Auftraggeber ist das Helmholtz Zentrum München - Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH), Ingolstädter Landstr. 1, 85764 Oberschleißheim, OT Neuherberg, Landkreis München, Oberbayern, Bayern. Der Auftraggeber unterhält eine staatlich anerkannte Werkfeuerwehr. Der Werkfeuerwehr obliegen im Helmholtz Zentrum München der abwehrende Brandschutz, die technische Hilfeleistung sowie der innerbetriebliche Sanitätsdienst. Weitere feuerwehrtechnische Tätigkeiten (z. B. Sicherheitswachdienste, Begehungen, Unterstützung der hauptberuflichen Gerätewarte, Fahrzeugpflege, dienstliche Besorgungen, Mithilfe bei Brandschutzunterweisungen und Übungsdienste etc.) werden durch entsprechende Aufgabenzuweisung des Helmholtz Zentrum München geregelt. Im Rahmen der von der Werkfeuerwehr wahrzunehmenden Dienstleistungen werden aktuell insbesondere folgende Aufgaben übernommen: - Bereitstellung von Atemschutz für Institute - Gerätewartung (Feuerwehr) - Aktualitätsprüfung der Feuerwehr-Einsatzpläne - Sicherheitswachen - Brandschutzunterweisungen - Etc. Weitere Informationen sind erhältlich unter: https://www.helmholtz-muenchen.de/werkfeuerwehr/index.html
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern
Referenznummer: VgV_2021-026
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber ist das Helmholtz Zentrum München - Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH), Ingolstädter Landstr. 1, 85764 Oberschleißheim, OT Neuherberg, Landkreis München, Oberbayern, Bayern. Der Auftraggeber unterhält eine staatlich anerkannte Werkfeuerwehr.
Der Werkfeuerwehr obliegen im Helmholtz Zentrum München der abwehrende Brandschutz, die technische Hilfeleistung sowie der innerbetriebliche Sanitätsdienst.
Weitere feuerwehrtechnische Tätigkeiten (z. B. Sicherheitswachdienste, Begehungen, Unterstützung der hauptberuflichen Gerätewarte, Fahrzeugpflege, dienstliche Besorgungen, Mithilfe bei Brandschutzunterweisungen und Übungsdienste etc.) werden durch entsprechende Aufgabenzuweisung des Helmholtz Zentrum München geregelt.
Im Rahmen der von der Werkfeuerwehr wahrzunehmenden Dienstleistungen werden aktuell insbesondere folgende Aufgaben übernommen:
- Bereitstellung von Atemschutz für Institute
- Gerätewartung (Feuerwehr)
- Aktualitätsprüfung der Feuerwehr-Einsatzpläne
- Sicherheitswachen
- Brandschutzunterweisungen
- Etc.
Weitere Informationen sind erhältlich unter: https://www.helmholtz-muenchen.de/werkfeuerwehr/index.html
Auftraggeber ist das Helmholtz Zentrum München - Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH), Ingolstädter Landstr. 1, 85764 Oberschleißheim, OT Neuherberg, Landkreis München, Oberbayern, Bayern. Der Auftraggeber unterhält eine staatlich anerkannte Werkfeuerwehr.
Der Werkfeuerwehr obliegen im Helmholtz Zentrum München der abwehrende Brandschutz, die technische Hilfeleistung sowie der innerbetriebliche Sanitätsdienst.
Weitere feuerwehrtechnische Tätigkeiten (z. B. Sicherheitswachdienste, Begehungen, Unterstützung der hauptberuflichen Gerätewarte, Fahrzeugpflege, dienstliche Besorgungen, Mithilfe bei Brandschutzunterweisungen und Übungsdienste etc.) werden durch entsprechende Aufgabenzuweisung des Helmholtz Zentrum München geregelt.
Im Rahmen der von der Werkfeuerwehr wahrzunehmenden Dienstleistungen werden aktuell insbesondere folgende Aufgaben übernommen:
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-10 📅
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 176-457814
ABl. S-Ausgabe: 176
Zusätzliche Informationen
entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber ist das Helmholtz Zentrum München - Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH), Ingolstädter Landstr. 1, 85764 Oberschleißheim, OT Neuherberg, Landkreis München, Oberbayern, Bayern. Der Auftraggeber unterhält eine staatlich anerkannte Werkfeuerwehr.
Auftraggeber ist das Helmholtz Zentrum München - Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH), Ingolstädter Landstr. 1, 85764 Oberschleißheim, OT Neuherberg, Landkreis München, Oberbayern, Bayern. Der Auftraggeber unterhält eine staatlich anerkannte Werkfeuerwehr.
