3.1. Grundlagen:
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können.
Die Randbedingungen und die Anforderungen an die Planung werden sich aufgrund ihrer Verflechtung mit dem Fernverkehr und dem Nahverkehr in weiten Teilen Süddeutschlands sehr wahrscheinlich ändern. Hieraus können neue oder veränderte Aufgaben für die ausgeschriebene Planungsleistung erwachsen. Dennoch ist es nicht wirtschaftlich, die Leistungsbestandteile in der Vergabe zu trennen, da die Planungen aufeinander aufbauen und mit fortschreitender Zeit der Detaillierungsgrad zunimmt.
Das Verhandlungsfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb:
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt. Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, ein erstes Konzept abzugeben.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal 5 geeignete Bieter für den Schritt 2 auswählen und diese zu Verhandlungen auffordern.
Schritt 2: Verhandlungsverfahren:
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 40 des Jahres 2021 zu Verhandlungen in der KW 42 eingeladen.
Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss:
Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren und diese Bieter – ggf. nach Durchführung der Verhandlungsgespräche – zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes aufzufordern. Der Zuschlag wird anhand der endgültigen Angebote auf Grundlage der Zuschlagskriterien entschieden.
3.2. Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge:
Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 15.9.2021, 12.00 Uhr In elektronischer Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle auf dem Portal von DTVP unter
www.dtvp.de mit angegebener Nummer vorliegen.
Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Anträge und Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3. Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal darauf hinzuweisen.
Fragen zum Antrag müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Donnerstag, 2.9.2021, 12.00 Uhr auf dem Portal von DTVP unter
www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6. Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4.1. Abgabe in deutscher Sprache:
Der Teilnahmeantrag (kurz: Antrag) und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2. Notwendiger Inhalt des Antrags (Liste der vorzulegenden Unterlagen) siehe Vergabeunterlagen,
4.3. Vollständigkeit des Antrages der Antrag muss vollständig sein,
4.5. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen.
Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBRMB2