Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Grünanlagen wie Parks und Gärten. Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen. Sie sind als qualitativ hochwertige Grünanlagen soziale Begegnungsorte der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land. Ziel der Förderung ist ihre ökologische Sanierung und städtebauliche Aufwertung.
Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen abzielen. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für Investivleistungen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure/Zielgruppen ist besonders wünschenswert. Die Projekte sollen die Beteiligung von Akteuren vor Ort anstreben und auf diese Art die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen.
Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. EUR/Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen EUR Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. EUR benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen EUR aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 300 Millionen EUR stehen in 4 Jahresraten von 2021 bis 2024 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Baufachlichen Nebenbestimmungen“ (NBest-Bau) werden Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Im Übrigen finden die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) und die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen“ (RZBau) Anwendung bzw. bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen diesen Bestimmungen entsprechend. Schließlich sind beihilfe- sowie allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere der §§ 48ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu beachten.
Das BBSR (Auftraggeber, im Folgenden: AG) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für die Umsetzung sind Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege Voraussetzung (s.a. Eignungskriterien). Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Begleitagentur zum Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
20.60.01-02”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Grünanlagen wie Parks und Gärten. Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen. Sie sind als qualitativ hochwertige Grünanlagen soziale Begegnungsorte der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land. Ziel der Förderung ist ihre ökologische Sanierung und städtebauliche Aufwertung.
Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen abzielen. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für Investivleistungen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure/Zielgruppen ist besonders wünschenswert. Die Projekte sollen die Beteiligung von Akteuren vor Ort anstreben und auf diese Art die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen.
Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. EUR/Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen EUR Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. EUR benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen EUR aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 300 Millionen EUR stehen in 4 Jahresraten von 2021 bis 2024 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Baufachlichen Nebenbestimmungen“ (NBest-Bau) werden Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Im Übrigen finden die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) und die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen“ (RZBau) Anwendung bzw. bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen diesen Bestimmungen entsprechend. Schließlich sind beihilfe- sowie allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere der §§ 48ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu beachten.
Das BBSR (Auftraggeber, im Folgenden: AG) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für die Umsetzung sind Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege Voraussetzung (s.a. Eignungskriterien). Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2100840.33 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe „Leistungsbeschreibung“
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2100840.33 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Siehe „Leistungsbeschreibung“, jeweils um ein Jahr bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe „Leistungsbeschreibung“
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe „Eignungskriterien“
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-11
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Zusätzliche Angaben zur Vergabe“
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 071-181228 (2021-04-08)
Ergänzende Angaben (2021-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Grünanlagen wie Parks und Gärten. Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen. Sie sind als qualitativ hochwertige Grünanlagen soziale Begegnungsorte der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land. Ziel der Förderung ist ihre ökologische Sanierung und städtebauliche Aufwertung.
Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen abzielen. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für Investivleistungen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure/ Zielgruppen ist besonders wünschenswert. Die Projekte sollen die Beteiligung von Akteuren vor Ort anstreben und auf diese Art die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen.
Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. EUR/ Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen EUR Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. EUR benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen EUR aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 300 Millionen EUR stehen in 4 Jahresraten von 2021 bis 2024 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Baufachlichen Nebenbestimmungen“ (NBest-Bau) werden Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Im Übrigen finden die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) und die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen“ (RZBau) Anwendung bzw. bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen diesen Bestimmungen entsprechend. Schließlich sind beihilfe- sowie allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere der §§ 48ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu beachten.
Das BBSR (Auftraggeber, im Folgenden: AG) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für die Umsetzung sind Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege Voraussetzung (s. a. Eignungskriterien). Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 071-181228
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe „Leistungsbeschreibung“, jeweils um ein Jahr bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026” Neuer Wert
Text:
“Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe „Leistungsbeschreibung“, einmalige Verlängerungsoption um ein Jahr bis zum 31.12.2025” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-05-11 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-05-18 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-05-11 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-05-18 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2021/S 090-233958 (2021-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Grünanlagen wie Parks und Gärten. Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen. Sie sind als qualitativ hochwertige Grünanlagen soziale Begegnungsorte der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land. Ziel der Förderung ist ihre ökologische Sanierung und städtebauliche Aufwertung.
Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen abzielen. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für Investivleistungen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure/ Zielgruppen ist besonders wünschenswert. Die Projekte sollen die Beteiligung von Akteuren vor Ort anstreben und auf diese Art die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen.
Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. €/ Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. Euro benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 300 Millionen Euro stehen in vier Jahresraten von 2021 bis 2024 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Baufachlichen Nebenbestimmungen“ (NBest-Bau) werden Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Im Übrigen finden die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) und die "Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen" (RZBau) Anwendung bzw. bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen diesen Bestimmungen entsprechend. Schließlich sind beihilfe- sowie allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere der §§ 48ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu beachten.
Das BBSR (Auftraggeber, im Folgenden: AG) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für die Umsetzung sind Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege Voraussetzung (s.a. Eignungskriterien). Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2100840.33 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: siehe "Leistungsbeschreibung"
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Problem- und Aufgabenverständnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodisches Vorgehen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeits- und Zeitplan
Preis (Gewichtung): 20
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: siehe "Leistungsbeschreibung"
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 071-181228
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 20.60.01-02
Titel: Begleitagentur zum Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Straße
Postort: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düren🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2100840.33 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2098475.98 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe "Zusätzliche Angaben zur Vergabe"
Quelle: OJS 2022/S 185-524829 (2022-09-21)