Der Werkfeuerwehr obliegen im Helmholtz Zentrum München der abwehrende Brandschutz, die technische Hilfeleistung sowie der innerbetriebliche Sanitätsdienst.
Weitere feuerwehrtechnische Tätigkeiten (z. B. Sicherheitswachdienste, Begehungen, Unterstützung der hauptberuflichen Gerätewarte, Fahrzeugpflege, dienstliche Besorgungen, Mithilfe bei Brandschutzunterweisungen und Übungsdienste etc.) werden durch entsprechende Aufgabenzuweisung des Helmholtz Zentrum München geregelt.
Weitere feuerwehrtechnische Tätigkeiten (z. B. Sicherheitswachdienste, Begehungen, Unterstützung der hauptberuflichen Gerätewarte, Fahrzeugpflege, dienstliche Besorgungen, Mithilfe bei Brandschutzunterweisungen und Übungsdienste etc.) werden durch entsprechende Aufgabenzuweisung des Helmholtz Zentrum München geregelt.
Im Rahmen der von der Werkfeuerwehr wahrzunehmenden Dienstleistungen werden aktuell insbesondere folgende Aufgaben übernommen:
Fünf (5) Funktionen "Einsatzkraft" (365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag).
Mindestvertragslaufzeit drei (3) Jahre.
Der Vertrag verlängert sich sodann bis zu zwei (2) Mal automatisch um ein (1) Jahr (d.h. die höchstmögliche Vertragslaufzeit ist fünf (5) Jahre), sofern der Auftraggeber nicht in Schriftform mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende die Kündigung gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Nach Ablauf der höchstmöglichen Vertragslaufzeit von fünf (5) Jahren endet der Vertrag automatisch am 31.01.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag verlängert sich sodann bis zu zwei (2) Mal automatisch um ein (1) Jahr (d.h. die höchstmögliche Vertragslaufzeit ist fünf (5) Jahre), sofern der Auftraggeber nicht in Schriftform mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende die Kündigung gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Nach Ablauf der höchstmöglichen Vertragslaufzeit von fünf (5) Jahren endet der Vertrag automatisch am 31.01.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beschreibung der Verlängerungen:
Mindestvertragslaufzeit drei (3) Jahre.
Der Vertrag verlängert sich sodann bis zu zwei (2) Mal automatisch um ein (1) Jahr (d.h. die höchstmögliche Vertragslaufzeit ist fünf (5) Jahre), sofern der Auftraggeber nicht in Schriftform mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende die Kündigung gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Nach Ablauf der höchstmöglichen Vertragslaufzeit von fünf (5) Jahren endet der Vertrag automatisch am 31.01.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag verlängert sich sodann bis zu zwei (2) Mal automatisch um ein (1) Jahr (d.h. die höchstmögliche Vertragslaufzeit ist fünf (5) Jahre), sofern der Auftraggeber nicht in Schriftform mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende die Kündigung gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Nach Ablauf der höchstmöglichen Vertragslaufzeit von fünf (5) Jahren endet der Vertrag automatisch am 31.01.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2021/S 176-457814 (2021-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Fünf (5) Funktionen "Einsatzkraft" (365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag). Mindestvertragslaufzeit drei (3) Jahre. Der Vertrag verlängert sich sodann bis zu zwei (2) Mal automatisch um ein (1) Jahr (d.h. die höchstmögliche Vertragslaufzeit ist fünf (5) Jahre), sofern der Auftraggeber nicht in Schriftform mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende die Kündigung gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Nach Ablauf der höchstmöglichen Vertragslaufzeit von fünf (5) Jahren endet der Vertrag automatisch am 31.01.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Fünf (5) Funktionen "Einsatzkraft" (365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag). Mindestvertragslaufzeit drei (3) Jahre. Der Vertrag verlängert sich sodann bis zu zwei (2) Mal automatisch um ein (1) Jahr (d.h. die höchstmögliche Vertragslaufzeit ist fünf (5) Jahre), sofern der Auftraggeber nicht in Schriftform mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende die Kündigung gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Nach Ablauf der höchstmöglichen Vertragslaufzeit von fünf (5) Jahren endet der Vertrag automatisch am 31.01.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-09 📅
Name: Piepenbrock Instandhaltung GmbH
Postanschrift: Eschborner Landstraße 42-50
Postort: Frankfurt/Main
Postleitzahl: 60489
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bkr_frankfurtm_ih@piepenbrock.de📧
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist einNachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigtwerden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, überdie Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunktdes Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keineInformation über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über dieZuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigtwerden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, überdie Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunktdes Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keineInformation über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über dieZuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beimbetroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beimbetroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.