Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Grünanlagen wie Parks und Gärten. Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen. Sie sind als qualitativ hochwertige Grünanlagen soziale Begegnungsorte der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land. Ziel der Förderung ist ihre ökologische Sanierung und städtebauliche Aufwertung. Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen abzielen. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für Investivleistungen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure/Zielgruppen ist besonders wünschenswert. Die Projekte sollen die Beteiligung von Akteuren vor Ort anstreben und auf diese Art die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen. Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. EUR/Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen EUR Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. EUR benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen EUR aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt. Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 300 Millionen EUR stehen in 4 Jahresraten von 2021 bis 2024 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Baufachlichen Nebenbestimmungen“ (NBest-Bau) werden Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Im Übrigen finden die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) und die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen“ (RZBau) Anwendung bzw. bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen diesen Bestimmungen entsprechend. Schließlich sind beihilfe- sowie allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere der §§ 48ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu beachten. Das BBSR (Auftraggeber, im Folgenden: AG) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für die Umsetzung sind Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege Voraussetzung (s.a. Eignungskriterien). Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 20.60.01-02
Kurze Beschreibung:
Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Grünanlagen wie Parks und Gärten. Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen. Sie sind als qualitativ hochwertige Grünanlagen soziale Begegnungsorte der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land. Ziel der Förderung ist ihre ökologische Sanierung und städtebauliche Aufwertung.
Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen abzielen. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für Investivleistungen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure/Zielgruppen ist besonders wünschenswert. Die Projekte sollen die Beteiligung von Akteuren vor Ort anstreben und auf diese Art die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen.
Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. EUR/Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen EUR Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. EUR benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen EUR aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 300 Millionen EUR stehen in 4 Jahresraten von 2021 bis 2024 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Baufachlichen Nebenbestimmungen“ (NBest-Bau) werden Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Im Übrigen finden die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) und die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen“ (RZBau) Anwendung bzw. bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen diesen Bestimmungen entsprechend. Schließlich sind beihilfe- sowie allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere der §§ 48ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu beachten.
Das BBSR (Auftraggeber, im Folgenden: AG) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für die Umsetzung sind Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege Voraussetzung (s.a. Eignungskriterien). Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich.
Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Grünanlagen wie Parks und Gärten. Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen. Sie sind als qualitativ hochwertige Grünanlagen soziale Begegnungsorte der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land. Ziel der Förderung ist ihre ökologische Sanierung und städtebauliche Aufwertung.
Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen abzielen. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für Investivleistungen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure/Zielgruppen ist besonders wünschenswert. Die Projekte sollen die Beteiligung von Akteuren vor Ort anstreben und auf diese Art die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen.
Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. EUR/Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen EUR Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. EUR benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen EUR aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 300 Millionen EUR stehen in 4 Jahresraten von 2021 bis 2024 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Baufachlichen Nebenbestimmungen“ (NBest-Bau) werden Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Im Übrigen finden die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) und die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen“ (RZBau) Anwendung bzw. bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen diesen Bestimmungen entsprechend. Schließlich sind beihilfe- sowie allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere der §§ 48ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu beachten.
Das BBSR (Auftraggeber, im Folgenden: AG) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für die Umsetzung sind Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege Voraussetzung (s.a. Eignungskriterien). Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-08 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-13 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 071-181228
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Zusätzliche Angaben zur Vergabe“
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Grünanlagen wie Parks und Gärten. Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen. Sie sind als qualitativ hochwertige Grünanlagen soziale Begegnungsorte der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land. Ziel der Förderung ist ihre ökologische Sanierung und städtebauliche Aufwertung.
Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Grünanlagen wie Parks und Gärten. Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen. Sie sind als qualitativ hochwertige Grünanlagen soziale Begegnungsorte der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land. Ziel der Förderung ist ihre ökologische Sanierung und städtebauliche Aufwertung.
Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen abzielen. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für Investivleistungen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure/Zielgruppen ist besonders wünschenswert. Die Projekte sollen die Beteiligung von Akteuren vor Ort anstreben und auf diese Art die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen.
Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen abzielen. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für Investivleistungen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure/Zielgruppen ist besonders wünschenswert. Die Projekte sollen die Beteiligung von Akteuren vor Ort anstreben und auf diese Art die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen.
Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. EUR/Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen EUR Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. EUR benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen EUR aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. EUR/Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen EUR Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. EUR benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen EUR aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 300 Millionen EUR stehen in 4 Jahresraten von 2021 bis 2024 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Baufachlichen Nebenbestimmungen“ (NBest-Bau) werden Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Im Übrigen finden die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) und die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen“ (RZBau) Anwendung bzw. bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen diesen Bestimmungen entsprechend. Schließlich sind beihilfe- sowie allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere der §§ 48ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu beachten.
Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 300 Millionen EUR stehen in 4 Jahresraten von 2021 bis 2024 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Baufachlichen Nebenbestimmungen“ (NBest-Bau) werden Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Im Übrigen finden die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) und die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen“ (RZBau) Anwendung bzw. bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen diesen Bestimmungen entsprechend. Schließlich sind beihilfe- sowie allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere der §§ 48ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu beachten.
Das BBSR (Auftraggeber, im Folgenden: AG) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für die Umsetzung sind Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege Voraussetzung (s.a. Eignungskriterien). Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich.
Das BBSR (Auftraggeber, im Folgenden: AG) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für die Umsetzung sind Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege Voraussetzung (s.a. Eignungskriterien). Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich.
Geschätzter Gesamtwert: 2100840.33 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Siehe „Leistungsbeschreibung“
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2100840.33 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe „Leistungsbeschreibung“, jeweils um ein Jahr bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026
Beschreibung der Optionen: Siehe „Leistungsbeschreibung“
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe „Eignungskriterien“
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 071-181228 (2021-04-08)
Ergänzende Angaben (2021-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Grünanlagen wie Parks und Gärten. Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen. Sie sind als qualitativ hochwertige Grünanlagen soziale Begegnungsorte der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land. Ziel der Förderung ist ihre ökologische Sanierung und städtebauliche Aufwertung.
Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen abzielen. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für Investivleistungen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure/ Zielgruppen ist besonders wünschenswert. Die Projekte sollen die Beteiligung von Akteuren vor Ort anstreben und auf diese Art die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen.
Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. EUR/ Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen EUR Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. EUR benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen EUR aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 300 Millionen EUR stehen in 4 Jahresraten von 2021 bis 2024 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Baufachlichen Nebenbestimmungen“ (NBest-Bau) werden Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Im Übrigen finden die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) und die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen“ (RZBau) Anwendung bzw. bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen diesen Bestimmungen entsprechend. Schließlich sind beihilfe- sowie allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere der §§ 48ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu beachten.
Das BBSR (Auftraggeber, im Folgenden: AG) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für die Umsetzung sind Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege Voraussetzung (s. a. Eignungskriterien). Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich.
Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Grünanlagen wie Parks und Gärten. Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen. Sie sind als qualitativ hochwertige Grünanlagen soziale Begegnungsorte der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land. Ziel der Förderung ist ihre ökologische Sanierung und städtebauliche Aufwertung.
Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen abzielen. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für Investivleistungen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure/ Zielgruppen ist besonders wünschenswert. Die Projekte sollen die Beteiligung von Akteuren vor Ort anstreben und auf diese Art die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen.
Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. EUR/ Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen EUR Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. EUR benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen EUR aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 300 Millionen EUR stehen in 4 Jahresraten von 2021 bis 2024 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Baufachlichen Nebenbestimmungen“ (NBest-Bau) werden Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Im Übrigen finden die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) und die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen“ (RZBau) Anwendung bzw. bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen diesen Bestimmungen entsprechend. Schließlich sind beihilfe- sowie allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere der §§ 48ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu beachten.
