittweise nachhaltige Strukturen mit dem Ziel der flächendeckenden Wirksamkeit und Verstetigung des Programms auf. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer aus Los 2 ist selbstverständlich.
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsbeschreibung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer adressiert die Angebote aus Los 1 mittels kommunikativer Rahmenaktivitäten an die Zielgruppen, Multiplikatoren und die breite Öffentlichkeit. Der kommunikative Rahmen soll das Landesprogramm "Aktiv zur Schule" in der breiten Öffentlichkeit sowie bei den Zielgruppen Schulen, Kommunen, Eltern und Kinder bekannt machen, die Bausteine des Landesprogramms anschaulich und zielgruppengerecht darstellen und zu einer breiten Akzeptanz und einer landesweiten Umsetzung der Bausteine beitragen. Der AN konzipiert und implementiert Aufmerksamkeitshöhepunkte mit landesweiter Relevanz und setzt Anreize zur öffentlichen Debatte. Wichtig ist, dass der AN kommunikativ starke und zielgruppengerechte Argumente entwickelt, um die Bedeutung und Relevanz selbstaktiver Mobilität von Kindern und Jugendlichen zielgruppengerecht darzustellen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem AN aus Los 1 ist selbstverständlich.
Der Auftragnehmer adressiert die Angebote aus Los 1 mittels kommunikativer Rahmenaktivitäten an die Zielgruppen, Multiplikatoren und die breite Öffentlichkeit. Der kommunikative Rahmen soll das Landesprogramm "Aktiv zur Schule" in der breiten Öffentlichkeit sowie bei den Zielgruppen Schulen, Kommunen, Eltern und Kinder bekannt machen, die Bausteine des Landesprogramms anschaulich und zielgruppengerecht darstellen und zu einer breiten Akzeptanz und einer landesweiten Umsetzung der Bausteine beitragen. Der AN konzipiert und implementiert Aufmerksamkeitshöhepunkte mit landesweiter Relevanz und setzt Anreize zur öffentlichen Debatte. Wichtig ist, dass der AN kommunikativ starke und zielgruppengerechte Argumente entwickelt, um die Bedeutung und Relevanz selbstaktiver Mobilität von Kindern und Jugendlichen zielgruppengerecht darzustellen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem AN aus Los 1 ist selbstverständlich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart Für Los 1 gilt: Für die Dienstleistungen gilt der Vertrag ab Zuschlag, voraus. Januar 2022, bis zum Ende des Jahres 2025 und umfasst die Jahre 2022 bis Ende 2025 sowie ggfls. erforderliche Nacharbeiten im Jahr 2026.
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart Für Los 1 gilt: Für die Dienstleistungen gilt der Vertrag ab Zuschlag, voraus. Januar 2022, bis zum Ende des Jahres 2025 und umfasst die Jahre 2022 bis Ende 2025 sowie ggfls. erforderliche Nacharbeiten im Jahr 2026.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-17 📅
Name: IFOK GmbH
Postanschrift: Berliner Ring 89
Postort: Bensheim
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 06251841-6909📞
E-Mail: office@ifok.de📧
Land: Bergstraße
🏙️
Internetadresse: http://www.ifok.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 5 900 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Angebot (Los 1) bzw. Angebote (Los 2) abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter je Los für Schritt 2 auswählen und diese zur Präsentation und zu Verhandlungen auffordern.
Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Angebot (Los 1) bzw. Angebote (Los 2) abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter je Los für Schritt 2 auswählen und diese zur Präsentation und zu Verhandlungen auffordern.