Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Referenzen: Es ist mindestens eine Referenz über Leistungen nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar ist. Eine Referenz ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar, wenn das Merkmal 1 der im Folgenden genannten vier Merkmale erfüllt ist und wenn von den Merkmalen 2, 3 und 4 mindestens 2 erfüllt sind:
1. die Referenz muss wissenschaftliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung oder Evaluation von Instrumenten der Qualitätssicherung bevorzugt im Bereich der pflegerischen Versorgung zum Gegenstand haben,
2. die Referenz muss wissenschaftliche Leistungen im Zusammenhang mit Wirkungsanalysen bevorzugt im Bereich der pflegerischen Versorgung zum Gegenstand haben,
3. die Referenz muss die Darstellung von Effektivitäts- und Effizienzauswirkungen umfassen,
4. die Referenz muss ein Studiendesign mit einer parallelen Durchführung in unterschiedlichen Bundesländern beinhalten.
Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d. h. die Bewerber sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bewerber als erfüllt angesehen werden.
— Die für die Projektleitung vorgesehene Person muss über Projektleitungserfahrung von mindestens 2 Jahren verfügen. Die Projektleitung in mindestens einem der Projekte muss mindestens ein Jahr ausgeübt worden sein. Projektleitungszeiten in mehreren Projekten können aufsummiert werden, sofern die Projekte nicht parallel durchgeführt wurden. Die Projektleitungszeiten sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Die für die Projektleitung vorgesehene Person muss außerdem mindestens eine Publikation als Erst- oder Seniorautor in einer Fachzeitschrift oder einem Projektbericht im Bereich
— Mobilitätserhalt oder -förderung in der Pflege (SGB XI) oder
— Qualitätssicherung vorwiegend in stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen (SGB XI) oder
— Evaluation von Qualitätssicherungsmaßnahmen oder -instrumenten nachweisen.
Für die als Projektleitung vorgesehene Person ist eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben, mit der der Bewerber erklärt, dass die für die Projektleitung vorgesehene Person im Auftragsfall verfügbar ist und dauerhaft als Projektleitung eingesetzt wird.