Das BBSR (Auftraggeber, im Folgenden: AG) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für die Umsetzung sind Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege Voraussetzung (s. a. Eignungskriterien). Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen abzielen. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für Investivleistungen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure/ Zielgruppen ist besonders wünschenswert. Die Projekte sollen die Beteiligung von Akteuren vor Ort anstreben und auf diese Art die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen.
Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen abzielen. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für Investivleistungen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure/ Zielgruppen ist besonders wünschenswert. Die Projekte sollen die Beteiligung von Akteuren vor Ort anstreben und auf diese Art die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen.
Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. EUR/ Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen EUR Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. EUR benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen EUR aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. EUR/ Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen EUR Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. EUR benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen EUR aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Das BBSR (Auftraggeber, im Folgenden: AG) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für die Umsetzung sind Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege Voraussetzung (s. a. Eignungskriterien). Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich.
Das BBSR (Auftraggeber, im Folgenden: AG) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für die Umsetzung sind Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege Voraussetzung (s. a. Eignungskriterien). Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich.
Quelle: OJS 2021/S 090-233958 (2021-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Grünanlagen wie Parks und Gärten. Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen. Sie sind als qualitativ hochwertige Grünanlagen soziale Begegnungsorte der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land. Ziel der Förderung ist ihre ökologische Sanierung und städtebauliche Aufwertung.
Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen abzielen. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für Investivleistungen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure/ Zielgruppen ist besonders wünschenswert. Die Projekte sollen die Beteiligung von Akteuren vor Ort anstreben und auf diese Art die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen.
Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. €/ Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. Euro benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 300 Millionen Euro stehen in vier Jahresraten von 2021 bis 2024 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Baufachlichen Nebenbestimmungen“ (NBest-Bau) werden Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Im Übrigen finden die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) und die "Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen" (RZBau) Anwendung bzw. bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen diesen Bestimmungen entsprechend. Schließlich sind beihilfe- sowie allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere der §§ 48ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu beachten.
Das BBSR (Auftraggeber, im Folgenden: AG) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für die Umsetzung sind Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege Voraussetzung (s.a. Eignungskriterien). Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich.
Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Grünanlagen wie Parks und Gärten. Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen. Sie sind als qualitativ hochwertige Grünanlagen soziale Begegnungsorte der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land. Ziel der Förderung ist ihre ökologische Sanierung und städtebauliche Aufwertung.
Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen abzielen. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für Investivleistungen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure/ Zielgruppen ist besonders wünschenswert. Die Projekte sollen die Beteiligung von Akteuren vor Ort anstreben und auf diese Art die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen.
Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. €/ Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. Euro benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 300 Millionen Euro stehen in vier Jahresraten von 2021 bis 2024 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Baufachlichen Nebenbestimmungen“ (NBest-Bau) werden Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Im Übrigen finden die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) und die "Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen" (RZBau) Anwendung bzw. bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen diesen Bestimmungen entsprechend. Schließlich sind beihilfe- sowie allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere der §§ 48ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu beachten.
Das BBSR (Auftraggeber, im Folgenden: AG) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für die Umsetzung sind Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege Voraussetzung (s.a. Eignungskriterien). Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich.
Gesamtwert des Auftrags: 2100840.33 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. €/ Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. Euro benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. €/ Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. Euro benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 300 Millionen Euro stehen in vier Jahresraten von 2021 bis 2024 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Baufachlichen Nebenbestimmungen“ (NBest-Bau) werden Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Im Übrigen finden die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) und die "Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen" (RZBau) Anwendung bzw. bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen diesen Bestimmungen entsprechend. Schließlich sind beihilfe- sowie allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere der §§ 48ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu beachten.
Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 300 Millionen Euro stehen in vier Jahresraten von 2021 bis 2024 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Baufachlichen Nebenbestimmungen“ (NBest-Bau) werden Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Im Übrigen finden die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) und die "Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen" (RZBau) Anwendung bzw. bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen diesen Bestimmungen entsprechend. Schließlich sind beihilfe- sowie allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere der §§ 48ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu beachten.
siehe "Leistungsbeschreibung"
Beschreibung der Optionen: siehe "Leistungsbeschreibung"